16.01.2014 Aufrufe

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel II: Verfahrensrechtliche Aspekte<br />

ren wirft die Bekanntgabe <strong>der</strong> Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens oft ein schlechtes<br />

Licht auf das Unternehmen: Wenn bekannt wird, dass ein Emittent wegen <strong>der</strong> Verletzung<br />

einer o<strong>der</strong> gar mehrerer Emittentenpflichten sanktioniert wird, kommt schnell <strong>der</strong> Verdacht<br />

auf, man habe auch in an<strong>der</strong>en Bereichen die Organisation nicht im Griff. 503 So berichteten<br />

die Emittenten von Anrufen von irritierten Aktionären sowie verunsicherten Arbeitnehmern<br />

nach negativen Pressemeldungen. 504 Beson<strong>der</strong>s problematisch ist in diesem Zusammenhang<br />

die Praxis <strong>der</strong> Börse, in <strong>der</strong> publizierten Untersuchungseröffnung auch nicht sanktionswürdige<br />

Punkte aufzuführen. Denn für die unbeteiligte Öffentlichkeit ist es schwierig, zu erkennen,<br />

dass auch weniger gravierende Aspekte aufgeführt werden, die dann nachher wie<strong>der</strong> fallen<br />

gelassen werden müssen. Der Sanktionsentscheid mit entsprechenden Relativierungen wird in<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit zudem kaum wahrgenommen. Während <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

im Verfahren jedoch problemlos möglich ist 505 , sprechen gewichtige öffentliche Interesse für<br />

die Veröffentlichung <strong>der</strong> Sanktionsentscheide.<br />

bb) Öffentliches Interesse bei Sanktionsentscheiden<br />

Bei <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Sanktionsentscheide stehen den Geheimhaltungsinteressen <strong>der</strong><br />

Unternehmen signifikante Interessen <strong>der</strong> Investoren, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Emittenten sowie <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

allgemein gegenüber. Die in Art. 1 BEHG verankerte Transparenz bedingt, dass<br />

sämtliche Informationen über einen Emittenten dem Gesamtmarkt zugänglich gemacht werden,<br />

dabei kommt den öffentlichen Medien eine grosse Bedeutung in Bezug auf die Verbreitung<br />

<strong>und</strong> Verarbeitung von investitionsentscheidungsrelevanten Informationen zu, wie auch<br />

eine am Institut für Accounting, Controlling <strong>und</strong> Auditing <strong>der</strong> Universität St. Gallen durchgeführte<br />

Studie belegt. 506 Zu den relevanten Angaben gehört namentlich auch die Mitteilung,<br />

dass ein Unternehmen wegen eines Verstosses gegen die Börsenpflichten sanktioniert wurde.<br />

Denn diese Information erzählt den Investoren auch gr<strong>und</strong>sätzlich etwas über das Unternehmen<br />

<strong>und</strong> seine Organisation. 507 Darüber hinaus sind nach Auskunft <strong>der</strong> Börse insbeson<strong>der</strong>s<br />

mögliche Verletzungen <strong>der</strong> Ad hoc-Publizität regelmässig Gegenstand öffentlicher Diskussionen<br />

von Marktteilnehmern <strong>und</strong> Wirtschaftsmedien. Die Börse würde sich dem Verdacht einer<br />

Verletzung ihrer Marktüberwachungspflicht aussetzen, wenn sie den interessierten Krei-<br />

503 So wurde bspw. die damalige Swissair als ein „Sauladen“ dargestellt, bei dem je<strong>der</strong> sofort alles ausplau<strong>der</strong>t.<br />

504 Gemäss einem Interviewpartner hat ihn die Behebung <strong>der</strong> Reputationsschäden eine Woche Arbeit gekostet.<br />

505 Zumal <strong>der</strong> grösste Teil des Verfahrens ohnehin auf dem Schriftweg stattfindet (vgl. auch Abschnitt G).<br />

506 vgl. auch ACA-HSG, S. 9 mit Verweis auf eine Untersuchung des Deutschen Aktieninstituts.<br />

507 Auch wenn es dem Unternehmen lieber wäre wenn diese Information besser nicht bekannt gegeben würde.<br />

- 78 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!