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Abschlussbericht des Forschungsprojektes zur Entwicklung neuer ...

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Portfolio in der Waldorfschule<br />

nicht jeder Schüler teilnimmt, die also für den Einzelfall dokumentiert werden müssen<br />

und in jeder Mappe unterschiedlich vorkommen können).<br />

Die obligatorischen Dokumente sind folgende:<br />

Das Abschlusszeugnis der 12. Klasse in verbaler und Notenform<br />

Der komplette schriftliche (Dokumentations-)Teil der Jahresarbeit<br />

Gutachten <strong>zur</strong> Jahresarbeit, zum künstlerischen Abschluss, zum Schauspielprojekt,<br />

zum Landwirtschaftspraktikum, zum Vermessungspraktikum und zum<br />

Berufsfindungspraktikum. Das sind die „Pflichtveranstaltungen“ im Bochumer<br />

Waldorflehrplan neben den traditionellen Schulfächern.<br />

Der „fakultative“ Teil enthält „Gutachten und Zertifikate zu sämtlichen nicht in den<br />

offiziellen Zeugnissen enthaltenen bzw. dort nicht ausreichend gewürdigten<br />

schulischen Aktivitäten während der Oberstufe“, wie z.B. Klassenfahrten, Arbeitskreise,<br />

Schülerzeitung, Schülerrat u.ä. Die Initiative dazu kann von Lehrern oder Schülern<br />

ausgehen. Hier handelt es sich offenbar um individuelle zusätzliche Aktivitäten, die<br />

zwar auf schulischen Möglichkeiten beruhen, aber nicht von jedem Schüler<br />

wahrgenommen werden.<br />

Schließlich gehört zum fakultativen Teil auch das „individuelle Kompetenzportfolio <strong>des</strong><br />

Schülers über die eigenen Lernwege“ (Werkstattbericht, S. 4). 75<br />

Die Abschlussportfolios werden vom Klassenbetreuer gegen Ende der 12. Klasse aus<br />

den aus der Oberstufe vorliegenden Dokumenten „gefüllt“ und den Schülern im<br />

Rahmen einer „Zeugnisübergabe“ am letzten Schultag überreicht.<br />

Die Abschlusszeugnisse <strong>des</strong> „obligatorischen“ Teils – Wortgutachten wie<br />

Notenzeugnisse – unterscheiden sich nicht von denen anderer Waldorfschulen, und sie<br />

entstehen auch auf demselben Weg. Da sie mit dem Portfolioprojekt nichts zu tun<br />

haben, werden sie im folgenden Text nicht weiter behandelt.<br />

75 Hier sei bereits eine kritische Anmerkung angefügt: Bei der Einteilung in obligatorische und<br />

fakultative Inhalte fällt auf, dass die Eurythmie fehlt. Als Fach gehört sie zum obligatorischen<br />

Unterricht der Waldorfschule und kommt daher wohl auch im Zeugnis der 12. Klasse vor. Als<br />

Aktivität gehört sie jedoch wohl eher zu den Kompetenz bildenden Angeboten, denen man mit<br />

einem üblichen Zeugnis (auch wenn es verbal ist) nicht gerecht wird und <strong>des</strong>sen pädagogischer<br />

Sinn min<strong>des</strong>tens ebenso unklar ist wie der <strong>des</strong> Klassenspiels, zumal es dieses „Fach“ ja an<br />

anderen Schulen nicht gibt. Von daher bleibt unklar, wieso die Eurythmie nicht bei den<br />

Pflichtveranstaltungen (obligatorischer Teil) auftaucht, zu denen es „Gutachten“ gibt.<br />

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