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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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wird. Ziel, Randbedingungen, Lösungsvarianten, Bewertung <strong>und</strong> Auswahl sind .<br />

. . die Arbeitselemente der Systemanalyse . . .“ 35<br />

Mit seinem Vorschlag, heuristische Verfassungsmodelle nach vorgegebenen Regeln<br />

zu entwickeln, möchte der Verfasser lediglich anregen, dass bei einem Totalrevisionsunternehmen<br />

in ähnlich systematischer Weise vorgegangen wird wie beispielsweise<br />

bei der Erarbeitung einer Gesamtverkehrskonzeption oder der Beschaffung<br />

eines neuen Kampfflugzeuges.<br />

e) Institutionelle Voraussetzungen für das pragmatische Modell<br />

Mit der Herstellung von Verfassungsleitbildern nach vorgegebenen Standards ist<br />

die Beratung von Verfassungspolitik nach Massgabe des pragmatischen Modells<br />

natürlich noch nicht gewährleistet. Institutionelle Vorkehrungen müssen dafür sorgen,<br />

dass beratende Wissenschafter <strong>und</strong> verantwortliche Politiker in allen Phasen<br />

des Beratungsverhältnisses regelmässigen Kontakt zueinander finden. Gerade in<br />

der Schweiz scheint indessen die Artikulierung eines fruchtbaren Berater–Politiker-<br />

Verhältnisses auf grösste Schwierigkeiten zu stossen: wegen der geringen zeitlichen<br />

Abkömmlichkeit der politisch formell Verantwortlichen; wegen der häufigen<br />

Unklarheit über den Beratungsadressaten (formelle <strong>und</strong> faktische Entscheidungszentren<br />

klaffen oft auseinander); wegen der zahlreichen Vetopositionen im politischen<br />

System, die dem formell verantwortlichen Politiker nicht soviel Macht übriglassen,<br />

ein kohärentes Programm durchzuführen. Ein solches in Zusammenarbeit<br />

mit Wissenschaftern auszuarbeiten, erscheint daher oft als gar nicht sinnvoll. – Die<br />

Unabkömmlichkeit von Parlament <strong>und</strong> Regierung oder ihr Desinteresse am Totalrevisionsthema<br />

beispielsweise zwang die Wahlen-Kommission, praktisch im „luftleeren<br />

Raum“ zu arbeiten <strong>und</strong> auf einen kontinuierlichen Dialog mit den politischen<br />

Instanzen zu verzichten. – Es fehlt allerdings auch in der Schweiz nicht an Versuchen,<br />

das Verhältnis zwischen Beratern <strong>und</strong> Politikern neuartig zu artikulieren. Die<br />

bereits erwähnte Kommission für eine Gesamtverkehrskonzeption stellte die 62<br />

Kommissionsmitglieder einem wissenschaftlichen Stab gegenüber, der auf einen<br />

Sollbestand von r<strong>und</strong> 20 Personen ausgebaut werden soll. Die einzelnen Phasen in<br />

der Erarbeitung von verschiedenen Verkehrsvarianten werden dabei in regelmässigen<br />

Kommissionssitzungen erörtert.<br />

Für eine Totalrevisionsberatung müsste in institutioneller Hinsicht gefordert werden,<br />

dass verschiedene Verfassungsleitbilder durch interdisziplinäre Equipen zu erstellen<br />

wären, die voneinander unabhängig sind. Wenn eine einzige Equipe alle Varianten<br />

ausarbeitet, so könnte sie der Versuchung erliegen, die von ihr bevorzugte<br />

Variante suggestiv so auszugestalten, dass Alternativen dazu emotionell als nicht<br />

mehr annehmbar erscheinen.<br />

35 Eidg. Kommission für die schweizerische Gesamtverkehrskonzeption GVK-CH, Systemanalyse (Arbeitsunterlage<br />

Nr. 5), 23. Oktober 1972, S. 1.

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