Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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sich; es gibt in erster Linie die Debatte über Verfassungstechnologie in der neueren<br />
Politologie wieder <strong>und</strong> streift juristische Literatur nur am Rande. Die Lücke lässt<br />
sich jedoch im Sinne einer Arbeitsteilung^verantworten, hat doch die Wahlen-<br />
KommisSion in leicht zugänglicher Weise den Standpunkt der Jurisprudenz zum<br />
Fragenkreis im Einleitungsteil ihres Schlussberichtes dargelegt.<br />
Der kurze zweite Teil des Buches, so kann man zusammenfassend sagen, bildet<br />
das Scharnier zwischen dem ersten <strong>und</strong> dem dritten Teil, erläutert den Übergang<br />
von der Logik der Forschung zur Logik der Planung.<br />
4. Ein Verfassungsmodell zur Illustration einer Methode<br />
Gr<strong>und</strong>sätze oder „Standards“ einer Planungstechnik für <strong>Verfassungsreform</strong> aufzustellen,<br />
ist nur ein Schritt – <strong>und</strong> vielleicht der einfachste. Der nächste <strong>und</strong> schwierigere<br />
Schritt ist die Anwendung der Gr<strong>und</strong>sätze. Dies habe ich im dritten Teil versucht.<br />
Er will durch die Erarbeitung eines heuristischen Verfassungsmodells anhand<br />
der aufgestellten Standards deren Brauchbarkeit dartun. Welche Anforderungen<br />
stellen die Standards an eine Modellkonstruktion – Zuerst muss ein Reformfeld<br />
ausgeschieden werden, das die Komplexität des Reformunternehmens auf ein<br />
Ausmass zu reduzieren vermag, welches Experten <strong>und</strong> Politiker gleichermassen<br />
noch überblicken <strong>und</strong> bewältigen können. Ein operationalisierbares Zielsystem ist<br />
aufzustellen, das Randbedingungen gegenübersteht. Diese umschreiben jene Faktoren,<br />
die das Reformunternehmen als gegeben <strong>und</strong> nicht veränderbar hinzunehmen<br />
hat. Schliesslich müssen Instrumentvariablen ausfindig gemacht werden; damit<br />
sind jene Rechtsnormen gemeint, von denen angenommen werden darf, dass<br />
sie zielkonforme Gestaltungskraft besitzen. – Zielsystem <strong>und</strong> Massnahmenbündel<br />
lassen sich nur erarbeiten, wenn klar ist, von welcher Ausgangslage, von welcher<br />
konkreten Problematik das Reformunternehmen ausgehen soll. Die Definition der<br />
Ausgangslage gehört daher zum Modell. – Des weitern soll das Modell widerspruchsfrei<br />
sein, <strong>und</strong> es ist mit einer systematischen Evaluation sowie einer Einschätzung<br />
der politischen Realisierungschancen zu versehen. – Bei der ganzen<br />
Modellkonstruktion, der Erarbeitung der einzelnen Etappen <strong>und</strong> der Iteration von<br />
Etappen, wäre selbstverständlich anzustreben, dass zwischen beratenden Experten<br />
<strong>und</strong> politischen Entscheidungsträgern ein dauernder <strong>und</strong> enger Kontakt bestünde.<br />
Das von mir ausgearbeitete Modell bipolarer Demokratie postuliert das in bestimmtem<br />
Sinne verstandene „Regierungssystem“ als Reformfeld, <strong>und</strong> sein Massnahmenbündel<br />
sucht als Ziel die Trennung von Regierung <strong>und</strong> Opposition sowie<br />
reale Chancen für Machtwechsel zu verwirklichen. Es strebt den Übergang von der<br />
Konkordanzdemokratie zur Konkurrenzdemokratie an. Mein Modell erhebt keinerlei<br />
Absolutheitsanspruch. Es ist ein mögliches Modell unter mehreren möglichen Modellen,<br />
beschreibt eine mögliche politische Zukunft unter mehreren möglichen Zukünften.<br />
Von einem methodischen Gesichtspunkt her betrachtet, soll es Muster für<br />
die Erarbeitung anderer <strong>und</strong> besserer Modelle sein; politisch gesehen kann es<br />
vielleicht der Zielklärung für das hängige Totalrevisionsverfahren dienen.