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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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Mögliche politische Konsequenzen von Wahlrechtsänderungen sollen ausführlich in<br />

einem späteren Zusammenhang erörtert werden. Hier sei nur festgehalten, dass die<br />

vorgeschlagenen neuen Wahlsysteme einen merklichen Einfluss auf die Struktur<br />

des schweizerischen Parteiensystems <strong>und</strong> eventuell die Koalitionskalküle der grossen<br />

Parteien haben könnten.<br />

(6) Berufsparlament<br />

Unter diese Kategorie wurden nur solche Eingaben eingestuft, die eine volle Professionalisierung<br />

des Parlaments, d. h. die hauptamtliche Ausübung des Abgeordnetenmandats<br />

befürworten. Vorschläge, welche die Parlamentarier lediglich<br />

besser entschädigen wollen, erhielten das Prädikat „radikal“ nicht. (Im Sommer<br />

1972, da diese Zeilen geschrieben wurden, befand sich die Forderung nach besserer<br />

Entschädigung der Parlamentarier bereits auf dem Weg der Verwirklichung.)<br />

Ein Berufsparlament würde sich wahrscheinlich vermehrt in die Vorbereitungsphase<br />

der Gesestzgebung einschalten, die heute vornehmlich von den Interessenorganisationen<br />

<strong>und</strong> der Verwaltung dominiert ist. Eingespielte Muster der Entscheidfällung,<br />

aber auch Kräfterelationen zwischen antagonistischen Gruppen könnten dadurch<br />

modifiziert werden. Die Professional isierung brächte dem Parlament eine<br />

grössere Visibilität in der Öffentlichkeit <strong>und</strong> könnte es vermehrt zur Clearing-Stelle<br />

gegensätzlicher Interessen machen.<br />

Zwei Kantone, eine Regierungs- <strong>und</strong> eine Oppositionspartei sowie eine Universität<br />

haben sich für das Berufsparlament ausgesprochen. 13<br />

(7) Präsidialdepartement plus Amtsdauer<br />

Der schweizerische B<strong>und</strong>esrat ist geprägt durch Nicht-Hierarchisierung, starke<br />

Heterogenität in der politischen Zusammensetzung (permanente Grosse Koalition<br />

gemäss „Zauberformel“), politische Unverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament<br />

<strong>und</strong> geringe Führungskapazität („zersplitterndes Departementaldenken“ im Regierungskollegium<br />

14 ). – Zahlreiche Vemehmlassungen befassen sich mit der Regierungsreform<br />

<strong>und</strong> postulieren den Ausbau von Stabsorganen, die Einsetzung von<br />

Staatssekretären oder vor allem die Erhöhung der Zahl der B<strong>und</strong>esräte von 7 auf 9<br />

oder 11. Als „radikal“ wurde für diese Untersuchung indessen nur der Vorschlag<br />

eingestuft, ein Präsidialdepartement unter der Leitung eines B<strong>und</strong>espräsidenten zu<br />

schaffen, der auf eine Amtszeit von mehr als einem Jahr (meistens 4 Jahre mit<br />

Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl) eingesetzt würde. Diesem Vorschlag<br />

gleichgesetzt wurde die Anregung des Landesrings der Unabhängigen, dem auf<br />

vier Jahre gewählten B<strong>und</strong>espräsidenten die B<strong>und</strong>eskanzlei als Leitungsstab zu<br />

unterstellen. Als „nicht radikal“ gewertet wurde dagegen die Stellungnahme der<br />

Eidg. Technischen Hochschule, die zwar ein Präsidialdepartement, nicht aber eine<br />

verlängerte Amtsdauer des B<strong>und</strong>espräsidenten vorsieht. 15<br />

13 ZG 202 u. 288. Tl 133; P–SD 51, PDA 61; UBE 63.<br />

14 Expertenbericht über Verbesserungen in der Regierungstätigkeit <strong>und</strong> Verwaltungsführung des B<strong>und</strong>es<br />

rates, erstattet dem Schweizerischen B<strong>und</strong>esrat, November 1967, S. 90 (im folgenden als „Hongler-Bericht“<br />

zitiert).<br />

15 UETH 110.

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