Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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(9) <strong>Innovation</strong>schancen werden durch Umfragen vermindert, die eine systematische,<br />
interpersonal überprüfbare Auswertung praktisch nicht zulassen <strong>und</strong><br />
deshalb ungehindert als Legitimierung der Meinungen der Hauptakteure verwendet<br />
werden können, sofern diese Hauptakteure eine geringe <strong>Innovation</strong>sneigung<br />
aufweisen.<br />
(10) <strong>Innovation</strong>schancen werden in dem Masse verringert, als das Reformunternehmen<br />
externe Teilreformen als präjudizierend anerkennen muss.<br />
(11) <strong>Innovation</strong>schancen werden verringert, wenn Parlament <strong>und</strong> Regierung sich<br />
am Reformunternehmen desinteressieren oder es aus der Kontrolle verl ieren.<br />
(12) <strong>Innovation</strong>schancen werden verringert, wenn das Unternehmen vorwiegend<br />
als apolitische, technische Angelegenheit aufgezogen wird.<br />
Diese Annahmen können zwar für sich lediglich Plausibilität in Anspruch nehmen.<br />
Bei einigen darf jedoch angemerkt werden, dass ihre Richtigkeit aus logischen<br />
Gründen unmittelbar evident erscheint. Die Aussage etwa, dass innovationsfeindliche<br />
Akteure, sofern sie die Situation beherrschen, keine <strong>Innovation</strong> hervorbringen,<br />
bedarf keiner empirischen Erhärtung. Das gleiche gilt von der Aussage über präjudizierende<br />
externe Teilreformen.<br />
Die in den zwölf Sätzen postulierten Bedingungen für geringe <strong>Innovation</strong>schancen<br />
müssen keineswegs kumulativ vorhanden sein, um den Schluss zu erlauben, dass<br />
durch Totalrevision bewirktelnnovation im angegebenen Bereich unwahrscheinlich<br />
sei. <strong>Innovation</strong>sfeindliche Hauptakteure beispielsweise können allein schon genügen,<br />
um <strong>Innovation</strong>schancen zusammenschmelzen zu lassen. Da das Vorhandensein<br />
einzelner der postulierten Bedingungen bereits für eine zuverlässige negative<br />
Prognose über <strong>Innovation</strong> ausreicht, spielt es keine ausschlaggebende Rolle, wenn<br />
ein oder zwei der zwölf Sätze unrichtig sein sollten, d. h. wenn die postulierte Beziehung<br />
zwischen dem angegebenen Faktor <strong>und</strong> der uns interessierenden <strong>Innovation</strong>schance<br />
in Wirklichkeit nicht bestehen sollte.<br />
Unsere Untersuchung hat ergeben, dass die in den zwölf Sätzen genannten innovationshindernden<br />
oder innovationsvereitelnden Bedingungen im bisherigen Reformunternehmen<br />
kumulativ erfüllt waren, <strong>und</strong> zwar meistens in ziemlich starker Ausprägung.<br />
Dies lässt den Schluss zu, dass aus den Aktivitäten der Wahlen-<br />
Kommission mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine signifikante<br />
Neuerung im Bereich des „Regierungssystems“ resultieren wird. Prognostiker müssen<br />
sich hüten, nach der Manier des delphischen Orakels nebulose Aussagen zu<br />
machen, die post festum den Entscheid nicht gestatten, ob sich die Voraussage<br />
nun erfüllt hat oder nicht. Der Ausdruck „signifikante Neuerung im Bereich des Regierungssystems“<br />
bedarf daher, soweit er nicht schon eingegrenzt ist, der zusätzlichen<br />
Erörterung.<br />
Sicherlich hat dann das Reformunternehmen keine „signifikante Neuerung“ bewirkt,<br />
wenn es überhaupt nicht zu einer Totalrevision der Verfassung im formellen Sinne<br />
führt. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass überhaupt eine formell totalrevidierte Verfassung<br />
als Resultat der bisherigen Reformtätigkeit in Kraft gesetzt wird, muss als<br />
eher gering veranschlagt werden. Die Wahlen-Kommission hat nämlich, um eine<br />
Ausdrucksweise der Kybernetik zu gebrauchen, einen