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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

muss nicht vom Emittenten gewollt sein. 1241 Mit dieser Auslegung knüpft die Börse an die in<br />

Lehre <strong>und</strong> Rechtsprechung entwickelte Definition von Fahrlässigkeit an: Voraussetzung für<br />

die Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts ist demzufolge die Verletzung einer Sorgfaltspflicht<br />

durch den Täter. 1242 Das B<strong>und</strong>esgericht betrachtet eine sorgfaltswidrige Handlung für gegeben,<br />

wenn <strong>der</strong> Täter "zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Tat aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Umstände sowie seiner Kenntnisse<br />

<strong>und</strong> Fähigkeiten die damit bewirkte Gefährdung <strong>der</strong> Rechtsgüter des Opfers hätte erkennen<br />

können <strong>und</strong> müssen <strong>und</strong> wenn er zugleich die Grenzen des erlaubten Risikos überschritt. Wo<br />

beson<strong>der</strong>e Normen ein bestimmtes Verhalten gebieten, bestimmt sich das Mass <strong>der</strong> dabei zu<br />

beachtenden Sorgfalt in erster Linie nach diesen Vorschriften" 1243 . Daraus ergibt sich, dass<br />

bei Tätigkeiten, die mit einem gewissen Risiko für fremde Rechtsgüter verb<strong>und</strong>en sind, jede<br />

unnötige Erhöhung <strong>der</strong> Gefahr zu vermeiden ist. 1244 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> dem Kapitalmarkt inhärenten<br />

Informationsasymmetrie besteht ein signifikantes Risiko, dass durch unterbliebene o<strong>der</strong><br />

verspätete Informationen die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes <strong>und</strong> <strong>der</strong> korrekten Preisbildung<br />

erheblich beeinträchtigt wird. Da so das Polizeigut Treu <strong>und</strong> Glauben im Geschäftsverkehr<br />

gefährdet wird, ist <strong>der</strong> Börse beizupflichten, dass es unerheblich ist, ob <strong>der</strong> Emittent<br />

bewusst gegen die Regeln verstossen hat o<strong>der</strong> ob er versehentlich bzw. wegen Unkenntnis <strong>der</strong><br />

relevanten Normen bzw. <strong>der</strong> einschlägigen Praxis eine Pflicht nicht erfüllt hat. Wie die Börse<br />

m.E. zu Recht hervorhebt, weist das Verfahren zwischen Börse <strong>und</strong> Emittent Züge auf, die<br />

dem Disziplinarverfahren ähnlich sind. 1245 Massnahmen in diesem Bereich sollen regelmässig<br />

bewirken, dass Personen, die unter <strong>der</strong> "Disziplinargewalt" stehen, ihre Pflichten erfüllen. 1246<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ist es meiner Meinung nur richtig, wenn jegliches Fehlverhalten (also<br />

auch fahrlässiges) bestraft wird.<br />

Häufig ist es darüber hinaus schwierig, einem Unternehmen die bewusste Missachtung <strong>der</strong><br />

Regularien nachzuweisen. 1247 Eine nachlässigere Aufsicht, die u.a. aufgr<strong>und</strong> von Beweisschwierigkeiten<br />

weniger Verstösse ahnden würde, hätte aber zur Folge, dass die Emittenten,<br />

die in erster Linie Geld verdienen <strong>und</strong> daher so wenig Zeit wie möglich für an<strong>der</strong>e Dinge -<br />

wie das Lesen von Regularien - aufwenden wollen 1248 , sich nicht wirklich mit den Regeln<br />

1241 <strong>SIX</strong> Swiss Exchange AG Sanktionsbescheid vom 1.10.2008 (GBZ/RLE/IV/08), Rz. 22.<br />

1242 REHBERG/DONATSCH, S. 281.<br />

1243 BGE 121 IV 14.<br />

1244 REHBERG/DONATSCH, S. 288.<br />

1245 Entscheid <strong>der</strong> Disziplinarkommission vom 20.6.2003 (DK/RLE/I/03), E. 12.<br />

1246 zu den disziplinarischen Massnahmen vgl. auch: HÄFELIN/HALLER/MÜLLER, S. 273.<br />

1247 vgl. auch LÜTOLF, S. 365, die zu Recht darauf hinweist, dass die Fahrlässigkeitsdelikte gegenüber den Vorsatzdelikten<br />

einen grossen Vorteil bezüglich <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nachweisbarkeit bieten.<br />

1248 Diese Aussage hat sich in den Interviews v.a. in Bezug auf KMUs herauskristallisiert. Die Verantwortlichen<br />

beklagten auch, dass es so zeitaufwendig sei, die Praxis <strong>der</strong> <strong>SIX</strong> nachzuvollziehen <strong>und</strong> dass diese Zeit zulasten<br />

<strong>der</strong> profitablen Geschäftstätigkeit gehe.<br />

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