Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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82<br />
présence de trois juges fédéraux.“ 12 Keine ausgesprochene Juristendominanz wies<br />
die BGB-Kommission auf; in der Landesring-Kommission dagegen wirkten mehr als<br />
70 Prozent Juristen. 13<br />
In Band III der Antworten an die Wahlen-Kommission sind im wesentlichen nur die<br />
Namen der Dozenten angeführt, die sich in den Verfassungskommissionen der<br />
Universitäten beteiligten. Aus dieser Namensliste geht hervor, dass lediglich die<br />
Universitäten Freiburg, Basel <strong>und</strong> Genf die Verfassungsdiskussion als reine Juristensache<br />
konzipierten. Die Eingabe der Universität Freiburg wurde von einem einzigen<br />
Mann, dem Staatsrechtslehrer Wilhelm Oswald, verfasst. In Genf beschäftigten<br />
sich nur vereinzelte Dozenten der juristischen Fakultät mit der Angelegenheit;<br />
andere Fakultäten wurden gar nicht zur Mitarbeit aufgerufen. 14<br />
In Basel zogen die 15 Rechtsdozenten, die sich mit dem Revisionsthema befassten,<br />
noch einen Theologieprofesser zu. – In den übrigen sechs Universitäten<br />
bestanden mehr oder weniger erfolgreiche Ansätze zu einem interdisziplinären<br />
Vorgehen. Spärlich waren die Juristen in der ETH-Kommission vertreten, da diese<br />
Hochschule sich auf nur wenige juristische Lehrveranstaltungen beschränkt. Von 22<br />
Dozenten in der Kommission der Universität Zürich waren deren 8 Juristen. Zu<br />
bemerken ist indessen, dass von den 6 Arbeitsgruppen dieser Kommission 5 von<br />
Juristen geleitet wurden. Die Kommission der Universität Bern vereinigte 20 Professoren,<br />
davon 6 Juristen. Lausanne <strong>und</strong> Neuenburg stellten Verfassungskommissionen<br />
auf, die unter der Leitung eines Staatsrechtslehrers standen <strong>und</strong> in<br />
welche einzelne Disziplinen einen Professor abordneten. In der Neuenburger Vernehmlassung<br />
ist deutlich der Einfluss des Präsidenten, Jean-Francois Aubert, herauszulesen,<br />
während das interdisziplinäre Experiment in Lausanne offenbar scheiterte;<br />
diese Kommission konnte sich nämlich nur in wenigen Punkten einigen. St.<br />
Gallen praktizierte eine mehr oder weniger ausgeprägte Arbeitsteilung insofern, als<br />
Ökonomen mit Wirtschaftsfragen, Völkerrechtler mit Aussenbeziehungen <strong>und</strong><br />
Staatsrechtler mit den übrigen Fragen sich vorwiegend befassten.<br />
In den von der Wahlen-Kommission publizierten Dokumenten sind gesamthaft etwa<br />
680 Namen von Diskussionsteilnehmern aufgeführt, wobei jene Namen, die in der<br />
gleichen Kommission mehrmals figurierten, nur einmal gezählt wurden. Berücksichtigt<br />
man den Umstand, dass gewisse Personen in zwei oder mehreren Kommissionen<br />
mitwirkten, so ergibt sich eine Zahl von zirka 590 verschiedenen Namen in den<br />
offiziellen Dokumenten. Zu dieser Zahl kommen etwa 450 Studenten hinzu, die in<br />
Veranstaltungen über die Totalrevision an den Universitäten mehr oder weniger<br />
intensiv mitarbeiteten. 15 Über die Personen, die sich im Rahmen der „halboffiziellen“<br />
Einladungen an Wirtschaftsverbände an der Debatte beteiligten, sind leider keine<br />
genügenden Angaben vorhanden. Anzunehmen ist, dass dieser Kreis von Diskussionsteilnehmern<br />
kaum die Zahl von 50 Verbandsfunktionären überschritt.<br />
12 Keel/ Segond, op. cit. S. 38.<br />
13 Keel/ Segond, op. cit, S. 69 <strong>und</strong> 77.<br />
14 Antworten III, S. 633.<br />
15 Roger Dubois/ Jacqueline Grenon, Révision totale de la Constitution fédérale: Etude du mode<br />
d’élaboration de la reponse des Universités suisses au questionnaire Wahlen, Séminaire de Science<br />
politique, Université de Genève, 1969 (nicht publiziert), S. 101.