Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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Der Verfasser konnte mit Sicherheit eruieren, dass 42 der in den offiziellen Dokumenten<br />
aufgeführten Personen sich in zwei oder mehr Verfassungskommissionen<br />
beteiligten. Dies macht r<strong>und</strong> 7 Prozent der offiziell aufgeführten Teilnehmer aus.<br />
Geht man von einer Teilnehmerzahl von r<strong>und</strong> 1 100 aus (Einbeziehung der Studenten<br />
<strong>und</strong> Verbandsfunktionäre), so ergibt sich eine Prozentzahl von r<strong>und</strong> 4. Nun ist<br />
aber zu berückichtigen, dass die Zahl 42 eine Minimalangabe darstellt, während die<br />
Zahl 1 100 eher eine Maximalangabe ist. 16 Nach vernünftiger Schätzung dürften<br />
r<strong>und</strong> 8 Prozent der offiziell aufgeführten Personen <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 5 Prozent aller in signifikanter<br />
Weise an der Diskussion Teilnehmenden Kommissionsrollen kumuliert<br />
haben. Diese Prozentzahlen mögen als gering erscheinen. Doch um die Bedeutung<br />
der Rollenkumulation im ganzen Revisionsunternehmen besser einschätzen zu<br />
können, ist die Gruppe der 42 „Aktivisten“, die zwei oder mehrere Kommissionsbeteiligungen<br />
aufweisen, genauer unter die Lupe zu nehmen.<br />
Von den 42 Kumulanten wiesen 37 eine juristische Hochschulbildung auf, <strong>und</strong> auch<br />
die übrigen waren Hochschulabsolventen. Der Grossteil stand beruflich in ausgesprochen<br />
elitären Positionen: 18 Hochschullehrer (davon 14 Juristen), 10 Nationaloder<br />
Ständeräte, 5 Magistratspersonen (B<strong>und</strong>esrichter, amtierende oder ehemalige<br />
Regierungsräte, Staatsschreiber). Hinzu kommen der Generalsekretär eines Verbandes,<br />
ein Chefbeamter, ein Gerichtspräsident, ein Mittelschullehrer sowie Anwälte.<br />
– 8 der 42 Kumulanten waren Mitglieder der Wahlen-Kommission. (Vier Mitglieder<br />
der Wahlen-Kommission beteiligten sich noch in einer weiteren Verfassungskommission,<br />
drei in zwei weiteren Kommissionen <strong>und</strong> ein Mitglied in vier weiteren<br />
Kommissionen.)<br />
30 Kumulanten beteiligten sich in je zwei Kommissionen <strong>und</strong> 10 Kumulanten in je<br />
drei. Zwei Kumulanten schliesslich arbeiteten in vier, bzw. fünf Kommissionen. Von<br />
den 12 Personen, die in mehr als zwei Kommissionen wirkten, waren deren 9<br />
Hochschulprofessoren. (Tabelle 10 gibt einen Überblick über die Kumulationen <strong>und</strong><br />
die berufliche Stellung der Kumulanten.) Die Rekordzahl der Beteiligungen wies<br />
Professor Kurt Eichenberger auf. Er wurde nach Imbodens Tod Mitglied der Wahlen-Kommission<br />
<strong>und</strong> wirkte in den Arbeitsgruppen der Freisinnigdemokratischen<br />
Partei <strong>und</strong> der Universität Basel mit. Überdies erstattete er der aargauischen Kantonalkommission<br />
ein Gutachten über Fragen des Verhältnisses zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Kantonen. 17 Schliesslich war er an der Eingabe beteiligt, welche die Vereinigung für<br />
Rechtsstaat <strong>und</strong> Individualrechte einreichte <strong>und</strong> die im vierten Antwortenband publiziert<br />
16 Zweifellos befassten sich mehr als 1 100 Personen in irgendeiner Weise mit dem Fragenkatalog. Die<br />
Zahl bezieht sich jedoch nur auf jene Personen, die eine Chance der direkten Einflussnahme auf den<br />
Inhalt einer der publizierten Vernehmlassungen besassen. Als Maximalangabe muss die Zahl 1 100<br />
deshalb gelten, weil verschiedene der in den offiziellen Listen angeführten Personen de facto sich an<br />
der betreffenden Vernehmlassung nicht oder nur am Rande beteiligten. Bei den 450 Studenten ist zu<br />
vermuten, dass ein Teil nur sehr marginal an den fraglichen Universitätseingaben mitwirkte. – Auch bei<br />
den Kumulanten waren nicht alle Beteiligungen von gleicher Intensität. – Die Zahl 42 ist deshalb eine<br />
Minimalangabe, weil wahrscheinlich einige zusätzliche Personen Kommissionsrollen kumuliert haben.<br />
Sie alle exakt zu eruieren, hätte unverhältnismässigen, kaum lohnenden Aufwand gekostet. – Neben<br />
den von der Wahlen-Kommission publizierten Namenlisten standen den Autoren Korff, Delley <strong>und</strong> Ossipow<br />
weitere Listen von Teilnehmern an verschiedenen Verfassungskommissionen zur Verfügung (z.<br />
B. von Verbänden <strong>und</strong> Kantonalparteien). Sie führten insgesamt 68 Kumulanten auf. Siehe: Korff et al.,<br />
op. cit., S. 88–90.<br />
17 Delley, op. cit., S. 25.