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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Der Verfasser konnte mit Sicherheit eruieren, dass 42 der in den offiziellen Dokumenten<br />

aufgeführten Personen sich in zwei oder mehr Verfassungskommissionen<br />

beteiligten. Dies macht r<strong>und</strong> 7 Prozent der offiziell aufgeführten Teilnehmer aus.<br />

Geht man von einer Teilnehmerzahl von r<strong>und</strong> 1 100 aus (Einbeziehung der Studenten<br />

<strong>und</strong> Verbandsfunktionäre), so ergibt sich eine Prozentzahl von r<strong>und</strong> 4. Nun ist<br />

aber zu berückichtigen, dass die Zahl 42 eine Minimalangabe darstellt, während die<br />

Zahl 1 100 eher eine Maximalangabe ist. 16 Nach vernünftiger Schätzung dürften<br />

r<strong>und</strong> 8 Prozent der offiziell aufgeführten Personen <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 5 Prozent aller in signifikanter<br />

Weise an der Diskussion Teilnehmenden Kommissionsrollen kumuliert<br />

haben. Diese Prozentzahlen mögen als gering erscheinen. Doch um die Bedeutung<br />

der Rollenkumulation im ganzen Revisionsunternehmen besser einschätzen zu<br />

können, ist die Gruppe der 42 „Aktivisten“, die zwei oder mehrere Kommissionsbeteiligungen<br />

aufweisen, genauer unter die Lupe zu nehmen.<br />

Von den 42 Kumulanten wiesen 37 eine juristische Hochschulbildung auf, <strong>und</strong> auch<br />

die übrigen waren Hochschulabsolventen. Der Grossteil stand beruflich in ausgesprochen<br />

elitären Positionen: 18 Hochschullehrer (davon 14 Juristen), 10 Nationaloder<br />

Ständeräte, 5 Magistratspersonen (B<strong>und</strong>esrichter, amtierende oder ehemalige<br />

Regierungsräte, Staatsschreiber). Hinzu kommen der Generalsekretär eines Verbandes,<br />

ein Chefbeamter, ein Gerichtspräsident, ein Mittelschullehrer sowie Anwälte.<br />

– 8 der 42 Kumulanten waren Mitglieder der Wahlen-Kommission. (Vier Mitglieder<br />

der Wahlen-Kommission beteiligten sich noch in einer weiteren Verfassungskommission,<br />

drei in zwei weiteren Kommissionen <strong>und</strong> ein Mitglied in vier weiteren<br />

Kommissionen.)<br />

30 Kumulanten beteiligten sich in je zwei Kommissionen <strong>und</strong> 10 Kumulanten in je<br />

drei. Zwei Kumulanten schliesslich arbeiteten in vier, bzw. fünf Kommissionen. Von<br />

den 12 Personen, die in mehr als zwei Kommissionen wirkten, waren deren 9<br />

Hochschulprofessoren. (Tabelle 10 gibt einen Überblick über die Kumulationen <strong>und</strong><br />

die berufliche Stellung der Kumulanten.) Die Rekordzahl der Beteiligungen wies<br />

Professor Kurt Eichenberger auf. Er wurde nach Imbodens Tod Mitglied der Wahlen-Kommission<br />

<strong>und</strong> wirkte in den Arbeitsgruppen der Freisinnigdemokratischen<br />

Partei <strong>und</strong> der Universität Basel mit. Überdies erstattete er der aargauischen Kantonalkommission<br />

ein Gutachten über Fragen des Verhältnisses zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Kantonen. 17 Schliesslich war er an der Eingabe beteiligt, welche die Vereinigung für<br />

Rechtsstaat <strong>und</strong> Individualrechte einreichte <strong>und</strong> die im vierten Antwortenband publiziert<br />

16 Zweifellos befassten sich mehr als 1 100 Personen in irgendeiner Weise mit dem Fragenkatalog. Die<br />

Zahl bezieht sich jedoch nur auf jene Personen, die eine Chance der direkten Einflussnahme auf den<br />

Inhalt einer der publizierten Vernehmlassungen besassen. Als Maximalangabe muss die Zahl 1 100<br />

deshalb gelten, weil verschiedene der in den offiziellen Listen angeführten Personen de facto sich an<br />

der betreffenden Vernehmlassung nicht oder nur am Rande beteiligten. Bei den 450 Studenten ist zu<br />

vermuten, dass ein Teil nur sehr marginal an den fraglichen Universitätseingaben mitwirkte. – Auch bei<br />

den Kumulanten waren nicht alle Beteiligungen von gleicher Intensität. – Die Zahl 42 ist deshalb eine<br />

Minimalangabe, weil wahrscheinlich einige zusätzliche Personen Kommissionsrollen kumuliert haben.<br />

Sie alle exakt zu eruieren, hätte unverhältnismässigen, kaum lohnenden Aufwand gekostet. – Neben<br />

den von der Wahlen-Kommission publizierten Namenlisten standen den Autoren Korff, Delley <strong>und</strong> Ossipow<br />

weitere Listen von Teilnehmern an verschiedenen Verfassungskommissionen zur Verfügung (z.<br />

B. von Verbänden <strong>und</strong> Kantonalparteien). Sie führten insgesamt 68 Kumulanten auf. Siehe: Korff et al.,<br />

op. cit., S. 88–90.<br />

17 Delley, op. cit., S. 25.

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