Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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Unser dritter Standard für die Konstruktion von Verfassungsmodellen verlangt<br />
Explizität über die Definition der Ausgangslage, auf welche das Reformprogramm<br />
abgestellt wird. Ein erster Schritt in dieser Richtung erfolgte, indem wir die zwei<br />
Dimensionen der Reformproblematik kurz skizzierten. In diesem Kapitel soll die<br />
Analyse vertieft <strong>und</strong> ihre Gr<strong>und</strong>konzepte klarer herausgestellt werden. Wir schlagen<br />
vor, von einer machttheoretischen <strong>und</strong> von einer informationstheoretischen Perspektive<br />
aus an die Problematik heranzugehen.<br />
a) Ein machttheoretischer Ansatz: Checks and no Balances<br />
Wer an das Gr<strong>und</strong>gesetz des Staates rührt, . . .<br />
muss das Rätsel der Macht,<br />
als Rätsel wenigstens, sich aufgegeben sehen.<br />
(Max Imboden, Verfassungsrevision)<br />
Gelegentlich wird Politikwissenschaft die „Wissenschaft von der Macht“ genannt.<br />
Die traditionelle Beschäftigung mit den Phänomenen „Macht“ <strong>und</strong> „Einfluss“ ist<br />
neuerdings jedoch etwas zurückgedrängt worden oder hat eine Wandlung durchgemacht.<br />
Versuche, das Konzept ‚Macht’ zu operationalisieren <strong>und</strong> Macht zu messen,<br />
erwiesen sich als nicht gerade erfolgreich. 1 Macht ist ein schillernder, amorpher<br />
Begriff geblieben, <strong>und</strong> es hat nicht an Vorschlägen gefehlt, ihn – weil für exakte<br />
empirische Forschung wenig tauglich – überhaupt aus der Diskussion fallen zu<br />
lassen. 2 Uns scheint indessen, dass das Machtphänomen eine zu wichtige Sache<br />
ist, als dass man es aus Gründen der Methodenstrenge in einer Verfassungsdiskussion<br />
einfach ausklammern dürfte.<br />
Eine der ursprünglichen Strategien, Grade von Machtkonzentration oder Machtdispersion<br />
zu messen, bestand darin, als wichtige oder repräsentativ erachtete<br />
staatliche Entscheidungsprozesse zu beobachten <strong>und</strong> zu erfahren, zu wessen<br />
Gunsten schliesslich entschieden wurde. Das Ausmass, in welchem eine der beteiligten<br />
Gruppen ihren Standpunkt durchsetzen konnte, wurde als Indikator ihres<br />
Einflusses oder ihrer Macht angesehen.<br />
In ihrer Kritik an dieser als „pluralistisch“ bezeichneten Machttheorie wiesen Bachrach<br />
<strong>und</strong> Baratz darauf hin, dass Macht zwei Gesichter habe, dass es neben dem<br />
decision making das nondecision making gebe. Sie erhoben nondecisions <strong>und</strong><br />
nonissues zum Gegenstand der Untersuchung. Die Gr<strong>und</strong>überlegung der beiden<br />
Autoren ist im folgenden zusammengefasst:<br />
„Of course power is exercised when A participates in the making of decisions<br />
that affect B. But power is also exercised when A devotes his energies to creating<br />
or reinforcing social and political values and institutional practices that limit<br />
the scope of the political process to public consideration of only those issues<br />
which are comparatively innocuous to A. To the extent that A succeeds in doing<br />
this, B is prevented, for all practical purposes, from bring-<br />
1 Über Machttheorien siehe: Conway/Feigert, op. cit., S. 169–192; Naschold, op. cit., S. 128–158.<br />
2 Siehe z. B. William Riker, „Some Ambiguities in the Notion of Power“, APSR, Vol. 58, No. 2, Juni 1964,<br />
S. 341–349.