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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Umfrage bei Kantonsregierungen, politischen Parteien <strong>und</strong> „zuständigen Organisationen“<br />

über folgende Themen: Wahlrechtsreform, Erhöhung des Unterschriftenquorums<br />

bei Referendum <strong>und</strong> Initiative, Wählbarkeitsvoraussetzungen für<br />

B<strong>und</strong>esräte. 44 Sämtliche Themen waren Gegenstand der Wahlen-Befragung, die<br />

somit in substantiellem Bereich eine Duplizierung erfuhr. Es trifft keineswegs zu,<br />

dass die Buser-Befragung etwa unter neuen Gesichtspunkten oder auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

neuer Tatsachen erfolgte; auch der Adressatenkreis blieb, von den Universitäten<br />

abgesehen, derselbe. Obwohl die Wahlen-Kommission Totalrevision nur als die<br />

Summe von disparaten Partikularreformen konzipierte, schien die Regierung ihre<br />

Arbeit auch dann nicht verwerten zu wollen, wenn ernsthaft einschlägige Partikularreformen<br />

zur Diskussion standen.<br />

Im Wahlen-Katalog befand sich eine Frage über die Wirtschaftsartikel in der B<strong>und</strong>esverfassung.<br />

Zahlreiche Vernehmlassungen gingen in diesem Zusammenhang<br />

auf das Problem der Konjunktursteuerung ein. Auch in diesem Falle führte die B<strong>und</strong>esverwaltung<br />

ein zusätzliches paralleles Vernehmlassungsverfahren durch, da<br />

allen Ernstes die Einfügung eines sogenannten Konjunkturartikels in der B<strong>und</strong>esverfassung<br />

angestrebt wird. 45 Ausführlich erörterte die Kommission Fragen des<br />

Föderalismus; im Frühling 1973 wurde jedoch eine neue Studiengruppe eingesetzt,<br />

die sich mit der Kompetenzverteilung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen befasst <strong>und</strong><br />

einschlägige Umfragen durchführte.<br />

Die Wahlen-Kommission hat nie gegen diese Umfrage-Duplizierungen protestiert,<br />

die eine eigentliche „Ausplünderung“ des Totalrevisionsstoffes darstellen <strong>und</strong> nicht<br />

nur die Arbeit der Kommission selbst, sondern auch jene von über tausend Mitwirkenden<br />

desavouieren. Offenbar war es der Kommission sogar angenehm, dass<br />

durch die Parallel-Unternehmen zusätzliche Totalrevisionsthemen präjudiziert wurden<br />

<strong>und</strong> deshalb aus der Diskussion scheiden konnten. Die Wahlen-Kommission<br />

neigte dazu, das Totalrevisionsunternehmen lediglich als die Registrierung von<br />

ohnehin durchgeführten externen Reformen aufzufassen (<strong>und</strong> damit die Idee einer<br />

Totalrevision überhaupt zu negieren). Die B<strong>und</strong>esverwaltung anderseits glaubte,<br />

das von der Wahlen-Kommission beschaffte Material nicht einmal für jene disparaten<br />

Teilreformen gebrauchen zu können, auf welche die Wahlen-Umfrage ausgerichtet<br />

war. Diese Aussagen gelten besonders für den Bereich des „Regierungssystems“.<br />

Eine solche Sachlage wirft die Frage nach dem Sinn der ganzen Übung auf.<br />

d) Argumentationsmuster<br />

Im Rahmen dieser Arbeit ist es nicht möglich, die Art <strong>und</strong> Weise wie die Wahlen-<br />

Kommission ihre Stellungnahmen begründete, umfassend zu analysieren <strong>und</strong> zu<br />

kommentieren. Immerhin kann, wenigstens impressionistisch, auf gewisse Gr<strong>und</strong>muster<br />

des Argumentierens im Schlussbericht der Kommission hingewiesen werden.<br />

Die folgenden Bemerkungen beziehen sich nur auf jene Referate im Schlussbericht,<br />

die sich mit dem Bereich befassen, den wir als „Regierungssystem“ bezeichnet<br />

haben.<br />

Allgemein sei festgehalten, dass die Argumentationsweise der Kommissionsmitglieder<br />

jene ist von Leuten, die sehr umfassende Kenntnisse des politischen<br />

44 NZZ, Nr. 202, 2. 5. 72, S. 21.<br />

45 NZZ, Nr. 189, 24. 4. 72, S. 25.

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