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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Ausser „Regel BV 3“ ist die Kategorie „Diverse Vorschläge“ schon ex definitione<br />

eine heterogene Kategorie. Ebenfalls heterogen ist die Kategorie „Wahlrecht“. Die<br />

restlichen Kategorien sind zwar ziemlich homogen, können aber im Maximum nur 8<br />

Optionen auf sich vereinigen.<br />

Um <strong>Innovation</strong>schancen abzuschätzen, genügt es nicht, lediglich die Optionen in<br />

den einzelnen Kategorien aufzuaddieren. Die einzelnen antwortenden Instanzen<br />

haben ein unterschiedliches Machtgewicht; Optionen müssen also gewichtet werden.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt erscheint eine Änderung des Status quo in den<br />

von den acht Kategorien abgesteckten Bereichen vollends unwahrscheinlich zu<br />

sein. Mächtige Kantone wie Zürich, die beiden Basel <strong>und</strong> Genf, aber auch zwei<br />

Regierungsparteien <strong>und</strong> der Vorort des Schweizerischen Handels- <strong>und</strong> Industrievereins<br />

widersetzen sich überhaupt jeder „radikalen“ Reform.<br />

Erwähnenswert ist schliesslich, dass SPS <strong>und</strong> CVP, die beiden innovativen Regierungsparteien,<br />

nur in einer einzigen Kategorie gemeinsam figurieren, in „Regel BV<br />

3“. Doch auch dort unterscheiden sich ihre Vorschläge.<br />

Die Bedeutung der Tatsache, dass die Vernehmlassungen der deutsch-sprachigen<br />

Universitäten innovativ ausgefallen sind, darf nicht überschätzt werden. Die schweizerischen<br />

Hochschulen haben noch keineswegs das eigenständige politische Gewicht<br />

wie jene von Galbraith’s Amerika. Innovativ sind übrigens die Eingaben der<br />

deutschsprachigen Universitäten nur im Vergleich zu den übrigen Eingaben bezüglich<br />

der Anzahl „radikaler“ Vorschläge. Was hingegen die angewandten Methoden<br />

anbetrifft, unterscheiden sich die Universitäten kaum von den übrigen antwortenden<br />

Instanzen. Auch in ihren Arbeitsgruppen dominierten die Juristen <strong>und</strong> die traditionellen<br />

Gesichtspunkte. Zu einer wirklich interdisziplinären Bearbeitung des Revisionsthemas<br />

gelangten die Universitäten nicht.<br />

Ein Vernehmlassungsverfahren kann nicht nur <strong>Innovation</strong>schancen freisetzen,<br />

indem es mögliche Koalitionen für die Einführung von Reformen aufzeigt. Denkbar<br />

ist, dass das Vernehmlassungsverfahren über eine globale Verfassungsrevision<br />

auch Rückschlüsse zulässt über den Grad der Unangefochtenheit zentraler Institutionen<br />

des Staates, oder kurz über deren „Legitimitätsgrad“. Ist die „Legitimität“<br />

dieser Institutionen angeritzt oder gar ein wenig ausgehöhlt, so können sich Chancen<br />

für Neuerungen ergeben. Wenn 46 Vernehmlassungen über eine globale Verfassungsrevision<br />

immerhin 56 Änderungsvorschläge enthalten, die man unter bestimmten<br />

Gesichtspunkten als „radikal“ einstufen kann, so bedeutet dies zumindest,<br />

dass das Gefüge zentraler Institutionen des Staates nicht mehr gänzlich als selbstverständlich,<br />

als sozusagen „natürlich“ empf<strong>und</strong>en wird. Mindestens ein „Unbehagen“<br />

über den gegenwärtigen Staatsaufbau ist sichtbar geworden.<br />

Schon vor der Wahlen-Vernehmlassung gab es das Unbehagen über das „Helvetische<br />

Malaise“. Die Umfrage hat dieses Unbehagen höchstens „offiziell“ <strong>und</strong> aktenk<strong>und</strong>ig<br />

gemacht. Vielleicht liegt darin eine minimale <strong>Innovation</strong>schance.

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