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18.1.1688 Jacob Philippe de la Fouchardière,<br />

geboren in Nevers, Trigonometres ist am 18. Jan. 1688<br />

hier passé<br />

Kirchliche Vorschriften<br />

1673 – 1683 scheinen für Otterberg und Erlenbach stabile Verhältnisse gebracht<br />

zu haben, obwohl es in der Vorderpfalz, im Mannheimer Raum und auch im<br />

Westrich krachte. Dies erkennt man an der Vielzahl von Vorschriften 199 , die die<br />

Regierung der Kurpfalz erließ:<br />

• Die Pfarrer dürfen genau wie die anderen Offiziellen gestempeltes Papier<br />

benutzen (vom 1.2.1673)<br />

• Die Predigten dürfen nicht länger als 1 Stunde dauern. Diese Vorschrift<br />

vom 19.2.1673 wurde sechs Jahre später am 6.2.1679 nochmals durch den<br />

kurfürstlichen Befehl vom 6.2.1679 verstärkt. Der Kurfürst befiehlt<br />

ausdrücklich, dass die Pfarrer nicht länger als eine Stunde predigen dürfen.<br />

Die Zuhörer sind nicht verpflichtet, länger in der Kirche zu verbleiben.<br />

Logischerweise befahl die Polizeiordnung Anwesenheitspflicht während<br />

des gesamten Gottesdienstes. Die Gläubigen konnten die Zeit genau<br />

bestimmen, obwohl sie selbst keine Uhr hatten, denn vom Kirchturm<br />

erklang die Turmuhr stündlich.<br />

• Die Polizeiordnung soll mit den Textstellen IIL 3 v verlesen werden 200 .<br />

Um die polizeilichen Vorschriften zu verinnerlichen, befahl die Regierung<br />

vier Jahre später im Okt 1679, die Gesetze sollten am 1. Tag eines jeden<br />

Jahres (von der Kanzel) neu vorgelesen werden.<br />

• Im Hochzeits-Aufgebot (Proclamation) sollten keine zusammenhanglosen<br />

Dinge genannt werden, sondern nur Fakten, die die Vermählung betreffen.<br />

Das Paar sollte aber drei Florin (Gulden) bezahlen, wenn sie sich<br />

außerhalb ihrer zuständigen Gemeinde trauen ließ (29.6.1673 & 1.4.1677)<br />

• Während des Gottesdienstes darf man auch knien (Okt 1680)<br />

• Im November 1680 erlaubte der Kurfürst eine Kollekte zugunsten der<br />

Schulen im Amt Heidelberg.<br />

5.9. Toleranz & die Kalenderumstellung in<br />

1684 (Joh. Heinrich Bachmann 1764)<br />

Land zu besitzen oder besetzen ist eine Sache, sie geschickt zu verwalten eine<br />

andere. Dies gelingt nur, wenn der Verantwortliche sich in die Situationen<br />

199 ) Ordres du Sénat éclestique, Seiten 270 ff.<br />

200 ) vom 12. Juli 1673<br />

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