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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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sende Zahl <strong>und</strong> Komplexität der Staatsaufgaben <strong>und</strong> der Gesetze, aber auch im Hinblick auf die<br />

internationale Interdependenz Wie kann eine solche Umgestaltung allenfalls erfolgen<br />

– Erscheint es notwendig, die Volksrechte auf einzelnen Gebieten auszudehnen oder einzuschränken<br />

– Besonderer Aufmerksamkeit bedarf in diesem Zusammenhang das Staatsvertragsreferendum. Kann<br />

eine Lösung gef<strong>und</strong>en werden, die einerseits die Vertragsfähigkeit des Landes nicht in Frage stellt, andererseits<br />

in ausschlaggebenden Fragen (z. B. Integrationsbestrebungen, UNO-Beitritt) die Mitwirkung<br />

des Volkes gewährleistet<br />

– Gewährleistet der heutige b<strong>und</strong>esstaatliche Aufbau einen genügenden Schutz der sprachlichkulturellen<br />

Minderheiten Wenn nein, wie könnte der Minderheitenschutz verstärkt werden, ohne dass<br />

das gute Einvernehmen zwischen Sprachengruppen <strong>und</strong> Landesteilen gestört oder f<strong>und</strong>amentale Prinzipien<br />

der Eidgenossenschaft beeinträchtigt würden<br />

– Kann auf verfassungsrechtlichem Wege gegen die Bedrängung der italienischen <strong>und</strong> der rätoromanischen<br />

Sprachen Wirksames vorgekehrt werden<br />

– Ist ein besonderer Schutz anderer, z. B. konfessioneller oder wirtschaftlicher Minderheiten erforderlich<br />

1.3 Bürger <strong>und</strong> Einwohner<br />

– Unverkennbar besteht heutzutage eine starke Vermischung von Ortsbürgern <strong>und</strong> Bürgern anderer<br />

Gemeinden des gleichen Kantons sowie Bürgern anderer Kantone (niedergelassener Schweizer); die<br />

B<strong>und</strong>esverfassung bedarf wohl an manchen Stellen einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse, vor<br />

allem im Niederlassungs- <strong>und</strong> Armenfürsorgerecht. Wie ist eine zweckmässige Anpassung durchzuführen<br />

– Sollte die B<strong>und</strong>esverfassung im Hinblick auf den hohen Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung<br />

Bestimmungen in bezug auf die Zulassung von Ausländern <strong>und</strong> deren Stellung enthalten,<br />

wenn ja welche<br />

– Soll der B<strong>und</strong> auf Verfassungsebene festlegen, wann die Kantone verpflichtet sind, Einbürgerungen<br />

vorzunehmen<br />

– Soll das Asylrecht in der Verfassung verankert werden<br />

1.4 Wehr- <strong>und</strong> Dienstpflicht, Armee<br />

– Sind die Bestimmungen über Armee <strong>und</strong> Wehrpflicht unverändert zu belassen oder erscheint es (etwa<br />

im Hinblick auf die Notwendigkeit einer totalen Landesverteidigung) notwendig, anstelle der Wehrpflicht<br />

eine allgemeine Dienstpflicht vorzusehen, die sowohl durch Militärdienst als auch in Form anderer Leistungen<br />

(z. B. Schutzdienste, Sozialdienste) erfüllt werden könnte<br />

– Wäre eine solche Dienstpflicht allenfalls auf Frauen <strong>und</strong>/oder Ausländer auszudehnen, wenn ja in<br />

welchem Umfange<br />

– Soll allenfalls auf verfassungsrechtlichem Wege die Möglichkeit geschaffen werden, Dienstverweigerer<br />

aus Gewissensgründen unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung eigentlichen Militärdienstes<br />

zu befreien<br />

– Wäre es allenfalls zweckmässig, insofern vom bestehenden Milizsystem abzuweichen, als die Erfüllung<br />

bestimmter Aufgaben in vermehrtem Masse Bürgern, welche ausschlieslich oder überwiegend im<br />

Dienste der Armee stünden, übertragen werden könnte

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