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Rechte und Besitzungen. Die Urkunde N° 35 gilt unter anderem für die Orte<br />

Erlenbach, Messersbach, Ungenbach und Wirtschaftshöfe in Lautern. Er bezog<br />

darin alle zugehörigen Kulturlandformen und Nutzungsmöglichkeiten mit ein. Für<br />

diese Orte und Leute gewährte er allen die uneingeschränkte Zehntbefreiung für<br />

sämtliche selbst erzeugte Güter. Papst Innozenz III. erlaubte dem Otterberger<br />

Kloster, fremde Personen jeden Standes aufzunehmen, zu beherbergen, aber auch<br />

in die Klosterfamilie zu integrieren. Die eingeschworenen Mönche mussten ihrer<br />

Klosterfamilie treu bleiben. Herumziehenden (vagabundierenden) Mönchen blieb<br />

jedoch die Klosterpforte versperrt. Der Papst verbot der Otterberger<br />

Klosterführung Suspendierungen, Exkommunikationen oder Verbote, die im<br />

Zusammenhang von Geschäftsabschlüssen stünden. Das gleiche galt auch für die<br />

Bürger, die dem Kloster den Zehnten verweigerten. Rückwirkend erklärte er<br />

solche bisherigen Strafen für null und nichtig. Außerdem durfte das Kloster<br />

keinerlei Beugestrafen mehr gegen Spender und Wohltäter erlassen.<br />

Ein breiter Raum des Erlasses galt der Priester- und Mönchsweihe, vgl. Urkunde<br />

# 35 vom 15.10.1215.<br />

Innozenz III. verbot ausdrücklich jede Gewalttat auf dem Gebiet des Klosters.<br />

Die Urkunde nennt ausdrücklich Raub und Diebstahl, Brandstiftung,<br />

Blutvergießen, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Tötung 5 . → siehe<br />

Urkunde 194 vom 28.1.1255 des Papstes Alexander IV.<br />

Erlenbach gehörte mit seiner Kapelle St. Nicolaus bis 1190 6 zum Bezirk der<br />

katholischen Gemeinde Sambach und unterstand somit direkt dem Erzbischof von<br />

Mainz. Der Sambacher (= Santbacher) Pfarrer predigte in allen seinen Gemeinden<br />

und kassierte dafür sein Kirchgeld. Dann kam die Zäsur. Konkurrenz siedelte<br />

sich mit den Zisterziensern in Otterberg an und gruben durch ihren Einfluss dem<br />

Sambacher Pfarrer langsam das Wasser ab. Dagegen klagte der Sambacher<br />

Pfarrer Folknand und pochte auf alte Rechte, denn er sah seine Felle fort<br />

schwimmen. Aber die Welt und die Machtverhältnisse hatte sich grundlegend<br />

geändert. Die Könige, Kaiser und die Päpste hatten sich auf die Otterberger Seite<br />

gestellt. Da konnte es nur ein Urteil gegen den Pfarrer Folknand geben.<br />

1217: am 21. Oktober entschied dann der Propst Christian vom Dom St. Victor in<br />

Mainz den Streit zwischen der selbständigen Pfarrgemeinde Sambach und dem<br />

Kloster Otterberg. Es ging wie noch heute um Macht, Einfluss und Geld. Die<br />

Erlenbacher Gemarkung wurde geteilt. Die Grenzlinie verlief mitten durch den<br />

heutigen Wohnort Erlenbach. Grenzlinie war in etwa die heutige Landstraße<br />

L 382. Der westliche Teil mit der heutigen Weierstraße, Osterberg etc. verblieb<br />

beim Kirchensprengel Sambach, während das Gebiet auf der „Kapellenseite“ und<br />

deren Einwohner nach Otterberg gehörten 7 . Da die Erlenbacher östlich davon<br />

5 ) Diese Urkunde unterschrieben außerdem die Kardinäle Nicolaus von Tusculum, Guido von<br />

Palestina, Hugo von Ostia & Velletri, Benedict von Porto, Santa Rufina, die Kardinalpriester Cencio<br />

von San Lorenzo in Guala von San Martina, Titulus Equitii, die Kardinaldiakone Guido von San<br />

Nicolo in Carcere Tulliano, Gregor von San Theodoro, Ocatavian von Santi Sergio e Baccho,<br />

Johannes von Santi Cosma e Damiano, Petrus von Santa Maria in Aquiro. Datar: Thomas ,<br />

römischer Subdiakon und Notar sowie Elekt von Neapel.<br />

6 ) Die Kapelle St. Nicolaus stand auf dem Gelände der heutigen Grundschule. Dort war auch bis 1830 der<br />

Erlenbacher Friedhof. In jener Zeit entstand auch unser Siegel. Jedes der drei Tiere symbolisiert sein Dorf,<br />

Sambach und Otterburg (= Otterberg) lagen nördlich des silbernen Otterbaches und Erlenbach südlich<br />

davon!<br />

7 ) Grenze war der Erlenbach<br />

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