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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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145<br />

Tabelle 11: Abgrenzung des Reformfeldes<br />

Randbedingungen<br />

Reformfeld<br />

Parlament, Bikameralismus<br />

Regierung, Kollegialitätsprinzip<br />

Referendum, Initiative Parteien<br />

Wahlrecht<br />

Interessengruppen,<br />

Vernehmlassungsverfahren<br />

Kompetenzverteilung zwischen B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Kantonen<br />

a. Allgemeine Werte<br />

Demokratische Gr<strong>und</strong>ordnung<br />

Rechtsstaatlichkeit<br />

Freiheitsrechte<br />

Wohlfahrt, Versorgungsstaat<br />

Dezentralisierung, Föderalismus<br />

Gewaltenteilung<br />

<strong>Politische</strong> Stabilität<br />

Innerer Frieden,<br />

gewaltlose Konfliktregelung<br />

Relative Unabhängigkeit gegen<br />

aussen<br />

Minderheitenschutz<br />

b. Rechtsnormen ausserhalb des Reformfeldes<br />

Gerichtsorganisation auf B<strong>und</strong>esebene<br />

Bürgerrecht<br />

Stimm- <strong>und</strong> Wahlfähigkeitsalter<br />

Staatliche Regulierung der Wirtschaft,<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Militärwesen, Dienstpflicht<br />

Öffentliche Finanzen Aussenbeziehungen,<br />

Neutralität Kantonsgrenzen<br />

Interne Organisation der Kantone<br />

usw.<br />

Interessenverbänden in der Schweiz wechselseitig sehr stark zusammenhängen. 2<br />

Man ist berechtigt, bei unserem Reformfeld von einem „System interdependenter

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