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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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82<br />

présence de trois juges fédéraux.“ 12 Keine ausgesprochene Juristendominanz wies<br />

die BGB-Kommission auf; in der Landesring-Kommission dagegen wirkten mehr als<br />

70 Prozent Juristen. 13<br />

In Band III der Antworten an die Wahlen-Kommission sind im wesentlichen nur die<br />

Namen der Dozenten angeführt, die sich in den Verfassungskommissionen der<br />

Universitäten beteiligten. Aus dieser Namensliste geht hervor, dass lediglich die<br />

Universitäten Freiburg, Basel <strong>und</strong> Genf die Verfassungsdiskussion als reine Juristensache<br />

konzipierten. Die Eingabe der Universität Freiburg wurde von einem einzigen<br />

Mann, dem Staatsrechtslehrer Wilhelm Oswald, verfasst. In Genf beschäftigten<br />

sich nur vereinzelte Dozenten der juristischen Fakultät mit der Angelegenheit;<br />

andere Fakultäten wurden gar nicht zur Mitarbeit aufgerufen. 14<br />

In Basel zogen die 15 Rechtsdozenten, die sich mit dem Revisionsthema befassten,<br />

noch einen Theologieprofesser zu. – In den übrigen sechs Universitäten<br />

bestanden mehr oder weniger erfolgreiche Ansätze zu einem interdisziplinären<br />

Vorgehen. Spärlich waren die Juristen in der ETH-Kommission vertreten, da diese<br />

Hochschule sich auf nur wenige juristische Lehrveranstaltungen beschränkt. Von 22<br />

Dozenten in der Kommission der Universität Zürich waren deren 8 Juristen. Zu<br />

bemerken ist indessen, dass von den 6 Arbeitsgruppen dieser Kommission 5 von<br />

Juristen geleitet wurden. Die Kommission der Universität Bern vereinigte 20 Professoren,<br />

davon 6 Juristen. Lausanne <strong>und</strong> Neuenburg stellten Verfassungskommissionen<br />

auf, die unter der Leitung eines Staatsrechtslehrers standen <strong>und</strong> in<br />

welche einzelne Disziplinen einen Professor abordneten. In der Neuenburger Vernehmlassung<br />

ist deutlich der Einfluss des Präsidenten, Jean-Francois Aubert, herauszulesen,<br />

während das interdisziplinäre Experiment in Lausanne offenbar scheiterte;<br />

diese Kommission konnte sich nämlich nur in wenigen Punkten einigen. St.<br />

Gallen praktizierte eine mehr oder weniger ausgeprägte Arbeitsteilung insofern, als<br />

Ökonomen mit Wirtschaftsfragen, Völkerrechtler mit Aussenbeziehungen <strong>und</strong><br />

Staatsrechtler mit den übrigen Fragen sich vorwiegend befassten.<br />

In den von der Wahlen-Kommission publizierten Dokumenten sind gesamthaft etwa<br />

680 Namen von Diskussionsteilnehmern aufgeführt, wobei jene Namen, die in der<br />

gleichen Kommission mehrmals figurierten, nur einmal gezählt wurden. Berücksichtigt<br />

man den Umstand, dass gewisse Personen in zwei oder mehreren Kommissionen<br />

mitwirkten, so ergibt sich eine Zahl von zirka 590 verschiedenen Namen in den<br />

offiziellen Dokumenten. Zu dieser Zahl kommen etwa 450 Studenten hinzu, die in<br />

Veranstaltungen über die Totalrevision an den Universitäten mehr oder weniger<br />

intensiv mitarbeiteten. 15 Über die Personen, die sich im Rahmen der „halboffiziellen“<br />

Einladungen an Wirtschaftsverbände an der Debatte beteiligten, sind leider keine<br />

genügenden Angaben vorhanden. Anzunehmen ist, dass dieser Kreis von Diskussionsteilnehmern<br />

kaum die Zahl von 50 Verbandsfunktionären überschritt.<br />

12 Keel/ Segond, op. cit. S. 38.<br />

13 Keel/ Segond, op. cit, S. 69 <strong>und</strong> 77.<br />

14 Antworten III, S. 633.<br />

15 Roger Dubois/ Jacqueline Grenon, Révision totale de la Constitution fédérale: Etude du mode<br />

d’élaboration de la reponse des Universités suisses au questionnaire Wahlen, Séminaire de Science<br />

politique, Université de Genève, 1969 (nicht publiziert), S. 101.

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