Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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Die Rangierung ganzer Vernehmlassungsgruppen wurde ermöglicht, indem die<br />
durchschnittliche Punktzahl in den drei <strong>Innovation</strong>skategorien („Status quo“ – „gemässigte<br />
Änderung“ – „radikale Änderung“) berechnet <strong>und</strong> gewichtet wurden.<br />
c) Die Hauptuntersuchung<br />
In die Hauptuntersuchung wurden sämtliche publizierten Vernehmlassungen einbezogen<br />
mit Ausnahme jener acht, die nur vereinzelte Fragen des Katalogs beantworteten.<br />
Bei den letzteren durfte nämlich nicht angenommen werden, dass das Nichteingehen<br />
auf einen Fragenkreis die Befürwortung des betreffenden Status quo<br />
bedeute. Eine solche Annahme erschien dagegen bei jenen formal unvollständigen<br />
Eingaben gerechtfertigt, die einen erheblichen Teil der Katalogfragen beantworteten.<br />
Wie bereits erwähnt, basiert die Hauptuntersuchung auf einer Auszählung „radikaler“<br />
Vorschläge in „wichtigen“ Bereichen des „Regierungssystems“. Es handelt<br />
sich um folgende Vorschläge (in Klammern ist jeweils die Kurzbezeichnung der<br />
betreffenden Kategorie angeführt):<br />
1. Einführung der Vorschrift, dass Unterschriften für Referendums- <strong>und</strong> Initiativbegehren<br />
nur vor einer Amtsstelle abgegeben werden können („Amtsstellenzwang“)<br />
2. Einräumung des Rechts an jeden einzelnen Kanton, das Gesetzesreferendum<br />
verlangen zu können („Ein-Kanton-Ref.“).<br />
3. Abschaffung der Kompetenzvermutungsregel zugunsten der Kantone in Artikel<br />
3 der B<strong>und</strong>esverfassung („Regel BV 3“).<br />
4. Einräumung einer kompetenzmässigen Präponderanz des Nationalrates <strong>und</strong><br />
entsprechende capitis deminutio des Ständerates („Präpoderanz sNR“).<br />
5. Änderung des Wahlrechts („Wahlrecht“).<br />
6. Einführungeines Berufsparlaments („Berufsparlament“).<br />
7. Schaffung eines Präsidialdepartements verb<strong>und</strong>en mit einer Amtsdauer des<br />
B<strong>und</strong>espräsidenten von mehr als einem Jahr („Präs.-Dep. + Amtsdauer“).<br />
8. Diverse Vorschläge.<br />
Diese Auswahl von Vorschlägen bedarf der näheren Begründung, <strong>und</strong> die Vorschläge<br />
selbst müssen so genau umschrieben werden, dass ein anderer Forscher<br />
die Klassierung der Stellungnahmen mit gleichem Resultat vornehmen könnte. –<br />
Zur „Radikalität“ der Vorschläge sei folgendes vermerkt. Bei jedem einzelnen der<br />
Vorschläge, würde seine Verwirklichung ernsthaft zur Diskussion stehen, entstünde<br />
sofort eine machtvolle gegnerische Koalition, die wahrscheinlich das Postulat zu<br />
Fall bringen könnte. Die Vorschläge sind also allesamt im derzeitigen politischen<br />
Kontext der Schweiz „nicht realistisch“; im schweizerischen politischen Jargon würde<br />
man sagen, dass die Zeit für derartige Postulate „noch nicht reif“ sei. Damit ist<br />
angedeutet, dass die Vorschläge im Falle ihrer Verwirklichung in erheblichem Masse<br />
die derzeitige Macht- <strong>und</strong> Interessenkonstellation des Landes modifizieren könnten.<br />
Eine gewisse Bestätigung dieser Annahme ist daraus zu ersehen, dass jeder<br />
der Vorschläge in der Wahlen-Vernehmlassung nur vereinzelte befürwortende Stellungnahmen<br />
auf sich ver-