Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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wird. Ziel, Randbedingungen, Lösungsvarianten, Bewertung <strong>und</strong> Auswahl sind .<br />
. . die Arbeitselemente der Systemanalyse . . .“ 35<br />
Mit seinem Vorschlag, heuristische Verfassungsmodelle nach vorgegebenen Regeln<br />
zu entwickeln, möchte der Verfasser lediglich anregen, dass bei einem Totalrevisionsunternehmen<br />
in ähnlich systematischer Weise vorgegangen wird wie beispielsweise<br />
bei der Erarbeitung einer Gesamtverkehrskonzeption oder der Beschaffung<br />
eines neuen Kampfflugzeuges.<br />
e) Institutionelle Voraussetzungen für das pragmatische Modell<br />
Mit der Herstellung von Verfassungsleitbildern nach vorgegebenen Standards ist<br />
die Beratung von Verfassungspolitik nach Massgabe des pragmatischen Modells<br />
natürlich noch nicht gewährleistet. Institutionelle Vorkehrungen müssen dafür sorgen,<br />
dass beratende Wissenschafter <strong>und</strong> verantwortliche Politiker in allen Phasen<br />
des Beratungsverhältnisses regelmässigen Kontakt zueinander finden. Gerade in<br />
der Schweiz scheint indessen die Artikulierung eines fruchtbaren Berater–Politiker-<br />
Verhältnisses auf grösste Schwierigkeiten zu stossen: wegen der geringen zeitlichen<br />
Abkömmlichkeit der politisch formell Verantwortlichen; wegen der häufigen<br />
Unklarheit über den Beratungsadressaten (formelle <strong>und</strong> faktische Entscheidungszentren<br />
klaffen oft auseinander); wegen der zahlreichen Vetopositionen im politischen<br />
System, die dem formell verantwortlichen Politiker nicht soviel Macht übriglassen,<br />
ein kohärentes Programm durchzuführen. Ein solches in Zusammenarbeit<br />
mit Wissenschaftern auszuarbeiten, erscheint daher oft als gar nicht sinnvoll. – Die<br />
Unabkömmlichkeit von Parlament <strong>und</strong> Regierung oder ihr Desinteresse am Totalrevisionsthema<br />
beispielsweise zwang die Wahlen-Kommission, praktisch im „luftleeren<br />
Raum“ zu arbeiten <strong>und</strong> auf einen kontinuierlichen Dialog mit den politischen<br />
Instanzen zu verzichten. – Es fehlt allerdings auch in der Schweiz nicht an Versuchen,<br />
das Verhältnis zwischen Beratern <strong>und</strong> Politikern neuartig zu artikulieren. Die<br />
bereits erwähnte Kommission für eine Gesamtverkehrskonzeption stellte die 62<br />
Kommissionsmitglieder einem wissenschaftlichen Stab gegenüber, der auf einen<br />
Sollbestand von r<strong>und</strong> 20 Personen ausgebaut werden soll. Die einzelnen Phasen in<br />
der Erarbeitung von verschiedenen Verkehrsvarianten werden dabei in regelmässigen<br />
Kommissionssitzungen erörtert.<br />
Für eine Totalrevisionsberatung müsste in institutioneller Hinsicht gefordert werden,<br />
dass verschiedene Verfassungsleitbilder durch interdisziplinäre Equipen zu erstellen<br />
wären, die voneinander unabhängig sind. Wenn eine einzige Equipe alle Varianten<br />
ausarbeitet, so könnte sie der Versuchung erliegen, die von ihr bevorzugte<br />
Variante suggestiv so auszugestalten, dass Alternativen dazu emotionell als nicht<br />
mehr annehmbar erscheinen.<br />
35 Eidg. Kommission für die schweizerische Gesamtverkehrskonzeption GVK-CH, Systemanalyse (Arbeitsunterlage<br />
Nr. 5), 23. Oktober 1972, S. 1.