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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

Sorgsamkeit <strong>und</strong> Aufmerksamkeit aufgebracht hat. 1226 Konkret bedeutet dies, dass von Unternehmen,<br />

die sich an <strong>der</strong> Börse kotieren, verlangt wird, dass sie durch klare Prozesse, verständliche<br />

Weisungen sowie interne Schulungen sicherstellen, dass die zuständigen Personen<br />

die einschlägigen Regeln kennen <strong>und</strong> somit den Emittentenpflichten je<strong>der</strong>zeit nachkommen<br />

können. Eine Sanktion wird ausgesprochen, wenn ein Emittent nachweislich nicht alle erfor<strong>der</strong>lichen<br />

<strong>und</strong> zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat, um eine Verletzung<br />

des Kotierungsreglements zu verhin<strong>der</strong>n. 1227 Mit dieser Regelung knüpft die <strong>SIX</strong> an ein Konzept<br />

an, das sich in Lehre <strong>und</strong> Praxis unter dem Namen Compliance etabliert hat. Der Begriff<br />

stammt ursprünglich aus <strong>der</strong> englischen Bankensprache <strong>und</strong> bedeutet: Verhalten in Übereinstimmung<br />

mit geltenden Regeln. 1228 Seit seiner Entstehung in den 1990er Jahren hat das Organisationsprinzip<br />

längst über die Bankenwelt hinaus an Relevanz gewonnen <strong>und</strong> ist m.E.<br />

trotz des von Beginn an stark insi<strong>der</strong>rechtlichen Bezugs 1229 generell auf die Befolgung externer<br />

Vorschriften zur Erfüllung <strong>der</strong> (börsenrechtlichen) Pflichten anwendbar. Compliance-<br />

Konzepte dienen dazu, durch Aufklärung <strong>der</strong> Mitarbeiter über ihre Pflichten sowie eine institutionalisierte<br />

Aufsicht Pflicht- <strong>und</strong> Gesetzesverletzungen von Mitarbeitern zu vermeiden. 1230<br />

Daher umfassen sie ein breites Spektrum von unternehmensinternen Massnahmen, die "vom<br />

schlichten Appell an das gute Gewissen <strong>und</strong> das ethische Bewusstsein bis zur umfassenden<br />

Kontrolle <strong>und</strong> gar einem vollständigen Verbot von Mitarbeitergeschäften reichen" 1231 können<br />

1232 . Eine zentrale Bedeutung wird <strong>der</strong> Information <strong>und</strong> Instruktion <strong>der</strong> Mitarbeiter zugemessen,<br />

da auf diese Weise Verstössen vorgebeugt werden kann. 1233 Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

verhängt SER zu Recht Sanktionen, wenn z.B. elementare Regelkenntnisse bezüglich <strong>der</strong> Offenlegung<br />

von Management Transaktionen im Unternehmen fehlen. 1234 Gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet<br />

Art. 56 KR die Emittenten, die Organisation <strong>und</strong> die internen Abläufe so zu gestalten,<br />

dass bei ihnen eingehende Meldungen über Management-Transaktionen innert Frist über<br />

die elektronische Meldeplattform an <strong>SIX</strong> Exchange Regulation weitergeleitet werden. 1235 Im<br />

Weiteren ist ein Unternehmen verpflichtet, den Mitarbeitern die relevanten Normen zur<br />

1226 vgl. z.B. Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 8.12.2011 (SaKo 2011-AHP-I/11, SaKo 2011-CG-I/11),<br />

Rz. 32.<br />

1227 statt vieler: Entscheid <strong>der</strong> Disziplinarkommission vom 28.11.2006 (DK/MT/V/06), Rz. 8; Entscheid <strong>der</strong><br />

Disziplinarkommission vom 26.4.2006 (DK/CG/I/06), Rz. 13.<br />

1228 EISELE, S. 1021.<br />

1229 vgl. FREYMOND/VOGT, S. 219.<br />

1230 BUFF, S. 19.<br />

1231 EISELE, S. 1023.<br />

1232 BUFF, S. 19, umschreibt das Compliance-Konzept in Anlehnung an den KRAFT FOODS EMPLOYEE's<br />

GUIDE als "designed to prevent violations of legal requirements".<br />

1233 EISELE, S. 1023; FREYMOND/VOGT, S. 222; ROTH, MONIKA, S. 139 ff.<br />

1234 <strong>SIX</strong> Exchange Regulation Sanktionsentscheid vom 19.5.2009 (SER-MT I/09), Rz. 62.<br />

1235 Entscheid von SER vom 1.11.2011 (SER-MT I/11), Rz. 46.<br />

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