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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

Die Busse ist als Sanktion nur für Teilnehmer <strong>und</strong> nicht für Händler vorgesehen. Hintergr<strong>und</strong><br />

ist wohl, dass bei <strong>der</strong> Bussenverhängung gegenüber den Händlern als natürlichen Personen<br />

nur mo<strong>der</strong>ate Beträge festgesetzt werden könnten. Denn wenn <strong>der</strong> Täter nicht über die entsprechenden<br />

finanziellen Mittel verfügt o<strong>der</strong> sie beschaffen kann, stösst die Geldstrafe an ihre<br />

Grenzen. 1134 Die möglichen Beträge stünden daher in keinem Verhältnis zu den Bussen für<br />

Teilnehmer o<strong>der</strong> Emittenten 1135 <strong>und</strong> wären zudem m.E. schwer festzusetzen. Darüber hinaus<br />

wäre ein solcher Eingriff in die Vermögensverhältnisse des Händlers wohl in den allermeisten<br />

Fällen zu hart, zumal sich immer die Frage stellt, ob den Teilnehmer als Arbeitgeber des<br />

Händlers nicht eine Mitschuld trifft. 1136<br />

d) Suspendierung/Entzug <strong>der</strong> Registrierung/Ausschluss<br />

Da diese – eher drakonischen – Sanktionen alle ein (vorläufiges) Berufsverbot bedeuten <strong>und</strong><br />

selten bis gar nicht verhängt werden, ist es angebracht, sie zusammen zu behandeln.<br />

aa) Suspendierung o<strong>der</strong> Entzug <strong>der</strong> Registrierung eines Händlers<br />

Wie in Abschnitt D.1a dargelegt wurde, handelt es sich bei den Händlerbewilligungen um<br />

eine polizeilich motivierte Berufsausübungsbewilligung, mit <strong>der</strong> typischerweise Tätigkeiten<br />

reguliert werden, die mit einer Gefahr verb<strong>und</strong>en sind. 1137 Durch die Bewilligungspflicht<br />

können sowohl auf <strong>der</strong> präventiven Ebene durch Verweigerung <strong>der</strong> Bewilligungserteilung wie<br />

auch auf <strong>der</strong> repressiven Ebene durch Entzug <strong>der</strong> erteilten Bewilligung Missbräuche bekämpft<br />

werden. 1138 Für den Entzug einer Bewilligung sollte daher – analog <strong>der</strong> Verhängung eines<br />

Berufsverbots – insbeson<strong>der</strong>e darauf abgestellt werden, ob von dem Täter die Gefahr eines<br />

weiteren Missbrauchs ausgeht 1139 Im Fall eines Händlers bedeutet dies konkret, dass zu überprüfen<br />

ist, ob sein missbräuchliches Verhalten <strong>und</strong> die von ihm begangenen Regelverstösse<br />

das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Finanzintermediär <strong>und</strong> Anleger so stark erschüttert<br />

haben, dass auch für die Zukunft mit einer Beeinträchtigung zu rechnen ist. 1140 In<br />

1134 CIMICHELLA, S. 11.<br />

1135 Um eine solche Vergleichbarkeit zu schaffen, wurden aber gerade die Bussen bei den Emittenten angehoben;<br />

vgl. Abschnitt G.2c.bb).<br />

1136 im Sinne des Versagens <strong>der</strong> Compliance-Organisation; vgl. Abschnitt H.3<br />

1137 VALLENDER/HETTICH/LEHNE, S. 299.<br />

1138 LEHNER, S. 90.<br />

1139 ZEHNTNER, S. 802.<br />

1140 vgl. auch: WYSS, S. 100, <strong>der</strong> bei schwerwiegenden o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Verletzungen ebenfalls eine Prüfung<br />

<strong>der</strong> Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit in Betracht zieht.<br />

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