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Kontrollmeldungen der Kantonsverwaltungen untereinander deckten<br />

Unregelmäßigkeiten und Bigamie auf. So hatte der Schuster Peter Wiegand aus<br />

Baalborn am 18.9.1782 in Odenbach die Elisabetha Francis geheiratet, obwohl er<br />

bereits verheiratet war. Als dies 1796 offenkundig wurde, ließ der Staatsanwalt 367<br />

Joseph Wachmann die beiden verhaften und in den Turm einsperren. Beide kamen<br />

erst wieder am 13. Thermidor VI (13.7.1798) in Freiheit. Ihre Ehe wurde am<br />

27.April 1800 vom Lauterer Standesbeamten annulliert.<br />

1804, 4 Oktober (4.10.1804): Kaiser Napoleon besuchte das Schlachtfeld von<br />

1793 Der Forstmeister Franz Daniel Rettig 368 begleitete Napoleon den ganzen Tag<br />

und erklärte ihm alle Stationen des Schlachtverlaufs 369 .<br />

1806, 18. Juli Jahrhunderte lang hatten die Erlenbacher und Höferer für ihre alten<br />

Waldrechte im „Staatswald“ gekämpft. Zuerst gegen die deutschen Könige, dann<br />

zuletzt gegen die kurpfälzische Forstverwaltung. Immer hatten sie Recht<br />

bekommen. Denn Recht ist Recht, egal welches Regierungssystem gerade mal<br />

herrscht. Um die endlosen Prozesse zu beschleunigen, waren die Erlenbacher zu<br />

Konzessionen bereit So schlossen sie Vergleiche, in die die Juristen aber immer<br />

wieder Fallen einbauten, um sich Hintertürchen für neue taktischen Spielchen und<br />

Beschränkungen zu lassen. Die schlauen Förster kannten dies und drangsalierten<br />

die Erlenbacher, wo sie nur konnten. Einmal setzten sie den Hebel im Wald am<br />

Schallbrunnen an, dann verboten sie den Höferern die Nutzung des Waldes an den<br />

Hängen des Felsenthales (zwischen dem Gersweilerhof und Reichswald von<br />

Morlautern) Aber die Erlenbacher beharrten und pochten auf ihren Recht. So<br />

klagen sie vor dem Kurpfälzischen Hofgericht (2. November 1775), dann<br />

bestätigte das Ober Appellations Gericht am 3. Juni 1776 wiederum den Vergleich<br />

von 1763. Die nun französische, kaiserliche Forstverwaltung schikanierte<br />

weiterhin die Erlenbacher. So wandten sie sich Hilfe suchend zuerst an das<br />

Friedensgericht in Kaiserslautern, das die Entscheidung dem Präfekten des<br />

Departements überließ. In seinem zwölfseitigen Urteil bestätigte er die<br />

Erlenbacher Rechtsposition 370 . Dort steht ausdrücklich: „Der Gemeinde<br />

Erlenbach wird in den Distrikten Hagelgrund, Gersweilerkopf und Kohlplatte<br />

des Otterberger Waldes das Raff- und Stückholz und die Kuh- und Schmalzweide<br />

zugewiesen“.<br />

Der Otterberger Notar Christian Julius Jacobi ließ das Urteil Rudlers wie es<br />

heißt Wort für Wort genau übersetzen und erteilte eine Abschrift, die die<br />

Urkundennummer 219 trägt. Für seine Arbeit berechnete er 3 Francs und 33<br />

Centimes.<br />

Aber einen generellen Unterschied in der Holzgewinnung führte die französische<br />

Forstverwaltung doch ein. Jahrhunderte lang fällten die Arbeiter die Bäume<br />

selektiv, während die Franzosen den Kahlschlag einführten, aber in regelmäßigen<br />

367<br />

Joseph Wachmann, Direktor der Anklage-Jury des Bezirks Kaiserslautern. Laut Hochzeitsakt<br />

vom 7. Tag Floreal des Jahres VII<br />

368<br />

) Franz. Daniel Rettig wurde später Kreisforstinspektor und Forstrat zu Speyer. Die Bürger<br />

wählten ihn in den Bayerischen Landtag, der 115 Abgeordnete umfasste.<br />

369<br />

) der Bericht Rettigs wurde von Johann.Georg. Lehmann veröffentlicht, siehe urkundliche<br />

Geschichte der Bezirkshauptstadt Kaiserslautern in „Die Heimat“ 1887, Nr. 73<br />

370<br />

) Kopie: im Stadtarchiv, aus dem Archiv Erlenbach, aufbewahrt unter Waldrecht a VII 174<br />

Stadtarchiv K´lautern

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