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Stadt Lautern in der Pfalz an. Er war von Beruf Bauer, Schneider und Schulmeister.<br />

er sei 50 Jahre alt und reformierter Religion. Tatsächlich war er aber 63 Jahre, denn<br />

er wurde ja bereits am 13.3.1721 in Ohmbach bei Altenkirchen geboren. Seine Eltern<br />

hießen Theobald und Maria Elisabetha. Er musste sich verjüngen, denn sonst hätten<br />

ihn die Österreicher nicht als Siedler angenommen.<br />

Angela Heffner hatte das weitere Schicksal der drei weiter verfolgen können. Joh.<br />

Georg Schramm half bei der weiteren Ansiedlung der Siedler im Donau-Bogen. Die<br />

von ihm ausgestellten Urkunden sind noch heute erhalten und im Archiv in Budapest<br />

einzusehen. Sein Sohn Carl Ludwig heiratete am 24. April 1792 in Tscherwenka<br />

Maria Angelica Hess, die am 11. Juni 1775 in Heiligenmoschel geboren wurde. Sie<br />

ist die Tochter von Albert Hess und Maria Margretha Bayer.<br />

6.34. Und leise ruft der Wald<br />

1763, 16. August: unsere Bürger bekamen bei Bedarf kostenlos Bauholz aus dem<br />

Reichswald. Dies geschah nach Absprache mit dem Förster. Aber die kurpfälzische<br />

Regierung hatte ganz einfach nur an ihre Interessen gedacht und zu viel Holz<br />

verkauft. Große Mengen wurden über die Bäche und die Lauter nach Norden geflößt.<br />

Auch die Harz- und Pottaschbrenner hatten durch das verstärkte Fällen dem Wald<br />

schwer geschädigt. So konnte es nicht weitergehen. Die Bürgermeister klagten und<br />

die Verantwortlichen schlossen vor dem kurpfälzischen Kammergericht in<br />

Kaiserslautern folgenden Vergleich 331 , von denen die wichtigsten Punkte hier<br />

abgedruckt sind<br />

1. Die Hofkammer erkennt die alten Rechte der Stadt, Erlenbachs und der<br />

anderen Gemeinden der Reichswaldgenossenschaft hinsichtlich des Bau- und<br />

Brennholzes an.<br />

2. Das Erdgeschoß der Hausneubauten muss vollständig aus (Sand)Stein<br />

errichtet werden.<br />

3. Die Bürger verzichten fünf Jahre auf den Bezug von Kiefer- Bauholz.<br />

4. Die Harzbrenner dürfen weiterhin Lager- und Gipfelholz zur Produktion<br />

beziehen.<br />

5. Die Wagner, Gestellbauer bekamen unentgeltlich Holz zur Herstellung von<br />

Pflügen und Geschirren. Aber man dachte auch die Küfer und Böttcher, sie<br />

konnten weiterhin kostenlos Eichenholz für Fässer (Dauben) und Bottiche<br />

beziehen.<br />

6. Die Gebühr für jeden gefällten Stamm betrug 1 Kreuzer<br />

7. Die Hofkammer bestätigt generell das Weide- und Rauhfutter- Recht der<br />

Höferer Bewohner, das nicht von der Willkür des Forstbediensteten abhängig<br />

ist.<br />

8. Bestimmung von drei Wochentagen an denen das Brennholz geholt werden<br />

kann. Dies waren jeden Montag, Mittwoch und Freitag zwischen Michaelis<br />

bis zum Georgentag (29. September – 23. April)<br />

331 ) Johann Keiper, der Reichswald bei Kaiserslautern, Kl 1895, Seite 65 ff und Entscheidung des<br />

Präfekten Rudler aus dem Jahr 1806 (Akten des Stadtarchivs a VII 174)

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