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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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(5) lnitiativrechte<br />

Bei der heutigen Regelung können Private mittels der Verfassungsinitiative beinahe<br />

beliebige Postulate zur Volksabstimmung bringen. Schon jetzt sind Initiativunternehmen<br />

besonders dann geeignete Pressionsinstrumente, wenn mit ihnen<br />

eine Vetofunktion ausgeübt werden soll. Würden die bisher aufgezählten Reformmassnahmen<br />

isoliert durchgeführt, so erhielte die Verfassungsinitiative gesteigerte<br />

Bedeutung <strong>und</strong> könnte von einer entschlossenen Opposition als wirksames<br />

Kampfmittel gegen die Regierungsmehrheit eingesetzt werden. Um dem vorzubeugen,<br />

braucht man die Verfassungsinitiative nicht abzuschaffen. Sie soll jedoch erheblich<br />

erschwert werden. Das Unterschriftenquorum wäre hoch anzusetzen (beispielsweise<br />

bei 200 000), <strong>und</strong> durch ein Verfassungsgericht müsste sichergestellt<br />

werden, dass Initiativen nur solche Themen zum Gegenstand hätten, welche angemessenerweise<br />

auf Verfassungsstufe zu regeln sind. – Die Einführung der Gesetzesinitiative<br />

im klassischen Sinne, welche es einer bestimmten Anzahl von Bürgern<br />

erlauben würde, Postulate zur verbindlichen Volksabstimmung zu bringen,<br />

wäre zielwidrig. Hingegen lassen sich durchaus Einrichtungen vorstellen, mit denen<br />

Bürger sich für ihre Anliegen wirksam Gehör verschaffen können, ohne dass dabei<br />

gleichzeitig Konkordanzzwänge geschaffen werden. Zu denken wäre etwa an folgende<br />

Lösung: Können für einen Gesetzesvorschlag eine bescheidene Anzahl von<br />

Bürgerunterschriften aufgebracht werden (beispielsweise 10 000), so müsste die<br />

Regierung in einer Botschaft dazu Stellung nehmen <strong>und</strong> eine Parlamentsdebatte<br />

darüber stattfinden.<br />

(6) Berufsparlament<br />

Schon in der jetzigen Situation sprechen gewichtige Gründe für die Schaffung eines<br />

Berufsparlaments. Die Verwirklichung der bisher erwähnten Reformpostulate würde<br />

indessen die volle Professionalisierung des Parlaments zur unabdingbaren Notwendigkeit<br />

machen. Mit dem Übergang vom Verbandsreferendum zum Parlamentsreferendum<br />

erhielte die Volksvertretung eine erhöhte Verantwortung <strong>und</strong> Arbeitslast.<br />

Die mit diesem Übergang bewirkte „Zusammenlegung der Repräsentationsebenen“<br />

würde die legislatorischen Bargaining-Prozesse unter die Kontrolle des<br />

Parlaments stellen <strong>und</strong> ihm reale Schiedsfunktionen einräumen. – In einem Regierungssystem<br />

mit Chance für Machtwechsel müssen gutdotierte Positionen für jenes<br />

politische Personal zur Verfügung stehen, das gegebenenfalls aus den Regierungsämtern<br />

verdrängt wird. Für die Regierungsmannschaft der verlierenden Partei<br />

bietet ein Berufsparlament die Möglichkeit, sich weiterhin hauptberuflich der Politik<br />

zu widmen. <strong>Politische</strong> Erfahrung könnte auf diese Weise trotz Regierungswechseln<br />

dem System erhalten werden.<br />

(7) Der Nationalrat als Kreationsorgan der Regierung<br />

Die Gründe, die für eine Reduktion der ständerätlichen Kompetenzen im Bereich<br />

der Gesetzgebung sprechen, lassen sich analogerweise auch für das Postulat anführen,<br />

den Nationalrat allein als Wahlorgan der Regierung vorzusehen. Die Chance<br />

für eine Einparteienregierung oder für eine „kleine Koalition“ ist erheblich vermindert,<br />

wenn weiterhin die vereinigte B<strong>und</strong>esversammlung die Regierung ernennt.

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