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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Im November 1969 erklärte Kommissionspräsident F. T. Wahlen, „dass die Totalrevision<br />

ein so langfristiges Unternehmen ist, dass dringende Partialrevisionen<br />

nicht aufgeschoben werden dürfen.“ 24 Max Imboden hatte sich im Februar 1969 in<br />

ähnlichem Sinne geäussert. 25<br />

Als notwendiges Korrelat zu solchen Erklärungen hätte festgehalten werden müssen,<br />

dass das Totalrevisionsunternehmen eine gewisse Unabhängigkeit von Teilreformen<br />

behalten müsse, dass nicht jede intervenierende Kleinstreform für die Totalrevision<br />

gleich einen präjudizierenden Charakter annehmen dürfe. Die Wahlen-<br />

Kommission traf jedoch keinerlei Absicherungen gegen die Präjudizkraft externer<br />

Kleinreformen, vielmehr anerkannte sie, was den uns interessierenden Bereich des<br />

„Regierungssystems“ betrifft, dass fast alle intervenierenden Teilreformen, selbst<br />

solche, die auf blosser Verordnungsstufe ergingen, als Prämissen für eine Totalrevision<br />

zu gelten hätten. Wo immer in jüngster Zeit Dereits staatsrechtliche Detailpflege<br />

betrieben worden war, konzedierte die Kommission, dass sie ausreichend<br />

sei. Dabei argumentierte sie häufig, dass die betreffende Teilreform erst kürzlich<br />

durchgeführt worden sei <strong>und</strong> man vorerst abwarten müsse, ob sie sich bewähre;<br />

eine Totalrevision solle diese „Bewährungsphase“ nicht stören.<br />

Die markantesten <strong>und</strong> für den Bereich des „Regierungssystems“ bedeutsamsten<br />

Beispiele von externen Teilreformbestrebungen, denen die Wahlen-Kommission<br />

umfassende Präjudizkraft zubilligte, sind die „Hongler-Kommission“ <strong>und</strong> die „Huber-<br />

Kommission“. 26 – Im Jahre 1965 hatte der B<strong>und</strong>esrat eine Expertenkommission<br />

unter dem Vorsitz von Otto Hongier, Direktor der „Zentralstelle für Organisationsfragen<br />

der B<strong>und</strong>esverwaltung“, eingesetzt <strong>und</strong> sie abzuklären beauftragt, „durch<br />

welche Massnahmen – bei Beibehaltung der heutigen Gliederung der B<strong>und</strong>esverwaltung<br />

in die B<strong>und</strong>eskanzlei <strong>und</strong> die sieben Departe-mente – der B<strong>und</strong>esrat einerseits<br />

von Verwaltungsaufgaben zugunsten seiner Regierungstätigkeit entlastet<br />

<strong>und</strong> anderseits in der Durchführung seiner Regierungsaufgaben unterstützt werden<br />

kann.“ Die Kommission lieferte ihren Bericht (im folgenden „Hongler-Bericht“ genannt<br />

27 ) im November 1967 ab. Er führte im wesentlichen zu einer „Aufwertung“<br />

der B<strong>und</strong>eskanzlei <strong>und</strong> zu deren Umfunktionierung in eine Stabsstelle von B<strong>und</strong>esrat<br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>espräsident. – Im Oktober/November 1968 bestellte der B<strong>und</strong>esrat<br />

eine Nachfolge-Kommission unter dem Vorsitz von B<strong>und</strong>eskanzler Karl Huber, die<br />

weitgehend gleich zusammengesetzt war wie die „Hongler-Kommission“. Auftrag<br />

dieser neuen Kommission war es, dem B<strong>und</strong>esrat Vorschläge für eine Totalrevision<br />

des B<strong>und</strong>esgesetzes vom 26. März 1914 über die Organisation der B<strong>und</strong>esverwaltung<br />

sowie des entsprechenden B<strong>und</strong>esratsbeschlusses vom 17. November<br />

1914 zu unterbreiten. Später erhielt die Kommission die zusätzliche Aufgabe, auch<br />

das Problem der Zahl der B<strong>und</strong>esräte zu behandeln. Im September 1971 lieferte<br />

die Kommission ihren Schlussbericht sowie den Entwurf eines „B<strong>und</strong>esgesetzes<br />

über die Organisation <strong>und</strong> die Geschäftsführung des. B<strong>und</strong>esrates <strong>und</strong><br />

24 Neue Zürcher Zeitung, 6. 11. 1969.<br />

25 Basler Nachrichten, 14. 2. 1969.<br />

26 Siehe oben S. 84.<br />

27 Expertenbericht über Verbesserungen in der Regierungstätigkeit <strong>und</strong> Verwaltungsführung des B<strong>und</strong>esrates<br />

erstattet dem Schweizerischen B<strong>und</strong>esrat, November 1967 (zitiert als „Hongler-Bericht“).

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