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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Probleme des Regierungssystems einzugehen. – Es ist indessen hervorzuheben,<br />

dass der Vorort des Schweizerischen Handels- <strong>und</strong> Industrievereins, die wohl<br />

mächtigste Interessenorganisation in der Schweiz, dem ganzen Revisionsunternehmen<br />

sein apodiktisches Nein entgegensetzte.<br />

Die grossen Interessenorganisationen aus dem gesamten Revisionsverfahren herauszuhalten,<br />

wäre im schweizerischen Kontext wohl ein Ding der Unmöglichkeit.<br />

Hingegen wäre die Option, in der Anfangsphase nur die Kantone, Parteien <strong>und</strong><br />

Universitäten zu konsultieren, nicht nur offengestanden, sondern im Interesse minimaler<br />

Erfolgschancen des Unternehmens sogar dringend geboten gewesen. Die<br />

Anfangsphase, so wie sie von der Wahlen-Kommission strukturiert wurde, zeichnete<br />

sich nämlich durch Konfusion, Konturenlosigkeit <strong>und</strong> somit grosse Verletzlichkeit<br />

aus. Sie produzierte zahlreiche sich widersprechende Vorschläge <strong>und</strong> Ideen <strong>und</strong><br />

vermochte nicht zu einer „Leitidee“ für die Totalrevision vorzustossen. Bereits in<br />

diesem konfusen <strong>und</strong> labilen Stadium den grossen Interessenorganisationen zu<br />

gestatten, ihr Veto in aller Form anzubringen, bedeutete einen vorzeitigen Verzicht<br />

auf jede Erfolgsaussicht. Das Veto eines Spitzenverbandes in einem Zeitpunkt, da<br />

bereits konkrete Reformideen sich herauskristallisiert haben, hätte wahrscheinlich<br />

eine geringere Durchschlagskraft gehabt als in einer konfusen Anfangsphase.<br />

Atypisch im Vorgehen der Wahlen-Kommission war es, dass sie anfänglich versuchte,<br />

die Spitzenverbände der Wirtschaft aus dem Vernehmlassungsverfahren<br />

herauszuhalten; denn diese Verbände spielen in „normalen“ Verfahren meistens<br />

eine dominierende Rolle. Die Kommission konnte indessen ihren Standpunkt unter<br />

dem Druck des Vororts nicht aufrecht erhalten.<br />

c) Das Abgleiten ins „normale“ Verfahren<br />

Die Wahlen-Kommission lud in der zweiten Hälfte des November 1967 die Kantone,<br />

Parteien <strong>und</strong> Universitäten offiziell ein, den Fragenkatalog zu beantworten. Am 27.<br />

November 1967 übergab die Kommission den Katalog im Rahmen einer Pressekonferenz<br />

der Öffentlichkeit. 10 Mehrere Tageszeitungen <strong>und</strong> Zeitschriften veröffentlichten<br />

in der Folge den Katalog im Wortlaut, die „Neue Zürcher Zeitung“ beispielsweise<br />

am 2. Dezember 1967. In ihrer Nummer vom 7. Dezember 1967 kritisierte die<br />

„Schweizerische Arbeitgeber-Zeitung“ das Vorgehen der Wahlen-Kommission <strong>und</strong><br />

führte unter anderem folgendes aus:<br />

„Deshalb überrascht die Auswahl der Adressaten, die zu diesem Fragenkatalog<br />

offiziell Stellung beziehen dürfen. Es sind dies die Kantone, die politischen Parteien<br />

<strong>und</strong> die Universitäten. Weder die Spitzenorganisationen der Unternehmerschaft<br />

noch die Gewerkschaften werden zur Stellungnahme eingeladen.<br />

Begründet wird dieser Ausschluss der wirtschaftlichen Organisationen damit,<br />

dass die Totalrevision der B<strong>und</strong>esverfassung politisch-wissenschaftlichen Charakter<br />

habe <strong>und</strong> deshalb nur ausgesprochen politische Gremien <strong>und</strong> die Wissenschaft<br />

in der Lage seien, sachk<strong>und</strong>ig mitzuwirken. Dabei schimmert in einzelnen<br />

Kommentaren eine deutliche Genugtuung über<br />

10 Antworten I, S. 12.

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