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Cunman Flinsbach & Dr. Veit Ruder. Was dabei herauskam, war revolutionär.<br />

Das Schulsystem der Zweibrücker wurde in Deutschland richtungweisend. Jeder<br />

Ort erhielt eine Kinderschule, die später Volksschule genannt wurde. Sie bestand<br />

aus vier Klassen, damals Häuflein 316 genannt. Jede Gemeinde musste ein<br />

Schulhaus, nebst Türmchen für die Schulglocke errichten. Die Dörfer schafften<br />

außerdem eine Glocke an, die stündlich geläutet wurde. Sie bestimmte den<br />

Tagesablauf und war Orientierung. Bei Geburten, Hochzeiten, Tod und<br />

Beerdigungen erklang sie im bestimmten Rhythmus, so dass jeder Bescheid<br />

wusste. So hörte jeder, ob ein Mann oder eine Frau gestorben war. Bei Brand und<br />

Katastrophen läutete der Schuldiener Sturm und holte Hilfe herbei.<br />

In Bergzabern, Zweibrücken, Kusel & Meisenheim entstanden zudem höhere<br />

Trivialschulen. Sahnehäubchen waren die im Jahr 1559 eröffneten Gymnasien<br />

in Hornbach und zu Lauingen im Herzogtum Neuburg.<br />

Doch wer unterrichtete in den Volksschulen? Die Kirchenbehörden bestellten<br />

Schuldiener und Schulmeister. Der Schulunterricht war ein wichtiger Bestandteil<br />

des kirchlichen und somit täglichen Lebens. Von daher bot es sich an, erstmals<br />

Pfarramtkandidaten mit dem Unterricht zu beauftragen. Wie z. B. Johann Jacob<br />

Reuß. Er war erst mal mehrere Jahre Schulmeister, bevor die Kirchen- und<br />

Staatsverwaltung ihn zum Pfarrer in Geinsheim bestallte. Die Kurpfalz hatte<br />

wegen des verstaatlichten katholischen Kirchenvermögens ausreichend<br />

Finanzmittel, um die Schuldiener und Schulmeister nach damaliger Auffassung<br />

gut zu bezahlen. Die Stadt Landau errichtete 1527 die erste deutsche, lutherische<br />

Schule. Der deutsche Schulmeister hatte im Katechismus und im Lesen und<br />

Schreiben zu unterrichten. 20 Jahre später bestellte der Landauer Stadtrat noch<br />

einen Rechenmeister, der das Bildungsspektrum ergänzte.<br />

Sehr viel schwieriger war die Einrichtung des Schulwesens in der ärmeren West-<br />

und Nordpfalz. Aber gerade Pfalzgraf Johann Casimir forcierte und<br />

subventionierte sehr großzügig die Errichtung von Dorfschulen und die<br />

Einstellung von Lehrern durch erhebliche Zuschüsse. Zweibrücken war Vorreiter<br />

und verabschiedete die Polizeiordnung, die es ermöglichte Schulschwänzern vom<br />

Dorfbüttel vorführen zu lassen. Als wesentliches Erfordernis eines Lehrers wurde<br />

überall dessen Rechtgläubigkeit betrachtet. Dies ist mit dem Hintergrund der<br />

Reformation verständlich, als sich ehemalige katholische Priester und Mönche um<br />

einen Job bewarben, den sie innerlich aber nicht auszufüllen gedachten.<br />

Für die Zeit 1520 – 1600 ist wenig Material über die deutsche Volksschule<br />

erhalten. Dies beklagte schon Dr. Philipp Keiper 317 , der in 1892 die Ergebnisse<br />

seiner Forschungsarbeit veröffentlichte.<br />

6.28. Erlenbachs Lehrer im 18. Jahrhundert<br />

Es ist wohl nicht festgehalten, wann und wo in Erlenbach nach dem<br />

Dreißigjährigen Krieg wieder Unterricht gehalten wurde. Interpretationsfähige<br />

Aussagen finden wir in dem Sterberegister der reformierten Kirche.<br />

zu gebrauchen. Der Magistrat in Straßburg entließ jedoch Dr. Marbach nicht aus seinen<br />

Diensten“ und gestattete ihm nur, als Berater tätig zu werden Dr. Nathanel Schlichtegroll<br />

Herzog Wolfgang von Zweibrücken und Neuburg, München 1850, S. 22 ff.<br />

316 ) Originalschreibweise von 1557 aus der Kirchenordnung!<br />

317 ) Keiper, Philipp, Neue urkundliche Beiträge zur Geschichte des gelehrten Schulwesens im<br />

früheren Herzogtum Zweibrücken, Zweibrücken 1892, Pfalzbibliothek ZM 3726

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