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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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reicht weit über die Rechtswissenschaft hinaus, die freilich im interdisziplinären<br />

Untersuchungsgang die Rolle des Vorangehenden auf sich nehmen muss.“ 8<br />

Es gelang Eichenberger indessen nicht, diesen Führungsanspruch plausibel zu<br />

begründen. In dem bereits wiederholt zitierten Artikel findet sich das seltsame Eingeständnis,<br />

dass trotz hoffnungsvoller Ansätze in den fünfziger <strong>und</strong> frühen sechziger<br />

Jahren die schweizerische Staatsrechtslehre noch nicht die nötigen Erkenntnisse<br />

für eine Totalrevision erarbeitet habe, dass sie auf die Revisionsaufgabe „innerlich<br />

noch nicht eingestellt“ sei. 9<br />

Die Bände I, II <strong>und</strong> III der an die Wahlen-Kommission gerichteten Vernehmlassungen<br />

enthalten Verzeichnisse der Mitarbeiter in den einzelnen Arbeitsgruppen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Verzeichnisse <strong>und</strong> Untersuchungen, welche das Departement de<br />

Science politique an der Universität Genf angestellt hatte, lassen sich Angaben<br />

über den Einfluss der Juristen in der Verfassungsdiskussion machen. – 23 Kantone<br />

haben eine Verfassungskommission zur Beantwortung des Fragenkatalogs bestellt.<br />

20 dieser Kommissionen wurden von Leuten mit einer juristischen Hochschulbildung<br />

präsidiert; 14 davon waren Inhaber eines juristischen Doktortitels (11 kantonale<br />

Justizdirektoren, 4 Rechtsanwälte, 3 Staatsrechtslehrer, 1 B<strong>und</strong>esrichter, 1<br />

Landschreiber). Nur die Kommissionen der Kantone Appenzell AR, St. Gallen <strong>und</strong><br />

Thurgau standen unter dem Präsidium von NichtJuristen. – Appenzell AI bestellte<br />

keine Verfassungskommission, sondern liess die Vernehmlassung durch Landammann<br />

R. Broger, einen Juristen, ausarbeiten. – Im Antwortenband der Kantone sind<br />

im Annex 330 Namen von Kommissionsmitgliedern aufgeführt; aufgr<strong>und</strong> der dort<br />

angegebenen akademischen Titel <strong>und</strong> zusätzlicher Schätzungen ist anzunehmen,<br />

dass r<strong>und</strong> 40 Prozent der kantonalen Kommissionsmitglieder über eine juristische<br />

Hochschulbildung verfügten. Jean-Daniel Delley fand in folgenden sechs Kantonskommissionen<br />

die stärkste Beteiligung juristischer Berufe: Bern (11/23), Freiburg<br />

(7/19), Tessin (9/10), Wallis (7/12), Neuenburg (6/9), Genf (12/25). 10 Der m-Wert<br />

(<strong>Innovation</strong>sindex) dieser Kantonsgruppe beträgt 1,0. Bei der Freisinnigdemokratischen<br />

Partei wiesen mindestens 50 Prozent, bei der Sozialdemokratischen Partei<br />

mindestens 65 Prozent <strong>und</strong> bei der CVP mindestens 70 Prozent der Mitglieder der<br />

Verfassungskommission eine juristische Hochschulbildung auf. n Ein hoher Anteil<br />

dieser Personen übte auch juristische Berufe aus (Staatsrechtslehrer, Richter,<br />

Staatsanwälte, Anwälte, juristische Beamte). Die freisinnige Kommission wurde<br />

nicht von einem Juristen präsidiert, doch die Kommission der CVP sowie sämtliche<br />

ihrer Subkommissionen, aber auch die sozialdemokratische Kommission standen<br />

unter juristischen Präsidenten. Zur SP-Kommission konstatierten die Autoren G. A.<br />

Keel <strong>und</strong> G. O. Segond „que la composition de la commission est essentiellement<br />

juri-dique, presque plus juridique que politique en raison, notamment, de la<br />

8 Eichenberger, „Richtpunkte“ (op. cit.), S. 78.<br />

9 Eichenberger, „Richtpunkte“ (op. cit.), S. 71 f.<br />

10 Jean-Daniel Delley, Révision totale de la Constitution fédérale: Les commissions cantonales, Séminaire<br />

de Science politique, Université de Genève, juillet 1969 (nicht publiziert), S. 22. – Bei den angeführten<br />

Koeffizienten gibt der Zähler die Zahl der juristischen Berufe in der betreffenden Kommission<br />

<strong>und</strong> der Nenner die Gesamtzahl der Kommissionsmitglieder an. Siehe auch: Korff et al., op. cit., S. 27,<br />

mit teilweise anderen Werten.<br />

11 Diese Schätzungen beruhen auf den Namenlisten in: Antworten II, S. 331 ff.

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