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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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kehrungen der französischen Verfassung von 1958. Zusammen mit andern Faktoren<br />

dürfte die Ausgestaltung des Kanzleramtes, das konstruktive Misstrauensvotum<br />

<strong>und</strong> die Sperrklausel in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland dazu beigetragen<br />

haben, dass sich Missstände der Weimarer Republik nicht wiederholten. Unsere<br />

Diskussion über die in der Schweiz praktizierte inkrementalistische Reformstrategie<br />

legt eine weitere Annahme nahe:<br />

Annahme 2<br />

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich durch <strong>Verfassungsreform</strong> angestrebte Erfolge<br />

einstellen, wird erhöht, wenn die einzelnen politischen Institutionen wie Parlament,<br />

Regierung, Wahlrecht <strong>und</strong> Referendum geplant, koordiniert <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

verändert werden.<br />

Beinahe selbstverständlich ist unsere letzte Annahme:<br />

Annahme 3<br />

Die Erfolgswahrscheinlichkeit hängt unter anderem von der konkreten Ausgestaltung<br />

des Massnahmenpaketes ab.<br />

4. Zielsystem <strong>und</strong> Massnahmenbündel<br />

a) Das Zielsystem<br />

Die Ausführungen in den vorangehenden drei Kapiteln, welche eine reformrelevante<br />

Definition der Ausgangslage zu leisten versuchten, legen nahe, in einer Totalrevision<br />

der B<strong>und</strong>esverfassung zwei allgemeine Zielwerte zu verfolgen: die Verbesserung<br />

der Demokratiequalität <strong>und</strong> die Erhöhung der staatlichen Steuerungskapazitäten.<br />

Diese Formulierung der Reformziele ist zugegebenermassen vage <strong>und</strong> nichtoperational.<br />

Auf dem Hintergr<strong>und</strong> der gebotenen Analyse mag man indessen einräumen,<br />

dass die Forderung, die Qualität der schweizerischen Demokratie zu verbessern<br />

<strong>und</strong> die staatlichen Steuerungskapazitäten zu erhöhen, nicht mehr eine<br />

reine Leerformel darstellt, sondern bereits gewisse Konturen aufweist.<br />

Es gibt Zielwerte, die nicht operationalisierbar sind, bei denen es schwerlich vorstellbar<br />

ist, dass man aus ihnen überzeugend <strong>und</strong> zwingend operationale Zielaussagen<br />

ableiten kann. 1 Verbesserung der Demokratiequalität <strong>und</strong> der Steuerungskapazitäten<br />

sind solche allgemeinen Werte. Ein rationales Reformunternehmen<br />

bedarf aber operationalisierter Zielaussagen, <strong>und</strong> die rationale Totalrevision<br />

einer Verfassung verlangt nach „relativ umfassenden operationalisierbaren<br />

Zielen“. 2 Es bleibt uns nichts anderes übrig, als ein operationales Zielsystem vorzuschlagen,<br />

von dem mit guten Gründen unterstellt werden darf, dass es in der Tat<br />

geeignet ist, die beiden allgemeinen Zielwerte zu fördern. Die niemals gänzlich<br />

aufhebbare Kluft zwischen den allgemeinen Werten <strong>und</strong> dem konkreten Reformziel<br />

werden wir im nächsten Kapitel über die Modellevaluation zu verringern suchen,<br />

indem wir jene Argumente anführen, welche das konkrete Ziel als mögliches Mittel<br />

zur Förderung der beiden allgemeinen Zielwerte plausibel machen. Die beiden<br />

Allgemeinziele sollen im weitern bei der<br />

1 Über nichtoperationalisierbare allgemeine Zielwerte siehe: Naschold, op. cit., S. 55.<br />

2 Siehe oben S. 21 ff.

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