Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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sionally accompanied by polemics for the adoption of the author’s preferred<br />
reforms of the political system. 26<br />
Die Botschaft ist klar: Interesse an formalen Institutionen, Zweifel an der Feststellbarkeit<br />
nichttrivialer Gesetzmässigkeiten im Bereich des Sozialen, Werturteile <strong>und</strong><br />
reformerischer Impetus sind altmodisch <strong>und</strong> vorwissenschaftlich. Die Behavioristen<br />
verbannten indessen die formalen Institutionen nicht gänzlich aus ihrem Interessenkreis.<br />
Schliesslich können Institutionen als Variablen aufgefasst <strong>und</strong> ihre Beziehungen<br />
zu andern Variablen untersucht werden. Prominente amerikanische Politologen<br />
haben nun die Vermutung geäussert <strong>und</strong> empirisches Material beizubringen<br />
versucht, dass formale Institutionen einen eher geringen Einfluss auf das politische<br />
Geschehen ausübten, dass die Leistungen eines politischen Systems nur marginal<br />
von der Anordnung der Institutionen abhängen würden. Als die eigentlich erklärenden<br />
Faktoren treten dafür der wirtschaftliche Entwicklungsgrad, die politische Kultur,<br />
die Anordnung der Konfliktslinien <strong>und</strong> ähnliche Variablen in Erscheinung. Im<br />
folgenden seien einige Beispiele dieses Trends aufgeführt.<br />
Robert A. Dahl geht von der Feststellung aus, dass jene politischen Systeme, die er<br />
„Polyarchien“ nennt, verblüffend ähnliche Verfassungen aufweisen, dass somit die<br />
Variable „Verfassung“ ohnehin nur innerhalb sehr enger Grenzen variiere. Als<br />
Hauptgr<strong>und</strong> für diesen Umstand führt er an, dass Merkmale <strong>und</strong> Voraussetzungen<br />
grosser polyarchischer Gesellschaften eben nur eine geringe Variation der Verfassungsvariablen<br />
zulasse. Verfassungsregeln seien nicht wesentliche, unabhängige<br />
Faktoren für die Erhaltung von Demokratie; vielmehr schienen diese Regeln selbst<br />
Funktionen von tieferliegenden nicht-konstitutionellen Faktoren zu sein. Weder<br />
würden Verfassungsregeln eine Herrschaft der Mehrheit sicherstellen, noch vor<br />
Mehrheitstyrannei bewahren. Dahl räumt immerhin ein, dass Verfassungsregeln<br />
insofern bedeutsam sind, als sie festlegen, welche Gruppierungen im politischen<br />
Kampf bevorzugt oder benachteiligt sind. 27 – Auch Seymour Martin Lipset unterstreicht<br />
die marginale Bedeutung von Verfassungsarrangements. Wesentlich für die<br />
Erhaltung der Demokratie sei, dass Konfliktslinien in der Gesellschaft nicht parallel<br />
laufen, sondern sich überschneiden. Normalerweise würden Zweiparteiensystem,<br />
Majorzwahlrecht mit Einerwahlkreisen <strong>und</strong> Föderalismus diesen glücklichen Zustand<br />
befördern. Doch sofern die gr<strong>und</strong>legenden sozialen Gegebenheiten der Demokratie<br />
günstig seien, würden auch Vielparteien- <strong>und</strong> Proporzsystem sowie ein<br />
Einheitsstaat keinen grossen Schaden anrichten. 28 – In einem (methodisch allerdings<br />
nicht sehr rigorosen) Artikel verglich William H. Riker paarweise 12 Staaten,<br />
wobei er jeweils einen formellen Einheitsstaat einer formellen Föderation mit ähnlicher<br />
politischer Kultur gegenüberstellte, <strong>und</strong> kam zum Schluss, dass verfassungsmässige<br />
Föderationen keineswegs besser imstande sind als Einheitsstaaten, regionale<br />
Verschiedenheit <strong>und</strong> Autonomie zu respektieren oder zu fördern. In einem Fall<br />
stellte er sogar einen kontraproduktiven Effekt von Föderalismus im Hinblick<br />
26 M. Margaret Conway/Frank B. Feigert, Political Analysis. An lntroduction, Allyn and Bacon, Boston<br />
1972,S. 10.<br />
27 Robert A. Dahl, A Preface to Democratic Theory, University of Chicago Press, Chicago 1956, 10.<br />
Auflage 1968, S. 135 ff.<br />
28 Seymour Martin Lipset, Political Man. The Social Bases of Politics, Doubleday (Anchor Books), Garden<br />
City/N.Y. 1963 (1. Auflage 1960), S. 80 ff.