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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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vor den frühen achtziger Jahren zu erwarten sei. 31 Selbst wenn man die föderalistische<br />

Struktur <strong>und</strong> die Tatsache berücksichtigt, dass bisher Kantone <strong>und</strong> Gemeinden<br />

– in allerdings sehr unterschiedlichem Ausmass – sich schon mit Raumplanung<br />

befassten, so ergibt sich immer noch ein Rückstand für die Schweiz. Andere<br />

Föderativstaaten hatten das entsprechende „Problembewusstsein“ bereits früher<br />

entwickelt <strong>und</strong> befassen sich auf B<strong>und</strong>esebene schon seit längerer Zeit mit der<br />

Raumplanungsproblematik (Leitlinien <strong>und</strong> Aktionsprogramm „Raumordnung für<br />

Österreich“ vom 4. 11. 1960; deutsches Raumordnungsgesetz vom 8. 4. 1965). –<br />

Eine schweizerische Gesamtverkehrskonzeption wird frühestens 1976 vorliegen. 32<br />

Auch hier ist der Rückstand beträchtlich. Die meisten westeuropäischen Länder<br />

arbeiten bereits mit solchen Verkehrskonzepten (z. B. schwedische Verkehrsrichtlinien<br />

von 1963, britisches Weissbuch über „Transport Policy“ von 1966; deutscher<br />

„Leber-Plan“ von 1967; österreichisches Verkehrskonzept von 1968). 33<br />

Klaus Schumann sieht die fehlende Planungskapazität im Zusammenhang mit<br />

institutionellen Faktoren. Hinsichtlich der Regierungsorganisation führte er aus:<br />

„Die funktionale Verflechtung der Exekutive mit der Verwaltung zieht erhebliche<br />

Friktionen bei der Erfüllung der gouvernementalen Aufgaben nach sich. Das<br />

Bestreben nach departementaler Hauspolitik’ in siebenfacher Ausfertigung<br />

bringt Leerlauf, Verlust an Rechtsstaatlichkeit <strong>und</strong> führt zu keiner koordinierten<br />

Regierungspolitik; monokratischer Aufbau der Verwaltung <strong>und</strong> kollegiales Prinzip<br />

der Exekutive divergieren. – Diese Aufsplitterung wirkt sich besonders negativ<br />

im Bereich der gouvernementalen Planung aus.“ 34<br />

Der gleiche Autor meint, dass die direktdemokratischen Institutionen „für die Entscheidungsfindungsprozesse,<br />

für die staatliche Leistungsfähigkeit eine starke Erschwerung<br />

<strong>und</strong> Verzögerung“ bedeuteten. 35 – Dass effiziente staatliche Planung mit<br />

der derzeitigen Ausgestaltung der „plebiszitären Komponente“ in der Schweiz kaum<br />

verträglich ist, liesse sich an zahlreichen Beispielen illustrieren. Planung hat die<br />

Tendenz, der „direkten Demokratie“ auszuweichen, <strong>und</strong> diese ihrerseits hat die<br />

Tendenz, rechtzeitige Planung zu vereiteln.<br />

Wenn Max Imboden von der „abnehmenden Leistung von Staat <strong>und</strong> Verwaltung“<br />

spricht, so hat er offenbar in der Hauptsache einen absoluten Leistungsabfall gegenüber<br />

früheren, besseren Zeiten im Auge: Die öffentlichen Dienste verlieren ihre<br />

„sprichwörtliche Zuverlässigkeit“, die Post reduziert ihre Leistungen usw. 36 Ob generell<br />

ein absoluter Leistungsabfall belegt werden kann, sei hier offengelassen. Deutlich<br />

erkennbar erscheint uns jedoch ein relativer Leistungsverlust des Staates. Dieser<br />

vermag mit den gesteigerten Bedürfnissen der<br />

31 Über die administrativen Aspekte der Raumplanung in der Schweiz siehe: Raim<strong>und</strong> E. Germann,<br />

Planungsverwaltung in der Schweiz, Referat für den Workshop on Comparative Administration, European<br />

Consortium for Political Research, Mannheim 12.118. April 1973, hektographiert.<br />

32 Siehe oben S. 140.<br />

33 Über den Stand der Verkehrsplanung in zahlreichen westeuropäischen <strong>und</strong> weiteren Ländern siehe:<br />

Eidg. Kommission für die schweizerische Gesamtverkehrskonzeption GVK-CH, Verkehrskonzeptionen<br />

im Ausland (Arbeitsunterlage Nr. 10), 15. Mai 1973.<br />

34 Schumann, op. cit., S. 203.<br />

35 Schumann, op. cit., S. 257.<br />

36 Imboden, Malaise (op. cit.), S. 12.

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