Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nur die Universitäten Zürich (92<br />
teilnehmende Studenten), Basel (r<strong>und</strong> 200 teilnehmende Studenten) <strong>und</strong> St. Gallen<br />
(r<strong>und</strong> 150 teilnehmende Studenten) den Studierenden eine substantielle Chance<br />
einräumten, die Stellungnahme ihrer Hochschule zu beeinflussen. Diese Universitätengruppe<br />
weist einen <strong>Innovation</strong>sindex von m = 3,3 auf, während die übrigen Universitäten<br />
(ohne Genf) nur einen m-Wert von 1,4 erreichten.<br />
d) Kantonale Sonderfälle<br />
Obwohl die Wahlen-Kommission keine Richtlinien über das Verfahren erlassen<br />
hatte, nach welchem die Kantonseingaben auszuarbeiten waren, fanden es die<br />
meisten Kantonsregierungen für angebracht, ad hoc eine Verfassungskommission<br />
zu bestellen, in welcher die als massgeblich perzipierten politischen Kräfte in gewisser<br />
Proportionalität vertreten waren. (Durchschnittliche Anzahl der Mitwirkenden<br />
in den 23 Kantonskommissionen: 14,3.) Ausdrücklich befand die baselstädtische<br />
Regierung, dass „die Stellungnahme des Regierungsrates angesichts des Interesses,<br />
das dem Projekt einer Totalrevision der B<strong>und</strong>esverfassung in der Öffentlichkeit<br />
entgegengebracht werde, für den ganzen Kanton repräsentativ sein müsse.“ 31 Über<br />
die Frage indessen, wie man zu einer „repräsentativen“ Stellungnahme gelangen<br />
könne, herrschten in den einzelnen Kantonen offenbar verschiedene Vorstellungen.<br />
Eine erhebliche Anzahl von Kantonalkommissionen scheint gänzlich abgeschirmt<br />
von der Öffentlichkeit gearbeitet zu haben. Die „Neue Zürcher’Zeitung“ kommentierte<br />
die Arbeitsweise der Tessiner Kommission wie folgt: 32<br />
„Über die Arbeit dieser Kommission hat die Tessiner Öffentlichkeit bis heute leider<br />
sehr wenig erfahren. Stellt man sich auf den Standpunkt, dass staatspolitische<br />
Belange vom Rang einer Totalrevision der B<strong>und</strong>esverfassung<br />
schliesslich alle Bürger angehen, da wir alle mit der Verfassung leben müssen,<br />
kann man nur bedauern, dass nichts getan wurde, um das Interesse der Tessiner<br />
Bevölkerung am Thema zu wecken. Ein innerhalb der Kommission gestellter<br />
Antrag, den Fragebogen an die Schulen zu schicken beziehungsweise Schritte<br />
zu unternehmen, um vor allem die Jugend, aber auch Parteien <strong>und</strong> Vereinigungen<br />
zu einer aktiven Mitarbeit <strong>und</strong> Stellungnahme zu veranlassen, drang nicht<br />
durch. Der Bericht mag dadurch an Geschlossenheit <strong>und</strong> Exklusivität gewonnen<br />
haben. Er trägt jedoch auch die Kennzeichen des Verstosses gegen das Prinzip,<br />
wonach er nicht nur formell, sondern in einem sehr realen Sinn für die im<br />
Kanton vorherrschenden Meinungen verbindlich sein sollte. Dass er hinterher<br />
meinungsbildend sein wird, bleibt unbestritten. Es wäre allerdings nicht verw<strong>und</strong>erlich,<br />
wenn viele Kreise, vor allem die Jugend, sich weiterhin passiv verhalten<br />
würden mit dem Hinweis, man habe ihnen nie die Gelegenheit gegeben, sich in<br />
einer Eingabe – gleichgültig, ob sie<br />
31 BS S. 533.<br />
32 Neue Zürcher Zeitung, 28. 8. 1969, zitiert bei G. A. Keel/ G. O. Segond, Révision de la Constitution<br />
fédérale: Analyse de la presse en 1969, Séminaire de Science politique, Université de Genève, 1970<br />
(nicht publiziert), S. 20 f.