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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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eispielsweise ab der Vollendung des 14. Lebensjahres, selbst Verantwortung für ihr Tun <strong>und</strong><br />

Handeln übernehmen müssen <strong>–</strong> <strong>und</strong> über den Zugang des weiter oben in Kapitel 6.7<br />

besprochenen Helfens eine wertschätzende Haltung der <strong>Jugend</strong> gegenüber eingenommen.<br />

<strong>Eine</strong> erfahrene Beamtin, die selbst Kinder hat, bringt diese Wertschät<strong>zu</strong>ng (die gleichzeitig<br />

auch eine Ohnmacht beinhaltet, worauf im nächsten Kapitel noch eingegangen wird) für die<br />

<strong>Jugend</strong>lichen wie folgt auf den Punkt:<br />

P: I würd´s jo oft am liabstn rettn, so wie Supawoman.<br />

I: (lacht)<br />

P: Sogn, So, i pock eich olle zaumm <strong>und</strong> (.) jetzt foahr ma in die Villa Kuntabunt, <strong>und</strong> durt leb<br />

ma gaunz friedlich, jedn Tog (.) <strong>und</strong> tua ma des wos ma wuin <strong>und</strong> wos uns guat tuat.<br />

I: Mhm<br />

P: Des wär schen.<br />

(Zitat aus Interview P03, Z2234 <strong>–</strong> 2244)<br />

Aber nicht nur auf Seiten der <strong>Polizei</strong> gegenüber der <strong>Jugend</strong>, sondern auch umgekehrt konnte<br />

eine generelle Wertschät<strong>zu</strong>ng herausgearbeitet werden. Es wurde ja gezeigt, dass die<br />

<strong>Jugend</strong>lichen die <strong>Polizei</strong> vielleicht nicht unbedingt als Fre<strong>und</strong> <strong>und</strong> Helfer sehen, aber auch<br />

nicht unbedingt als Feind, so wie sie meinten, sehr wohl aber als diejenige Organisation oder<br />

Institution betrachten, die von der Gesellschaft benötigt wird, da sie das Gleichgewicht hält.<br />

So konnte bereits ausführlich im Kapitel 6.7 dargestellt werden, dass die <strong>Jugend</strong> die<br />

polizeiliche Hilfe für sich selbst nur in sehr wenigen Ausnahmefällen <strong>–</strong> wie beispielsweise die<br />

Mädchen, wenn sie Stalking-Opfer sind <strong>–</strong> in Anspruch nehmen würden, nichts desto trotz die<br />

Hilfe der <strong>Polizei</strong> aber für andere Menschen als wertvoll <strong>und</strong> wichtig erachten. Und auch dann,<br />

wenn es <strong>zu</strong> Situationen kommt, in welchen sie vielleicht nicht gerade direkt beteiligt sind, sie<br />

diesen aber beiwohnen, wie <strong>zu</strong>m Beispiel bei Wirtshausschlägereien <strong>und</strong> sie kein gutes<br />

Gefühl dabei haben anwesend <strong>zu</strong> sein. Das soeben gebrachte Beispiel der Wirtshausschlägerei<br />

entstammt einer Interviewpassage mit einem <strong>Jugend</strong>lichen, die, wie nun gezeigt wird,<br />

folgendermaßen weiterging:<br />

I: Mhm (.) Und regeln´s des dann a?<br />

J: (.) Njo, se sogn, se suin a Ruah gebn <strong>und</strong> foahrns wieda (.) außa ana liegt bewusstlos am<br />

Bodn oda so (.) oba im Endeffekt sogn se se suin si beide SCHÖLLN <strong>und</strong> des passt. Oda die<br />

(.) oba Strofn (Wort nicht verständlich) tuans do net unbedingt<br />

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