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Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac

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(3) Wird die neue Verfassung angenommen, so entsteht vorübergehend eine erhöhte<br />

Belastung für Regierung <strong>und</strong> Parlament. Ein Parteiengesetz müsste verabschiedet<br />

<strong>und</strong> ein neues Wahlrecht geschaffen werden. Die Abgrenzung der Einerwahlkreise<br />

dürfte keine einfache Aufgabe sein. Regierung <strong>und</strong> Parlament müssten<br />

ihre Geschäftsordnungen überholen. Zahlreiche Gesetze wären auf die neue<br />

Verfassung abzustimmen. Vorübergehend, bis die Jurisprudenz das neue Recht in<br />

den Griff bekommen hätte, entstünde eine gewisse Rechtsunsicherheit.<br />

(4) In einer Übergangsphase nach Einführung der neuen Verfassung wäre mit Rollenunsicherheit<br />

bei den Politikern zu rechnen. Das bipolare Modell setzt einen neuen<br />

Stil zuerst des Wahlkampfes, dann des Regierens <strong>und</strong> Opponierens voraus.<br />

Besonders jene der drei grossen Parteien, die zuerst die Opposition stellt, wird sich<br />

in ihre neue Funktion einleben müssen. Lernprozesse werden auch im Innern der<br />

Parteien unumgänglich sein. Ein neues Verhältnis zwischen B<strong>und</strong>espartei <strong>und</strong><br />

Kantonsparteien muss sich einspielen; die Erfordernisse von Programmatik <strong>und</strong><br />

Wahlkampfstrategie sind neu gegeneinander abzuwägen, <strong>und</strong> eine vernünftige<br />

Balance zwischen Parteiorganen <strong>und</strong> Parteiparlamentariern muss erst gef<strong>und</strong>en<br />

werden. Der Kampf ums Überleben bei den Kleinparteien <strong>und</strong> das engere Zusammenrücken<br />

der grossen bürgerlichen Parteien wird für die beteiligten Politiker keine<br />

leichten Probleme schaffen.<br />

(5) Das bipolare Modell bringt das Berufsparlament; eine mehr oder weniger starke<br />

Erhöhung der Zahl der B<strong>und</strong>esräte sowie die staatliche Parteienfinanzierung. Es<br />

stellt sich die Frage nach den Auswirkungen dieser Massnahmen auf die B<strong>und</strong>eskasse.<br />

Schätzungen sind nicht leicht, da die Reform wahrscheinlich gewisse<br />

Ausgabenvermehrungen durch Einsparungen wird kompensieren können. Die<br />

Parlamentarier würden mit ihrer erhöhten zeitlichen Abkömmlichkeit vermehrt<br />

Aufgaben übernehmen, die jetzt von ausserparlamentarischen Kommissionen<br />

wahrgenommen werden. (Das derzeitige Kommissionensystem mit seiner Unübersichtlichkeit,<br />

den Überschneidungen <strong>und</strong> Leerläufen ist keineswegs „billig“.<br />

1973 war nicht einmal bekannt, wieviele B<strong>und</strong>eskommissionen es überhaupt<br />

gab. 59 ) – Schon jetzt gibt es B<strong>und</strong>esbedienstete, die nicht nur Ministerfunktionen<br />

wahrnehmen, sondern auch B<strong>und</strong>esratsgehälter beziehen, sich jedoch gleichzeitig<br />

auf Beamtenstatus <strong>und</strong> damit praktisch Inammovibilität berufen können. Das<br />

neue System würde einige dieser Posten direkt durch B<strong>und</strong>esräte besetzen, was<br />

keine Mehrkosten zur Folge hätte. – Selbst bei pessimistischer Einschätzung<br />

dürften die neuen Institutionen keine Ausgabenvermehrung bewirken, welche ein<br />

Promille des B<strong>und</strong>esbudgets wesentlich überschreiten (1974 r<strong>und</strong> 12 Millionen<br />

Franken).<br />

59 Siehe oben S. 171, Note 39

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