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1467 erfolgte die Vereinigung der drei Hubgerichte Erlenbach, Reichenbacher<br />

Hof und des Gersweilerhofes zu einem Schöffengericht. Den Vorsitz führte der<br />

Erlenbacher Schultheiß, ihm standen 7 Schöffen zur Seite, die laut Gerhard<br />

Kaller 413 der Otterberger Abt letztendlich ins Amt einsetzte.<br />

1560 erließ Kurfürst Friedrich III. eine Forstordnung, die sein Sohn Pfalzgraf<br />

Johann Casimir 1577 ergänzte. „Er entschied auf Beschwerden der Bürger<br />

wegen verbotenen Weidganges ihrer Geißen und Hämmel wiederholt und weise:<br />

Jedes für die jungen Schläge (Waldstücke) so schädliche und nachteilige Vieh<br />

(Geißen) müsse durchaus von dem Weidgange im Reichswalde ausgeschlossen<br />

bleiben, was den Bewohnern des Gersweilerhofes ja später, wegen ihrer<br />

Holzrechte darin, selbst wieder zu gute komme“ 414 Zwei Jahre später ergänzte<br />

Johann Casimir die Forstordnung. Er untersagte den Bürgern „das Anhauen<br />

gerader Kiefern zu Kiehnbäumen (zur Harzgewinnung). Dagegen überließ er<br />

ihnen die Stöcke, wofür sie aber bei einem Waldbrand löschen helfen mussten. In<br />

diesem Zusammenhang erkannte der spätere Forstdirektor Johann Keiper, dass die<br />

Kiefer als Baumart hier erstmals genannt wurde.<br />

413 ) Kaller, a.a.O. Seite 105<br />

414 ) Johann Keiper, a.a.O, Seite 61 ff.<br />

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