Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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Beeinflussung von <strong>Innovation</strong>schancen durch Einbeziehung oder Ausschluss von<br />
Gruppen in die Verfassungsdiskussion zu machen. Auch lassen sich Hypothesen<br />
überprüfen, welche Unterschiede in der <strong>Innovation</strong>sneigung zu erklären versuchen.<br />
Für die hier angestrebte Inhaltsanalyse 1 boten sich die Stellungnahmen der antwortenden<br />
Instanzen zu bestimmten durch den Fragenkatalog abgegrenzten Fragenkreisen<br />
als Analyseelemente (units of analysis) an. Die Stellungnahmen konnten in<br />
Kategorien eingeordnet werden, die unterschiedliche Einstellung zum Status quo im<br />
betreffenden Bereich markieren, z. B. „Beibehaltung des Status quo“, „massiges<br />
Abweichen vom Status quo“ <strong>und</strong> „radikales Abweichen vom Status quo“. Die Häufigkeitsverteilung<br />
der Optionen in den einzelnen Bereichen <strong>und</strong> Bereichkategorien<br />
Messen sich nun für die Erstellung einer Rangordnung verwenden. Dieses Vorgehen<br />
wurde in einer exploratorischen Voruntersuchung verwendet, deren Ergebnisse<br />
später kurz skizziert werden sollen. – Eine andere Strategie bestand darin, eine<br />
Anzahl von Änderungsvorschlägen auszuwählen, die nach bestimmten Kriterien<br />
wichtig <strong>und</strong> tiefgreifend sind, <strong>und</strong> auszuzählen, wie häufig solche Vorschläge in den<br />
einzelnen Vernehmlassungen erscheinen. Die so erhaltene Häufigkeitsverteilung<br />
Hess sich zur Gr<strong>und</strong>lage für eine Rangordnung machen. Dieses Verfahren haben<br />
wir in unserer Hauptanalyse verwendet.<br />
Sowohl in der Voruntersuchung wie in der Hauptanalyse konnten nicht die Stellungnahmen<br />
zu sämtlichen vom Fragenkatalog abgesteckten Bereichen untersucht<br />
werden. Nur solche Aspekte wurden berücksichtigt, die sich auf Struktur <strong>und</strong> Funktionsweise<br />
von Parlament, Regierung <strong>und</strong> Bürokratie, auf die Teilnahme von Bürgern<br />
<strong>und</strong> Gruppen am politischen Geschehen oder auf den Grad der Zentralisierung<br />
im B<strong>und</strong>esstaat beziehen. Die Einengung der Untersuchung auf diesen Bereich,<br />
den man kurz als „Regierungssystem“ bezeichnen könnte, lässt sich wie folgt<br />
begründen: Änderungsvorschläge der Vernehmlas-sungen ausserhalb des erwähnten<br />
Bereichs, etwa auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Justiz, der Rechtsstaatlichkeit<br />
usw. könnten im Falle ihrer Verwirklichung die gr<strong>und</strong>legende Macht<strong>und</strong><br />
Interessenkonstellation in der Schweiz nur marginal oder überhaupt nicht beeinflussen.<br />
Die umfassende Anerkennung der Drittwirkung von Gr<strong>und</strong>rechten beispielsweise<br />
würde zwar auf juristischer Ebene eine erhebliche Neuerung bedeuten<br />
(man hat sie „eine kopernikanische Umwertung des bisherigen Gr<strong>und</strong>rechtsdenkens“<br />
genannt 2 ), doch ist es nicht eben wahrscheinlich, dass eine solche Massnahme<br />
die Machtkonstellation, welche das politische System der Schweiz prägt,<br />
massgeblich tangieren würde, sofern nicht flankierende Reformen innerhalb des<br />
„Regierungssystems“ sie begleiteten. – Die Konzentration der Untersuchung auf<br />
Aspekte des „Regierungssystems“ drängt sich auch aus praktischen Gründen auf;<br />
eine Ausweitung der Analyse nach Massgabe des Fragenkatalogs würde zu einer<br />
Datenfülle führen, die kaum zu bewältigen wäre.<br />
1 Zur Methodik siehe: Peter Atteslander, Methoden der empirischen Sozialforschung, Berlin 1969, S. 63–<br />
66; Robert C. North et al., Content Analysis. A Handbook with Applications for the Study of International<br />
Crisis, Northwestern University Press, Evanston/ III., 2. Aufl. 1968.<br />
2 Walter Leisner, zitiert bei Peter Saladin, „Die Funktion der Gr<strong>und</strong>rechte in einer revidierten Verfassung“,in:<br />
Totalrevision der B<strong>und</strong>esverfassung – Ja oder Nein (op. cit.), S. 177.