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Dabei wurde weiterhin angeordnet, dass dergleichen Kinder bis zum 15. Jahr in<br />

ihrer Religion unterrichtet werden sollten. Diese Religions-Verfassung blieb zu<br />

Herzogs Gustavs Regierungsantritt gültig“ (Bachmann S. 216 und 217)<br />

1704: Die reformierten Geistlichen beschwerten sich über diese Regelung.<br />

Grund war, die Regelung nähme keine Rücksicht auf die Eheverträge der<br />

Eheleute. Außerdem sahen die Reformierten eine Ungleichbehandlung in der<br />

Handhabung der Religionsübertritte. Träte ein reformiertes Kind aus der<br />

gemischten Ehe zum Lutheranischen Glauben über, wäre das ganz einfach und die<br />

Beamten und Räte begrüßten dies. Umgekehrt warf man den lutherischen Kinder<br />

Knüppel zwischen die Beine und erschwerte den Glaubenswechsel. Die<br />

Regierung (Gouvernement) müsste dazu seine Genehmigung geben. Die<br />

reformierten Geistlichen erhielten jedoch keine zufriedenstellende Antwort. Denn<br />

jedes Land hat seine eigenen Gesetze, die sich aus der Landeshoheit herleiteten.<br />

„Den 28. Jenner 1719 hob Herzog Gustav die Königlich Schwedische<br />

Regierungs-Verordnung auf, kraft derer bei katholisch vermischten Ehen der<br />

Geistliche der protestantischen Religion des einen Ehegatten die Casualien<br />

verrichten sollte und befahl, dass die Katholiken den Protestanten völlig<br />

gleichgestellt werden sollten. Dadurch wurde die Verordnung von 1703<br />

vollkommen auch auf die katholischen Einwohner ausgedehnt.“<br />

Dadurch wird es auch verständlich, dass die Pfarrer Kinder aus gemischten Ehen<br />

einmal lutherisch, ein anderes Mal katholisch getauft hatten. .<br />

Das Bistum Metz versuchte diese liberale Regelung zu unterlaufen und verbat<br />

jede gemischte Ehe, wenn der Partner sich nicht katholisch copulieren 208<br />

(verheiraten) ließen. Die aus dieser Ehe stammenden Kinder mussten allesamt<br />

katholisch getauft werden. Die Verordnung des Herzogs Samuel Gustavs regelte<br />

weitsichtig auch diese Fälle. Die neue Religionsverordnung ermöglichte den<br />

evangelischen Pfarrern, das gemischt religiöse Paar entweder lutherisch oder<br />

reformiert zu trauen.<br />

Als dann die Franzosen abzogen, hatten die Bürger 80 Jahre Kriegselend hinter<br />

sich. Dies war schlimm und die Seelen trauerten. Aber das Leben ging weiter.<br />

Keiner konnte den Kopf in den Sand stecken. Und es ging wieder aufwärts.<br />

Überall wurde gemauert und gezimmert. Mit dem wachsenden Wohlstand ab 1720<br />

bauten die Bürger in und um Kaiserslautern herum immer schönere und größere<br />

Häuser. Und wieder war der Gemeindewald Erlenbach und der Reichswald um<br />

den Gersweilerhof herum wieder der Baustofflieferant. Dies ging bis an seine<br />

Leistungsfähigkeit.<br />

5.10. Pfälzischer Erbfolgekrieg (1688- 1697)<br />

Als Ludwig XIV. 1686 als Schwager der Elisabeth Charlotte von Orléans<br />

(Lieselotte von der Pfalz) Erbansprüche auf die Pfalz erhob, bildete sich das<br />

Bündnis von Augsburg, zu dem sich der Kaiser, Spanien, Schweden,<br />

Brandenburg, Sachsen, Hannover, Holland und Savoyen vereinigten. Schließlich<br />

trat auch noch England diesem Bündnis bei. Ohne Kriegserklärung brachen die<br />

französischen Armeen mit etwa 30.000 Soldaten 209 unter dem Kommando des<br />

Generals Ezéchiel de Mélac am 24.September 1688 über Trier in die Pfalz und<br />

208 ) copulieren = heiraten, alter Ausdruck bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.<br />

209 ) Die Kurpfalz hatte damals 4.000 Soldaten; 1.700 davon waren in Frankenthal stationiert.<br />

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