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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Ist die geltende Regelung der Zusammensetzung <strong>und</strong> Bestellung des Ständerates abzuändern, z. B. nach<br />

folgenden Möglichkeiten:<br />

a) Vereinheitlichung der Regeln über Wählbarkeit <strong>und</strong> Wahlverfahren unter Beibehaltung der bisherigen<br />

Mandatsverhältnisse<br />

b) Vereinheitlichung der Regeln über Wählbarkeit <strong>und</strong> Wahlverfahren; Gleichstellung der Halbkantone mit<br />

den Vollkantonen, so dass sich die Mitgliederzahl des Ständerates auf fünfzig erhöht<br />

c) Abstufung der kantonalen Vertretung, beispielsweise nach Massgabe der Bevölkerungszahl<br />

d) Sollen Vorkehrungen getroffen werden, um den Ständerat in vermehrtem Masse zu einem Organ, das<br />

die Kantone vertritt, werden zu lassen oder soll die Ständekammer in anderer Richtung ausgestaltet<br />

werden<br />

3.1.4 Hilfsorgane<br />

– Erscheint es notwendig, dem Parlament weitere Hilfsorgane zu geben als diejenigen, welche durch die<br />

neueste Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes (Dokumentationsdienst, ausgebautes Sekretariat<br />

verschiedener wichtiger Kommissionen) eingeführt worden sind<br />

– Welche verfassungsrechtliche Stellung sollen B<strong>und</strong>eskanzlei <strong>und</strong> Sekretariat der B<strong>und</strong>esversammlung<br />

erhalten (Siehe auch Ziff. 3.2.3 )<br />

3.1.5 Befugnisse<br />

– Das Geschäftsverkehrsgesetz hat die Oberaufsicht der B<strong>und</strong>esversammlung über die eidgenössische<br />

Verwaltung z. T. neu geordnet. Sind weitere Änderungen vorzusehen<br />

– Sind die übrigen Befugnisse der B<strong>und</strong>esversammlung beizubehalten, allenfalls zu erweitern oder<br />

einzuschränken<br />

3.2 Regierung<br />

3.2.1 Zusammensetzung <strong>und</strong> Bestellung<br />

– Sollen in der Zusammensetzung des B<strong>und</strong>esrates Änderungen erfolgen,<br />

a) zahlenmässig<br />

b) in bezug auf die Berücksichtigung der Regionen <strong>und</strong> Sprachen<br />

– Sind Änderungen der Wahlart vorzunehmen, beispielsweise durch die Einführung der Volkswahl<br />

3.2.2 B<strong>und</strong>espräsident<br />

– Soll die Stellung des B<strong>und</strong>espräsidenten über die des blossen Vorsitzenden des Kollegiums hinaus<br />

weiter gestärkt werden<br />

3.2.3 Hilfsorgane<br />

– Erscheint es notwendig, die bestehenden Hilfsorgane des B<strong>und</strong>esrates weiter auszubauen oder umzugestalten<br />

(Siehe auch Ziff. 3.1.4.)<br />

– Sollen – allenfalls auf verfassungsrechtlichem Wege – neue Hilfsorgane des B<strong>und</strong>esrates geschaffen<br />

werden (z. B. Einsetzung von Staatssekretären, Verwaltungsdirektoren)<br />

3.2.4 Befugnisse, Stellung im Verhältnis zum Parlament<br />

– Ist gr<strong>und</strong>sätzlich an eine Stärkung der Stellung <strong>und</strong> der Befugnisse des B<strong>und</strong>esrates zu denken, mit<br />

dem Ziele, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, seinerseits die ihm zugewiesenen Aufgaben wirksamer<br />

zu erfüllen

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