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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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keine Alternative, <strong>und</strong> die Grosse Koalition stünde als einziger Ausweg offen. – Die<br />

angeführten Überlegungen gelten – mutatis mutandis – auch für das zurzeit bestehende<br />

Parteiensystem. Von den vier B<strong>und</strong>esrats-Parteien sind praktisch nur die<br />

Sozialdemokraten in der Opposition vorstellbar; denn nur die bürgerlichen B<strong>und</strong>esrats-Parteien<br />

vermögen zusammen in beiden Kammern eine Mehrheit zu bilden.<br />

(Der Fall, dass die drei grossen Parteien auf einen vierten Partner verzichten, ist<br />

schon deshalb unwahrscheinlich, weil der siebte Sitz nicht aufgeteilt werden kann.<br />

Eine Drei-Parteien-Regierung unter Ausschluss des kleinsten Partners böte übrigens<br />

keine signifikante Änderung). Die Sozialdemokraten, einmal in der Opposition,<br />

haben wenig Chancen, aus eigener Kraft, das heisst durch Wahlsieg, wieder in die<br />

Regierung zu gelangen, <strong>und</strong> sollte dies trotzdem geschehen, so besässen sie ü-<br />

berhaupt keine Chance, allein zu regieren (Minderheit im Ständerat, Gefahr des<br />

Obstruktionsreferendums). Eine Rückkehr der Sozialdemokraten von der Opposition<br />

in die Regierung ist nur bei Konsens bürgerlicher Parteien möglich. Die SP wird<br />

also die frustrierende Oppositionsrolle nicht selbst suchen, <strong>und</strong> die bürgerlichen<br />

B<strong>und</strong>esratsparteien haben keinen Gr<strong>und</strong>, sie in diese Rolle zu drängen. Sie wären<br />

dann nämlich allein der mit der Regierungsführung verb<strong>und</strong>enen „Abnützung“ ausgesetzt,<br />

die zurzeit alle Regierungsparteien in Form von Stimmenverlusten trifft. In<br />

den Wahlen 1967 <strong>und</strong> 1971 verloren die Sozialdemokraten zusammen sieben Nationalratssitze,<br />

während FDP <strong>und</strong> CVP nur zwei, beziehungsweise vier Mandate einbüssten<br />

<strong>und</strong> die SVP (BGB) gar ohne Verluste ausging. Konnten die B<strong>und</strong>esratsparteien<br />

1963 85,4 % der Stimmen auf sich vereinigen, so waren es 1971 zehn<br />

Punkte weniger oder 75,4 %. Die Sozialdemokraten gingen dabei um 3,7 Punkte<br />

auf 22,9 % zurück, während die drei bürgerlichen Regierungsparteien zusammen<br />

nur um 6,3 Punkte auf 52,5 % zurückfielen. 6a Diese Tatsache könnte zur Vermutung<br />

verleiten, dass die SP den bürgerlichen Parteien als Erosionsschild dient, auf<br />

den sie schwerlich verzichten können.<br />

Die im folgenden aufgeführten Massnahmen werden nur in ihren Umrissen dargestellt.<br />

Auf eine detaillierte Beschreibung oder gar die konkrete Ausformulierung<br />

von Verfassungsbestimmungen kann in diesem Zusammenhang verzichtet werden.<br />

Sind mehrere Varianten für die Zielverwirklichung denkbar, so wird jeweils der weniger<br />

radikalen der Vorzug gegeben.<br />

(1) Umgestaltung des Ständerates<br />

Um den durch den Ständerat bewirkten Konkordanzzwang auszuschalten, könnte<br />

man diese Kammer überhaupt abschaffen oder aber ihr die gleiche Repräsentationsbasis<br />

geben wie dem Nationalrat. Die erste Variante erscheint als unnötig radikal,<br />

<strong>und</strong> die zweite vermag nicht zu überzeugen, weil es wenig Sinn hat, zwei Parlamentskammern<br />

mit gleicher Repräsentationsbasis zu unterhalten. – Eine wohl<br />

genügende Zielkonformität böte die Umgestaltung des Ständerates nach dem Muster<br />

des westdeutschen B<strong>und</strong>esrates. Als optimal sehen wir jene Lösung an, welche<br />

dem Ständerat generell ein aufschiebendes Veto gegen Erlasse der Volkskammer<br />

einräumt, mit welchem eine zweite Lesung erzwungen werden kann.<br />

6a Eidg. StatistischesAmt, „Nationalratswahlen 1971“, Statistische Quellenwerke der Schweiz / Heft 529,<br />

Bern 1974, S. 36 f.

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