Politische Innovation und Verfassungsreform - Badac
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gaben der „offiziell“ <strong>und</strong> „halboffiziell“ begrüssten Kreise (sowie einiger zusätzlicher<br />
Gruppen) integraliter zu publizieren. Diese grosszügige Veröffentlichungspolitik<br />
kann indessen nicht als vollwertiger Ersatz für eine systematische Antwortenauswertung<br />
angesehen werden. Selbst für einen überdurchschnittlich gebildeten<br />
Bürger, der sich für das Revisionsthema interessiert, ist es nicht naheliegend, dass<br />
er sich durch ein 2200 Seiten starkes Dokument hindurcharbeitet, um eine persönliche<br />
Vorstellung vom Umfrageergebnis zu erhalten. Zusammen mit ihren eigenen<br />
Erwägungen hat die Wahlen-Kommission einen Dokumentenausstoss von beinahe<br />
3200 Druckseiten hervorgebracht. Diese Fülle von Publikationen macht es wahrscheinlich,<br />
dass die Revisionsdebatte der Aufnahmefähigkeit selbst des politisch<br />
interessierten Bürgers entrückt wird <strong>und</strong> der Einstieg in die Materie nur noch dem<br />
ausgesprochenen Revisionsspezialisten vorbehalten bleibt. Sogleich sei angemerkt,<br />
dass Umfrage <strong>und</strong> Umfrageauswertung der Wahlen-Kommission im schweizerischen<br />
Kontext nichts Auffälliges an sich hat; die Kommission hielt sich getreulich<br />
an das Vernehmlassungsmuster, das bei vielen Gesetzgebungsprojekten vorherrscht,<br />
mit der Besonderheit allerdings, dass sie ein traditionelles Vernehmlassungsverfahren<br />
in übersteigerter Dimension durchführte. Ob das herkömmliche<br />
Vernehmlassungsverfahren beliebig ausgedehnt werden kann <strong>und</strong> trotzdem seine<br />
Nützlichkeit bewahrt, bleibt fraglich; wahrscheinlich ist jedoch, dass ein überdimensioniertes<br />
traditionelles Konsultationsprozedere im spezifischen Falle einer<br />
Totalrevision der Verfassung wegen seiner Unübersichtlichkeit Barrieren gegenüber<br />
ernsthaften Revisionsbemühungen errichtet.<br />
Die Referate der Kommissionsmitglieder im Schlussbericht verweisen zwar sehr<br />
häufig auf einzelne Vernehmlassungen, jedoch in einer unspezifischen Weise. Von<br />
seltenen Ausnahmefällen abgesehen, werden die zitierten Eingaben nicht individualisiert.<br />
1 Der Leser erfährt höchstens, dass die betreffende Meinung von einem<br />
Kanton, einer Partei, einer Universität oder einem Verband geäussert wurde; oft<br />
fehlt selbst dieser Grad der Individualisierung. Eine Überprüfung des Zitats ist somit<br />
in den meisten Fällen erschwert oder verunmöglicht. – Auf eine Gewichtung der<br />
Vorschläge haben die Referenten gänzlich verzichtet; die Stellungnahmen aller<br />
antwortenden Instanzen erscheinen als gleichwertig. Insbesondere wird nicht zwischen<br />
Regierungs- <strong>und</strong> Oppositionsparteien unterschieden. – Zwar beziehen sich<br />
die Referenten gelegentlich auf Auszählungen, die sie vorgenommen haben, doch<br />
genügt ihnen dabei meist eine Ungefähr-An-gabe über das fragliche Stimmenverhältnis<br />
(„wenige“, „einige“, „etliche“, „viele“ Vernehmlassungen; „eine überwiegende<br />
Mehrheit der Vernehmlassungen“; „die Auffassungen der Vernehmlassungen sind<br />
geteilt“). Zahlenmässige Angaben darüber, wieviele Eingaben sich für oder gegen<br />
ein Postulat ausgesprochen oder darüber keine Meinung geäussert haben, sind<br />
selten. Kurt Eichen-berger brachte etwa siebenmal solche Zahlenrelationen; die<br />
übrigen Referenten, die sich mit Fragen des „Regierungssystems“ befassten, waren<br />
noch zurückhaltender oder verzichteten überhaupt auf Zahlenangaben.<br />
1 Louis Guisan verweist in seinem Referat einmal ausdrücklich auf die Eingabe des „bevölkerungsreichsten<br />
Kantons“ (SB S. 461).