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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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sind nach Gruner „gr<strong>und</strong>legende institutionelle Veränderungen“ 25 notwendig, <strong>und</strong><br />

seine Reformdiskussion erörtert eine Professionalisierung des Parlaments, die<br />

Bindung der B<strong>und</strong>esratswahlen an ein verbindliches Regierungsprogramm, die<br />

Abschaffung der „automatischen“ Wiederwahl bereits amtierender Regierungsmitglieder,<br />

eine Capitis deminutio des Ständerates, Modifikationen bei Referendum<br />

<strong>und</strong> Initiative sowie staatliche Parteienfinanzierung.<br />

Im Anhang seines Büchleins reduziert Gruner allerdings seinen Reformkatalog<br />

ganz erheblich. Seine „Vorschläge für eine verfassungsmässige Neuordnung, die<br />

ein Regierungsprogramm ermöglichen würde“, bringen zum Ausdruck, dass man<br />

schon mit geringfügigen Verfassungsänderungen das angestrebte Ziel erreichen<br />

könnte. Es handelt sich um die Einfügung einer Bestimmung, welche die Finanzierung<br />

der Parteien durch den Staat regelt, sowie eines Artikels mit folgendem<br />

Wortlaut:<br />

„Die Wahlen in den B<strong>und</strong>esrat erfolgen erst nach der Verkündigung der Regierungsprogramme,<br />

welche die Parteien bis spätestens zur Eröffnungssitzung der<br />

B<strong>und</strong>esversammlung bekanntzugeben haben. Nach einer allgemeinen Aussprache<br />

über diese präsentieren die Parteien ihre Kandidaten, wobei die Möglichkeit<br />

besteht, dass sich verschiedene Parteien auf ein gemeinsames Regierungsprogramm<br />

einigen. Mit dem Wahlakt stimmt die B<strong>und</strong>esversammlung<br />

gleichzeitig dem von den gewählten B<strong>und</strong>esräten gebilligten Regierungsprogramm<br />

zu. Der B<strong>und</strong>esrat ist verpflichtet, der B<strong>und</strong>esversammlung in der zweitletzten<br />

Sitzung der laufenden Legislaturperiode über die während dieser Zeit<br />

verfolgte Regierungspolitik Rechenschaft abzulegen.“ 26<br />

Die Reformtauglichkeit einer solchen Bestimmung ist zweifelhaft, solange nicht die<br />

zahlreichen institutionellen Zwänge beseitigt sind, welche die Bildung einer permanenten<br />

Allparteienregierung befördern <strong>und</strong> eine programmatische Ausrichtung der<br />

Regierung verunmöglichen. Auch Schumann sah in dem Vorschlag von Gruner<br />

keine Chance für Reform. 27 Gruners Anregung ist jedoch deshalb bemerkenswert,<br />

weil sie 1971 in das Wahlkampfprogramm einer der grossen B<strong>und</strong>esratsparteien,<br />

der CVP, aufgenommen wurde. Diese Partei ging davon aus, dass das geltende<br />

Verfassungsrecht seinem Wortlaut nach einer Bindung der B<strong>und</strong>esratswahl an ein<br />

Regierungsprogramm nicht im Wege stehe <strong>und</strong> man die Neuerung daher auch<br />

ohne Verfassungsänderung einführen könne. Die Partei forderte:<br />

– Nach den Parlamentswahlen <strong>und</strong> vor der Neubestellung des B<strong>und</strong>esrates<br />

sind unter den Parteien <strong>und</strong> Fraktionen Verhandlungen zu führen mit dem<br />

Ziel, gemeinsame Gr<strong>und</strong>lagen für die Bildung einer tragfähigen Regierung<br />

<strong>und</strong> für eine klare Regierungspolitik in der neuen Legislaturperiode zu erarbeiten.<br />

– Verhandlungsgr<strong>und</strong>lage bilden die von den Parteien vertretenen Wahlprogramme;<br />

damit wird dem durch das Wahlergebnis bek<strong>und</strong>eten Wählerwillen<br />

für die Zielsetzungen in der neuen Legislaturperiode Rechnung getragen.<br />

25 Gruner, Opposition (op. cit.), S. 36.<br />

26 Gruner, Opposition (op. cit.), S. 66 f.<br />

27 Schumann, op. cit., S. 291 ff.

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