Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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84<br />
Tabelle 10: Die Kommissionsbeteiligungen der Kumulanten<br />
Es waren beteiligt in:<br />
2 Komm. 3 Komm. 4 Komm. 5 Komm.<br />
Total<br />
Hochschullehrer 9 7 1 1 18<br />
Nationalräte/<br />
Ständeräte 10 – – – 10<br />
Magistratspersonen 4 2 – – 6<br />
Diverse 7 1 – – 8<br />
Total 30 10 1 1 42<br />
wurde. 18 Nebenbei sei erwähnt, dass Eichenberger bis 1967 in der Expertenkommission<br />
für „Verbesserungen in der Regierungstätigkeit <strong>und</strong> Verwaltungsführung<br />
des B<strong>und</strong>esrates“ <strong>und</strong> darnach in der Expertenkommission für die „Totalrevision<br />
des B<strong>und</strong>esgesetzes über die Organisation der B<strong>und</strong>esverwaltung“ sass.<br />
Beide Kommissionen wirkten in erheblichem Masse präjudi-zierend auf das Totalrevisionsunternehmen;<br />
beide Kommissionen gingen davon aus, dass Unzukömmlichkeiten<br />
im derzeitigen Regierungsbetrieb durch Mass-nahmen behoben werden<br />
können, die unterhalb der Schwelle von Verfassungsrevisionen liegen.<br />
Professor Richard Bäumlin beteiligte sich in 4 Verfassungskommissionen: Er präsidierte<br />
eine der drei Arbeitsgruppen der bernischen Kantonalkommission <strong>und</strong> sass<br />
im Koordinationsausschuss der Berner Universitätskommission; zudem wirkte er in<br />
der freisinnigen Parteikommission <strong>und</strong> erscheint als Mitunterzeichner der Vernehmlassung,<br />
welche die Vereinigung für Rechtsstaat <strong>und</strong> Individualrechte einreichte.<br />
Bäumlin leitete überdies ein Seminar über Fragen der Totalrevision an der Universität<br />
Bern. Die Protokolle der fünf Arbeitsgruppen dieses Seminars wurden unter<br />
anderem der bernischen Kantonalkommission übermittelt, wo sie nach Angaben<br />
von Professor Bäumlin einen erheblichen Einfluss ausgeübt haben sollen. 19 –<br />
Bäumlin kann kaum als Befürworter einer Totalrevision gelten. Er hatte gegen die<br />
„grossen Alternativen“ <strong>und</strong> für die „Pflege des staatsrechtlichen Details“ Stellung<br />
genommen <strong>und</strong> folgerichtig erklärt, dass die Lösung der meisten Probleme des<br />
schweizerischen Staatswesens keiner Verfassungsrevision bedürften. Zur Beweisführung<br />
berief er sich unter anderem auf die Ergebnisse der soeben erwähnten<br />
Expertenkommission für „Verbesserungen in der Regierungstätigkeit <strong>und</strong> Verwaltungsführung<br />
des B<strong>und</strong>esrates“. 20<br />
Die Rollenkumulationen schufen ein kompliziertes System von Querverbindungen<br />
zwischen den einzelnen Diskussionszirkeln. Die Kantone, Parteien <strong>und</strong><br />
18 W. Ossipow, Révision totale de la Constitution fédérale: Rapport sur les groupes, Séminaire de Science<br />
politique, Université de Genève, août 1969 (nicht publiziert), S. 11.<br />
19 Dubois/ Grenon, op. cit, S. 29.<br />
20 Bäumlin, op. cit, S. 18 f.