11.01.2015 Aufrufe

Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

104<br />

lapidarer Weise fest, dass Verbandseinflüsse sich wechselseitig neutralisierten. 51 –<br />

In ihrer Argumentation gegen das Berufsparlament übernahm die Wahlen-<br />

Kommission an erster Stelle eine Behauptung des Vororts des Schweizerischen<br />

Handels- <strong>und</strong> Industrievereins. Darnach würde diese Neuerung die Gefahr heraufbeschwören,<br />

dass „ die neue Berufsrichtung der Soziologen <strong>und</strong> der Politologen in<br />

den Kern eines Berufsparlaments vorstossen könnte <strong>und</strong> dass damit die sogenannte<br />

Volksnähe des Parlaments in Frage gestellt würde.“ 52 Anderseits lehnte die<br />

Kommission es ab, den Ausländern politische Rechte zuzugestehen; denn: „Beim<br />

Ausländer fehlen vor allem die soziologischen Voraussetzungen für die Ausübung<br />

dieser Rechte.“ 53 – Kategorische Behauptungen stellte die Kommission hinsichtlich<br />

der optimalen Zahl der B<strong>und</strong>esräte auf:<br />

„Das wahrscheinlich idealste Gremium für die Regierungstätigkeit dürfte sieben<br />

Mitglieder umfassen. Dies belegen die kantonalen, die eidgenössischen, die<br />

ausländischen <strong>und</strong> die privatwirtschaftlichen Erfahrungen; vor allem ist es auch<br />

ersichtlich in denjenigen Staaten, die grosse Ministerien haben <strong>und</strong> daraus ein<br />

leitendes Kabinett ausscheiden.“ 54<br />

Die einzelnen Kommissionsreferenten haben in unterschiedlichem Ausmass die<br />

eigene Autorität als Wissenschafter zur Stützung ihrer Argumentation ins Feld geführt.<br />

Die variierende Häufigkeit von Verweisungen auf einschlägige Fachliteratur<br />

mag ein Indikator für Verhaltensunterschiede in diesem Bereiche sein. Genaue<br />

Literaturverweise finden sich allerdings nur in der hektographierten Fassung der<br />

betreffenden Referate; im gedruckten Schlussbericht sind sie fast ausnahmslos<br />

eliminiert. Unter den Autoren, die sich mit dem „Regierungssystem“ befassten,<br />

bildete Alessandro Crespi das eine Extrem. Sein Referatsentwurf enthält mehr als<br />

fünf Dutzend Verweise auf Literaturstellen; dieser Autor zitierte sogar vereinzelte<br />

nicht-juristische Werke. – Louis Guisan nannte im Entwurf ausdrücklich zwei wissenschaftliche<br />

Werke; in der gedruckten Fassung erwähnte er überdies zwei weitere<br />

Autoren, ohne jedoch sie <strong>und</strong> ihre Bücher zu individualisieren. Beim einen handelt<br />

es sich um Leonhard Neidhart <strong>und</strong> dessen Buch Reform des B<strong>und</strong>esstaates, in<br />

welchem er die Abschaffung des Zweikammersystems fordert. 55 Josy Meier zitierte<br />

in ihrem Entwurf ein einziges <strong>und</strong> zwar nicht-juristisches Buch, jenes von Erich<br />

Gruner über Parteien in der Schweiz. – Hans Stadler <strong>und</strong> Kurt Eichenberger verzichteten<br />

gänzlich auf Literaturhinweise. Immerhin verwies Eichenberger pauschal<br />

auf Hongler- <strong>und</strong> Huber-Bericht. Diese Dokumente enthalten indessen auch keinen<br />

wissenschaftlichen Apparat. Vielmehr findet sich in der Einleitung zum HuberBericht<br />

folgende Bemerkung:<br />

„Da der Expertenbericht seiner Bestimmung gemäss keine wissenschaftliche<br />

Abhandlung sein kann, muss er unter anderem auf eine Theorie der Regierungs-<br />

<strong>und</strong> Verwaltungsorganisation in deren strukturellen <strong>und</strong> funktionellen Seiten<br />

verzichten. Die Expertenkommission glaubt indessen, ihr wissenschaftliches<br />

F<strong>und</strong>ament tief <strong>und</strong> fest genug gelegt zu haben.“ 56<br />

51 SB S. 485.<br />

52 SB S. 484. Siehe auch V–VHI 51 sowie oben Seite 77. 53 SB S. 224.<br />

54 SB S. 523.<br />

55 SB S. 444; Neidhart, Reform (op. cit.), S. 131.<br />

56 Huber-Bericht, S. 3.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!