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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Beeinflussung von <strong>Innovation</strong>schancen durch Einbeziehung oder Ausschluss von<br />

Gruppen in die Verfassungsdiskussion zu machen. Auch lassen sich Hypothesen<br />

überprüfen, welche Unterschiede in der <strong>Innovation</strong>sneigung zu erklären versuchen.<br />

Für die hier angestrebte Inhaltsanalyse 1 boten sich die Stellungnahmen der antwortenden<br />

Instanzen zu bestimmten durch den Fragenkatalog abgegrenzten Fragenkreisen<br />

als Analyseelemente (units of analysis) an. Die Stellungnahmen konnten in<br />

Kategorien eingeordnet werden, die unterschiedliche Einstellung zum Status quo im<br />

betreffenden Bereich markieren, z. B. „Beibehaltung des Status quo“, „massiges<br />

Abweichen vom Status quo“ <strong>und</strong> „radikales Abweichen vom Status quo“. Die Häufigkeitsverteilung<br />

der Optionen in den einzelnen Bereichen <strong>und</strong> Bereichkategorien<br />

Messen sich nun für die Erstellung einer Rangordnung verwenden. Dieses Vorgehen<br />

wurde in einer exploratorischen Voruntersuchung verwendet, deren Ergebnisse<br />

später kurz skizziert werden sollen. – Eine andere Strategie bestand darin, eine<br />

Anzahl von Änderungsvorschlägen auszuwählen, die nach bestimmten Kriterien<br />

wichtig <strong>und</strong> tiefgreifend sind, <strong>und</strong> auszuzählen, wie häufig solche Vorschläge in den<br />

einzelnen Vernehmlassungen erscheinen. Die so erhaltene Häufigkeitsverteilung<br />

Hess sich zur Gr<strong>und</strong>lage für eine Rangordnung machen. Dieses Verfahren haben<br />

wir in unserer Hauptanalyse verwendet.<br />

Sowohl in der Voruntersuchung wie in der Hauptanalyse konnten nicht die Stellungnahmen<br />

zu sämtlichen vom Fragenkatalog abgesteckten Bereichen untersucht<br />

werden. Nur solche Aspekte wurden berücksichtigt, die sich auf Struktur <strong>und</strong> Funktionsweise<br />

von Parlament, Regierung <strong>und</strong> Bürokratie, auf die Teilnahme von Bürgern<br />

<strong>und</strong> Gruppen am politischen Geschehen oder auf den Grad der Zentralisierung<br />

im B<strong>und</strong>esstaat beziehen. Die Einengung der Untersuchung auf diesen Bereich,<br />

den man kurz als „Regierungssystem“ bezeichnen könnte, lässt sich wie folgt<br />

begründen: Änderungsvorschläge der Vernehmlas-sungen ausserhalb des erwähnten<br />

Bereichs, etwa auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Justiz, der Rechtsstaatlichkeit<br />

usw. könnten im Falle ihrer Verwirklichung die gr<strong>und</strong>legende Macht<strong>und</strong><br />

Interessenkonstellation in der Schweiz nur marginal oder überhaupt nicht beeinflussen.<br />

Die umfassende Anerkennung der Drittwirkung von Gr<strong>und</strong>rechten beispielsweise<br />

würde zwar auf juristischer Ebene eine erhebliche Neuerung bedeuten<br />

(man hat sie „eine kopernikanische Umwertung des bisherigen Gr<strong>und</strong>rechtsdenkens“<br />

genannt 2 ), doch ist es nicht eben wahrscheinlich, dass eine solche Massnahme<br />

die Machtkonstellation, welche das politische System der Schweiz prägt,<br />

massgeblich tangieren würde, sofern nicht flankierende Reformen innerhalb des<br />

„Regierungssystems“ sie begleiteten. – Die Konzentration der Untersuchung auf<br />

Aspekte des „Regierungssystems“ drängt sich auch aus praktischen Gründen auf;<br />

eine Ausweitung der Analyse nach Massgabe des Fragenkatalogs würde zu einer<br />

Datenfülle führen, die kaum zu bewältigen wäre.<br />

1 Zur Methodik siehe: Peter Atteslander, Methoden der empirischen Sozialforschung, Berlin 1969, S. 63–<br />

66; Robert C. North et al., Content Analysis. A Handbook with Applications for the Study of International<br />

Crisis, Northwestern University Press, Evanston/ III., 2. Aufl. 1968.<br />

2 Walter Leisner, zitiert bei Peter Saladin, „Die Funktion der Gr<strong>und</strong>rechte in einer revidierten Verfassung“,in:<br />

Totalrevision der B<strong>und</strong>esverfassung – Ja oder Nein (op. cit.), S. 177.

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