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Abschlussbericht des Forschungsprojektes zur Entwicklung neuer ...

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Portfolio in der Waldorfschule<br />

Arbeitsergebnissen („gut“, „vorbildlich“, „un<strong>zur</strong>eichend“ usw.) sind für die<br />

Kompetenzfeststellung daher völlig unbrauchbar und überflüssig, solange sie nicht<br />

dazu dienen, auf (erwiesene oder erworbene) Kompetenzen zu schließen.<br />

Kompetenzfeststellung und Reflexion <strong>des</strong> dazugehörigen Lernprozesses sind<br />

Eigenaktivitäten von Schülern, die grundsätzlich nicht vom Lehrer übernommen<br />

werden können. Das beginnt mit der Beschreibung <strong>des</strong> genauen individuellen<br />

Tätigkeitsablaufs (den der Lehrer meist gar nicht im Detail mitbekommt), geht<br />

weiter mit der Feststellung der subjektiv empfundenen Herausforderungen und<br />

Anforderungen, und konzentriert sich schließlich auf die Rekonstruktion <strong>des</strong><br />

eigenen Lernprozesses und auf das Bewusstmachen der individuellen<br />

Lernergebnisse.<br />

Die Rolle der Lehrer bei der Kompetenzfeststellung ist die, auf evtl. verdrängte Krisen<br />

und Probleme hinzuweisen, die Arbeitsergebnisse sachlich zu beurteilen, bei der<br />

Verbalisierung der Erlebnisse zu helfen, den Schluss von den Tätigkeiten auf die dazu<br />

nötigen Fähigkeiten zu unterstützen und die Selbstdarstellung <strong>des</strong> Schülers mit seinen<br />

eigenen Wahrnehmungen und Beobachtungen zu vergleichen und sie entsprechend<br />

aus seiner Sicht zu kommentieren. Dabei bleibt diese Sicht aber eine von zweien, denn<br />

der Lehrer hat hier nicht mehr Recht als der Schüler, der ja letztlich der „Fachmann für<br />

seinen eigenen Lernprozess“ ist. Abweichende Sichten stehen daher nebeneinander<br />

und müssen keineswegs ausdiskutiert werden, und schon gar nicht wiegt das<br />

Lehrervotum schwerer als das <strong>des</strong> Schülers.<br />

Dieser Lernprozess der Lehrer führte dazu, dass in einem <strong>neuer</strong>en Text der Schule für<br />

die „Gutachten“ – die leider irreführenderweise immer noch so heißen – die<br />

erforderlichen Bestandteile neu festgelegt und neue Qualitätskriterien formuliert<br />

wurden:<br />

(Die Gutachten) „haben in der Regel drei Teile:<br />

1. das Anforderungsprofil,<br />

2. die Beschreibung <strong>des</strong> eigenen Lernprozesses, der individuellen Leistungen<br />

und der Lernerträge durch den Schüler selbst,<br />

3. die Beschreibung <strong>des</strong> Lernprozesses, der individuellen Leistungen und der<br />

Lernerträge <strong>des</strong> Schülers durch die Projektleitung (d.i.: die zuständigen<br />

Lehrer – M.B.)<br />

….<br />

Zertifikate über fakultative Aktivitäten sollen in Zukunft auf zwei Teilen beruhen:<br />

1. auf einer Beschreibung der individuellen Leistungen, <strong>des</strong> eigenen Lernprozesses und<br />

seiner Lernerträge durch den Schüler,<br />

2. auf einer Bewertung der Kompetenzen, der Leistungen und <strong>des</strong> Verhaltens <strong>des</strong><br />

Schülers durch den Lehrer.“ (Werkstattbericht S. 4ff)<br />

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