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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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88<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nur die Universitäten Zürich (92<br />

teilnehmende Studenten), Basel (r<strong>und</strong> 200 teilnehmende Studenten) <strong>und</strong> St. Gallen<br />

(r<strong>und</strong> 150 teilnehmende Studenten) den Studierenden eine substantielle Chance<br />

einräumten, die Stellungnahme ihrer Hochschule zu beeinflussen. Diese Universitätengruppe<br />

weist einen <strong>Innovation</strong>sindex von m = 3,3 auf, während die übrigen Universitäten<br />

(ohne Genf) nur einen m-Wert von 1,4 erreichten.<br />

d) Kantonale Sonderfälle<br />

Obwohl die Wahlen-Kommission keine Richtlinien über das Verfahren erlassen<br />

hatte, nach welchem die Kantonseingaben auszuarbeiten waren, fanden es die<br />

meisten Kantonsregierungen für angebracht, ad hoc eine Verfassungskommission<br />

zu bestellen, in welcher die als massgeblich perzipierten politischen Kräfte in gewisser<br />

Proportionalität vertreten waren. (Durchschnittliche Anzahl der Mitwirkenden<br />

in den 23 Kantonskommissionen: 14,3.) Ausdrücklich befand die baselstädtische<br />

Regierung, dass „die Stellungnahme des Regierungsrates angesichts des Interesses,<br />

das dem Projekt einer Totalrevision der B<strong>und</strong>esverfassung in der Öffentlichkeit<br />

entgegengebracht werde, für den ganzen Kanton repräsentativ sein müsse.“ 31 Über<br />

die Frage indessen, wie man zu einer „repräsentativen“ Stellungnahme gelangen<br />

könne, herrschten in den einzelnen Kantonen offenbar verschiedene Vorstellungen.<br />

Eine erhebliche Anzahl von Kantonalkommissionen scheint gänzlich abgeschirmt<br />

von der Öffentlichkeit gearbeitet zu haben. Die „Neue Zürcher’Zeitung“ kommentierte<br />

die Arbeitsweise der Tessiner Kommission wie folgt: 32<br />

„Über die Arbeit dieser Kommission hat die Tessiner Öffentlichkeit bis heute leider<br />

sehr wenig erfahren. Stellt man sich auf den Standpunkt, dass staatspolitische<br />

Belange vom Rang einer Totalrevision der B<strong>und</strong>esverfassung<br />

schliesslich alle Bürger angehen, da wir alle mit der Verfassung leben müssen,<br />

kann man nur bedauern, dass nichts getan wurde, um das Interesse der Tessiner<br />

Bevölkerung am Thema zu wecken. Ein innerhalb der Kommission gestellter<br />

Antrag, den Fragebogen an die Schulen zu schicken beziehungsweise Schritte<br />

zu unternehmen, um vor allem die Jugend, aber auch Parteien <strong>und</strong> Vereinigungen<br />

zu einer aktiven Mitarbeit <strong>und</strong> Stellungnahme zu veranlassen, drang nicht<br />

durch. Der Bericht mag dadurch an Geschlossenheit <strong>und</strong> Exklusivität gewonnen<br />

haben. Er trägt jedoch auch die Kennzeichen des Verstosses gegen das Prinzip,<br />

wonach er nicht nur formell, sondern in einem sehr realen Sinn für die im<br />

Kanton vorherrschenden Meinungen verbindlich sein sollte. Dass er hinterher<br />

meinungsbildend sein wird, bleibt unbestritten. Es wäre allerdings nicht verw<strong>und</strong>erlich,<br />

wenn viele Kreise, vor allem die Jugend, sich weiterhin passiv verhalten<br />

würden mit dem Hinweis, man habe ihnen nie die Gelegenheit gegeben, sich in<br />

einer Eingabe – gleichgültig, ob sie<br />

31 BS S. 533.<br />

32 Neue Zürcher Zeitung, 28. 8. 1969, zitiert bei G. A. Keel/ G. O. Segond, Révision de la Constitution<br />

fédérale: Analyse de la presse en 1969, Séminaire de Science politique, Université de Genève, 1970<br />

(nicht publiziert), S. 20 f.

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