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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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„To enrich their own <strong>und</strong>erstanding and to give broader meaning to their own<br />

social reality, the great political theorists of the past fo<strong>und</strong> it useful to construct<br />

new and often radically different conceptions of future possible kinds of political<br />

relationships. By formulating such broad, speculative alternatives to the<br />

here and now we too can begin to <strong>und</strong>erstand better the deficiencies of our<br />

own political systems and to explore adequate avenues of change that are so<br />

desperately needed. This, I would argue, must now be considered part of the<br />

task and responsibility of science if it is to retain its relevance for the contemporary<br />

world.“ 28<br />

In engem Bezug zu unserem Totalrevisionsanliegen steht die Feststellung von<br />

Yehezkel Dror: „The requirement to study alternative domestic political futures constitutes<br />

a main conclusion from a policy science view.“ 29<br />

Nach Auffassung des Verfassers ist das systematische, disziplinierte Konstruieren<br />

von alternativen Verfassungsmodellen der zentrale Beitrag, den die Wissenschaft<br />

für eine Totalrevisionsdiskussion leisten kann. Es geht dabei darum, „alternative<br />

politische Zukünfte“ als denkbar, vorstellbar aufzuweisen. Erst durch solche Modelle<br />

kann das „kritische Wechselverhältnis“ zwischen Wissenschaft <strong>und</strong> Politik in<br />

Gang gesetzt <strong>und</strong> Fortschritte in der Zielklärung erreicht werden. Klaus Lompe<br />

weist darauf hin, dass man „zur Klärung der konkreten Entscheidsituation von der<br />

Analyse der zu einem bestimmten Zeitpunkt bewussten Handlungsmöglichkeiten<br />

<strong>und</strong> Konsequenzen ausgehen kann“. 30 Gerade das Bewusstmachen von Handlungsmöglichkeiten<br />

darf als vornehme Aufgabe der Wissenschaft verstanden werden;<br />

im Falle einer Totalrevision scheint dafür die sorgfältige Konstruktion von heuristischen<br />

Verfassungsmodellen unerlässlich zu sein. – Diese Auffassung steht im<br />

Gegensatz zu jener der WahlenKommission, die das „Alternativen-Denken“ gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

verwarf.<br />

d) Standards für die Herstellung von heuristischen Verfassungsmodellen<br />

Die eben formulierten vier Maximen sind vorerst noch vage <strong>und</strong> bedürfen der Konkretisierung,<br />

sofern eine nach ihnen ausgerichtete Totalrevisionsberatung das „kritische<br />

Wechselverhältnis“ mit den Verfassungspolitikern einleiten soll. Die gewünschte<br />

Konkretisierung versuchen wir zu erreichen, indem wir Standards für das<br />

Konstruieren von heuristischen Verfassungsmodellen oder -leitbildern herausarbeiten.<br />

Die Standards sollen dem Spekulieren über politische Zukünfte der Schweiz<br />

eine systematische, disziplinierte Form geben; sie wollen einen Mittelweg zwischen<br />

„kognitivem Perfektionismus <strong>und</strong> blosser Spekulation“ 31 markieren. Folgende Standards<br />

seien zur Diskussion gestellt.<br />

(1) Das fehlende gesicherte Wissen über die Gestaltungskraft von Verfassungsrecht<br />

(<strong>und</strong> von Rechtsnormen überhaupt) muss durch begründete, plausibel erscheinende<br />

Vermutungen überbrückt werden. Nicht in das Geschäft der<br />

28 Easton, New Revolution (op. cit.), S. 1058.<br />

29 Dror, op. cit., S. 69.<br />

30 Lompe, op. cit., S. 135.<br />

31 Lompe, op, cit., S. 102 ff.

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