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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Von den übrigen Mitgliedern der Wahlen-Kommission sind dem Autor keine expliziten<br />

Äusserungen über ihre Einstellung zum ganzen Revisionsunternehmen bekannt.<br />

Es darf indessen angenommen werden, dass keiner von ihnen das Engagement<br />

eines Max Imboden aufwies. Wahrscheinlich bestrich ihre Einstellung das<br />

Spektrum zwischen Skepsis <strong>und</strong> Indifferenz, <strong>und</strong> ihre Haltung liess sich auf Kurt<br />

Eichenbergers Formel bringen, wonach „sich irgend etwas tun müsse“, nachdem<br />

die Prozedur nun einmal angelaufen sei. Wie jedenfalls die bisherige Untersuchung<br />

aufwies, hat sich die Kommission bei ihren Entscheidungen über die Strukturierung<br />

der Verfassungsdebatte stets für die innovationsfeindlichere Variante entschieden.<br />

Parteipolitisch setzte sich die Wahlen-Kommission bis zum Ausscheiden Im-bodens<br />

wie folgt zusammen: 5 Freisinnigdemokraten, 2 Christlichdemokraten, 2 Sozialdemokraten<br />

<strong>und</strong> ein Mitglied der BGB-Partei. Nach Imbodens Tod war die CVP mit 3<br />

Leuten vertreten. Jene Parteien, die wir als „status-quo-orien-tiert“ ausgewiesen<br />

haben, waren somit immer in der Mehrzahl: zuerst im Verhältnis 6 : 4, später im<br />

Verhältnis 6 : 5. Stets waren die Sozialdemokraten schlechter vertreten, als sie es<br />

im Nationalrat oder im B<strong>und</strong>esrat sind. Die berufliche Zusammensetzung der Kommission<br />

zeigt, dass ausser dem Präsidenten sämtliche Mitglieder eine juristische<br />

Hochschulbildung aufwiesen <strong>und</strong> einen vorwiegend juristischen Beruf ausübten<br />

(drei Staatsrechtslehrer, drei Rechtsanwälte, zwei B<strong>und</strong>esrichter, der Vizedirektor<br />

der Eidg. Justizabteilung, der Staatsschreiber eines Kantons, der Rechtskonsulent<br />

eines Kantons). Wiederum vom Präsidenten abgesehen, übten nur die Herren<br />

Louis Guisan (Ständerat), Max Imboden (Nationalrat), Rene Meylan (Staatsrat) <strong>und</strong><br />

Hans Stadler (Staatsschreiber) haupt- oder nebenberufliche Tätigkeiten aus, die<br />

man als „politisch“ qualifizieren kann. Nach dem Tode Imbodens nahm kein Nationalrat<br />

mehr Einsitz in der Kommission.<br />

1969 betrug das Durchschnittsalter der Kommission vor dem Ausscheiden Imbodens<br />

54,2 Jahre <strong>und</strong> darnach 53,6. Das jüngste Mitglied, Rene Meylan, zählte 40<br />

Jahre <strong>und</strong> das älteste, F. T. Wahlen, 70 Jahre.<br />

b) Juristendominanz <strong>und</strong> Rollenkumulation<br />

Die Wahlen-Kommission war eine Juristenkommission, die im Fragenkatalog ein<br />

Dokument erstellte, das in erster Linie an Juristen gerichtet war. „Pflege des staatsrechtlichen<br />

Details“ ist zwangsläufig Juristensache. Zahlreiche Katalogfragen setzen<br />

nicht nur umfangreiche Kenntnisse von Verfassungsrecht <strong>und</strong> Verfassungspraxis<br />

voraus, sondern auch detaillierte Gesetzeskenntnisse, die in erster Linie bei<br />

spezialisierten Juristen <strong>und</strong> Berufspolitikern vorzufinden sind. Professor Kurt Eichenberger<br />

hat zwar ein gewisses interdisziplinäres Vorgehen bei der Totalrevision<br />

für wünschenswert erklärt, jedoch ausdrücklich einen Führungsanspruch der<br />

Rechtswissenschaft beim Revisionsunternehmen angemeldet:<br />

„So muss die Verfassungsgebung auf sicherer Basis stehen, die ihr die Wissenschaft<br />

durch Darlegung des Ist-Zustandes, durch Ideen- <strong>und</strong> Rechtsvergleich,<br />

durch Aufweis <strong>und</strong> Kritik möglicher Varianten für Einzelnes wie für Ganzes,<br />

durch kritische Würdigung formulierter Regelungen verschafft. Die Aufgabe

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