11.01.2015 Aufrufe

Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

173<br />

Kommission bestätigte, dass Regierungstätigkeit <strong>und</strong> Verwaltungsführung des<br />

B<strong>und</strong>esrates „in Bedrängnis geraten“ seien. 7 Ausdrücklich hoben beide Kommissionen<br />

jedoch hervor, dass sie das Kollegialitätsprinzip nicht etwa aufheben,<br />

sondern sanieren wollten.<br />

Der „neue“ Kanzler verfügt über umfassende Kompetenzen. Nach dem Kompetenzenkatalog<br />

zu schliessen, vermag er erheblichen Einfluss zu nehmen auf die für<br />

Vierjahresperioden aufgestellten „Regierungsrichtlinien“. Er kann die Geschäftsordnung<br />

der Regierung sowie die wesentlichen Informationskanäle von <strong>und</strong> zur<br />

Regierung kontrollieren. Zudem sind ihm Aufsichtsbefugnisse über die gesamte<br />

B<strong>und</strong>esverwaltung eingeräumt. Artikel 36 des Entwurfs des neuen Verwaltungsorganisationsgesetzes,<br />

der nur die bereits bestehende Situation bestätigt, hat folgenden<br />

Wortlaut:<br />

„Der B<strong>und</strong>eskanzler unterstützt <strong>und</strong> entlastet den B<strong>und</strong>esrat <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>espräsidenten<br />

bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Insbesondere versieht er folgende<br />

Obliegenheiten:<br />

a. Er berät den B<strong>und</strong>esrat bei der Planung auf der Regierungsebene <strong>und</strong> kann<br />

von diesem mit Planungsarbeiten betraut werden.<br />

b. Er bereitet zuhanden des B<strong>und</strong>esrats die Richtlinien der Regierungspolitik<br />

sowie den Bericht des B<strong>und</strong>esrats an die B<strong>und</strong>esversammlung über den<br />

Vollzug der Richtlinien der Regierungspolitik (Rechenschaftsbericht) vor. Er<br />

überwacht die Einhaltung der Richtlinien.<br />

c. Er entwirft <strong>und</strong> überwacht zuhanden des B<strong>und</strong>espräsidenten die Arbeits<strong>und</strong><br />

Geschäftspläne des B<strong>und</strong>esrates <strong>und</strong> bereitet den jährlichen Bericht des<br />

B<strong>und</strong>esrats an die B<strong>und</strong>esversammlung über seine Geschäftsführung (Geschäftsbericht)<br />

vor.<br />

d. Er erlässt Weisungen über die Vorbereitung der dem B<strong>und</strong>esrat zu unterbreitenden<br />

Geschäfte, koordiniert diese <strong>und</strong> leitet das Mitberichtsverfahren.<br />

e. Er besorgt in Zusammenarbeit mit den Departementen die Information der<br />

Öffentlichkeit <strong>und</strong> leitet den Informationsdienst im Sinne des Artikels 7 dieses<br />

Gesetzes.<br />

f. Er betreut die interne Information zwischen dem B<strong>und</strong>esrat <strong>und</strong> den Departementen<br />

<strong>und</strong> erlässt die notwendigen Weisungen.<br />

g. Er wirkt bei der Aufsicht des B<strong>und</strong>esrats im Sinne der Artikel 4 <strong>und</strong> 22 dieses<br />

Gesetzes mit.“<br />

Es gibt kaum Informationsmaterial darüber, wie die neue Konstellation auf Regierungsebene<br />

tatsächlich funktioniert. Die Huber-Kommission, die vom B<strong>und</strong>eskanzler<br />

selbst geleitet wurde, brachte keine Evaluation der seit 1968 gemachten Erfahrungen.<br />

Auch der Regierungsbericht über die Legislaturperiode 1967–71 8 kommentierte<br />

die gemachten Erfahrungen nicht. – Eine Reihe von<br />

7 Huber-Bericht, S. 101.<br />

8 Bericht des B<strong>und</strong>esrates an die B<strong>und</strong>esversammlung über den Vollzug der Richtlinien für die Regierungspolitik<br />

in der Legislaturperiode 1967–1971 (Rechenschaftsbericht), 28. April 1971.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!