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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

5. Rechnungslegung<br />

a) Einleitung<br />

Ein weiterer Bereich, <strong>der</strong> schon des Öfteren zu Untersuchungen <strong>und</strong> auch Sanktionen geführt<br />

hat, betrifft Verstösse gegen die Rechnungslegungsvorschriften. 750 Die Veröffentlichung <strong>der</strong><br />

Unternehmenszahlen, zu <strong>der</strong> die Gesellschaften im Rahmen <strong>der</strong> Regelpublizität periodisch<br />

(jährlich, halb- o<strong>der</strong> vierteljährlich) gesetzlich verpflichtet sind, gehört generell zu den bedeutendsten<br />

Kommunikationsmitteln eines Unternehmens mit seinen Stakehol<strong>der</strong>n. 751 Auch für<br />

die Börse ist die periodische Finanzberichterstattung unter Einhaltung <strong>der</strong> anwendbaren<br />

Rechnungslegungsvorschriften Bestandteil <strong>der</strong> Informationen, die zu einem funktionsfähigen<br />

Markt nach den Anfor<strong>der</strong>ungen des Börsengesetzes <strong>und</strong> des Kotierungsreglements beitragen.<br />

752 Dabei gehören gemäss Verständnis <strong>der</strong> Börse nicht nur die Aktionäre zu den Empfängern<br />

<strong>der</strong> finanziellen Berichterstattung, son<strong>der</strong>n auch an<strong>der</strong>e Anspruchsgruppen (potentielle<br />

Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, staatliche Institutionen, Öffentlichkeit, etc.). 753 Damit<br />

sich diese Zielgruppen ein zutreffendes Bild über die finanzielle Lage des Unternehmens machen<br />

können, haben börsenkotierte Gesellschaften strengere <strong>und</strong> umfangreichere Rechnungslegungsstandards<br />

einzuhalten: Emittenten von Beteiligungsrechten, die im Hauptsegment <strong>der</strong><br />

<strong>SIX</strong> kotiert sind, müssen gemäss Art. 6 RLR entwe<strong>der</strong> IFRS o<strong>der</strong> US-GAAP als Rechnungslegungsstandards<br />

anwenden.<br />

b) zu strenge Rechnungslegungsstandards?<br />

Aus den Aussagen <strong>der</strong> Emittenten <strong>und</strong> von SwissHoldings ergibt sich, dass die Rechnungslegung<br />

ebenfalls zu den kritisch betrachteten sanktionsbewehrten Aufrechterhaltungspflichten<br />

zählt. Auch hier sind es wie<strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e kleinere Emittenten, die beanstanden, die Anwendung<br />

von IFRS koste unheimlich viel Geld <strong>und</strong> sei daher für eine kleine Firma zu aufwendig.<br />

Diese Aussagen zeigen eine Schwachstelle <strong>der</strong> internationalen Rechnungslegungsnormen<br />

auf, die auch in <strong>der</strong> Lehre bereits erkannt wurde: Sie sind für kleinere Unternehmen<br />

nicht unbedingt geeignet, <strong>und</strong> dem Inhaber eines kleineren <strong>und</strong> oft auch mittleren Unternehmens<br />

ist das Geflecht von Normen, Unterteilungen <strong>und</strong> Ausnahmen <strong>der</strong> zahlreichen Standards<br />

750 vgl. dazu auch die Statistik in NZZ vom 16. Juli 2009, Mo<strong>der</strong>ate Sanktionen bei <strong>der</strong> <strong>SIX</strong> haben System.<br />

751 NOBEL, Unternehmenskommunikation, S. 43.<br />

752 statt vieler: Medienmitteilung <strong>SIX</strong> Exchange Regulation vom 7. Januar 2010, Sanktionskommission von <strong>SIX</strong><br />

Group AG büsst Global Natural Resources Holding AG.<br />

753 Entscheid des Ausschusses <strong>der</strong> Zulassungsstelle vom 11. März 2004 (ZUL/RLE/I/04), Rz. 6.<br />

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