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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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sationen der Wirtschaft jedwede signifikante Änderung des Status quo im Regierungssystem<br />

als „Störung des Gleichgewichtes“ bekämpfen würden.<br />

b) Das anfänglich atypische Vorgehen der Wahlen-Kommission<br />

Erhebliche Abweichungen vom „normalen“ Vemehmlassungsverfahren ergaben<br />

sich für das Wahlen-Unternehmen vorerst aus dem Entschluss, Antworten auf einen<br />

Katalog zahlreicher disparater Fragen einzufordern. Nicht ein konkreter, genau<br />

umgrenzter Gesetzesentwurf wurde zur Vernehmlassung gestellt, sondern eine<br />

staatsrechtliche Enzyklopädie. Darauf braucht hier nicht mehr weiter eingegangen<br />

zu werden. – Wesentlicher ist die Tatsache, dass ursprünglich die Einladung zur<br />

Einreichung von Stellungnahmen nicht an die üblichen Kreise erging. Wahrscheinlich<br />

aus der Vermutung heraus, dass eine nach dem für die Gesetzgebung üblichen<br />

Muster abgewandelte Totalrevision von vornherein zum Scheitern verurteilt sein<br />

würde, hatte schon Peter Dürrenmatt in seiner Motions-begründung vor einer Expertenkommission<br />

gewarnt, die „nach einem komplizierten eidgenössischen Propörzschlüssel<br />

zusammengesetzt“ sei. Auch der B<strong>und</strong>esrat folgte ähnlichen Überlegungen,<br />

als er der Wahlen-Kommission zwingend vorschrieb, die Kantone, Parteien<br />

<strong>und</strong> Universitäten zu befragen.<br />

Richtig ist zwar, dass auch bei zahlreichen „gewöhnlichen“ Gesetzgebungsprojekten<br />

die Kantone begrüsst werden <strong>und</strong> Vertreter in die entsprechenden Expertenkommissionen<br />

abbeordern. Doch das Gewicht der Kantone im Bar-gaining-<br />

Prozess dürfte meistens viel geringer sein als jenes der grossen Interessenorganisationen,<br />

schon deswegen, weil den Kantonen selten ein konzertiertes<br />

Vorgehen gelingt, während die Spitzenverbände zentralisierte Gebilde darstellen.<br />

Vielfach vermögen die Kantone auch nur den Gesichtspunkt lokaler organisierter<br />

Interessen zur Darstellung zu bringen. – Bis vor kurzem waren die Parteien aus<br />

dem vorparlamentarischen Gesetzgebungsverfahren weitgehend ausgeschlossen.<br />

Erst in jüngster Zeit suchen sie den Zutritt. Ihre Position bleibt indessen nach wie<br />

vor schwach – wegen ihrer dezentralisierten Struktur <strong>und</strong> ihrer geringen personellen<br />

<strong>und</strong> finanziellen Mittel. – Die Universitäten schliess-lich werden als solche nicht in<br />

gewöhnliche Gesetzgebungsverfahren eingeschaltet, wenn auch einige ihrer Professoren<br />

seit je den Interessenorganisationen oder der B<strong>und</strong>esverwaltung sich als<br />

Experten bei Gesetzgebungsprojekten zur Verfügung stellen.<br />

Der Entschluss, die wirtschaftlichen Spitzenverbände in der Anfangsphase des<br />

Revisionsunternehmens auszuschalten <strong>und</strong> nur die Kantone, die Parteien <strong>und</strong> die<br />

Universitäten anzuhören, hätte zweifellos die <strong>Innovation</strong>schancen des Unternehmens<br />

etwas verbessert. Die Untersuchung im letzten Kapitel zeigte auf, dass die<br />

Gruppe der Interessenorganisationen die geringste <strong>Innovation</strong>sneigung aufweist.<br />

Dieses Faktum ist vorerst nicht sehr aussagekräftig, weil die im Band „Varia“ publizierten<br />

11 Vernehmlassungen von sehr heterogenen Gruppierungen stammen; 4<br />

Eingaben kommen von religiösen Organisationen <strong>und</strong> deren 3 von „promotional<br />

groups“. Von den grossen Wirtschaftsverbänden fehlt eine Eingabe des Gewerbevereins,<br />

des Gewerkschaftsb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des Bauernverbandes. Zudem sind die<br />

Varia-Eingaben, wie bereits aufgezeigt, sehr selektiv. Nur vereinzelte Gruppierungen<br />

fanden es notwendig, ausführlich auf

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