16.01.2014 Aufrufe

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

an<strong>der</strong>er Teilnehmer verpflichtet gewesen wäre, einzugreifen o<strong>der</strong> nicht. Vielmehr wird es<br />

generell als nicht annehmbar angesehen, dass ein Händler klare reglementarische Bestimmungen<br />

verletzt <strong>und</strong> Aufträge zu höchst unüblichen Preisen eingibt. 1277 Bei einem solchen Verhalten<br />

wird daher von einem hohen Verschuldensgrad ausgegangen.<br />

Auch diese Handhabung ist m.E. gerechttertigt, wenn man sich vor Augen führt, dass es unter<br />

den Teilnehmern viele „Feld-, Wald- <strong>und</strong> Wiesen“-Teilnehmer mit „Cowboy-Händlern“<br />

gibt 1278 , die primär ein Interesse an <strong>der</strong> Maximierung <strong>der</strong> Handelsumsätze <strong>und</strong> <strong>der</strong> daraus<br />

fliessenden Kommissionen haben. 1279 Wenn <strong>der</strong>en verantwortungsloses Handeln dazu führte,<br />

dass sich an<strong>der</strong>e Teilnehmer ihrer Verantwortung entziehen könnten, würde dies die Funktionsfähigkeit<br />

des Kapitalmarkts nachhaltig beschädigen.<br />

ee) Subjektiver Tatbestand<br />

Analog <strong>der</strong> Emittenten-Sanktionierung erfolgt auch bei den Teilnehmern die Beurteilung des<br />

Verschuldens nach weitgehend objektivierten Massstäben, die nicht identisch mit den Kriterien<br />

für die Bestrafung natürlicher Personen sind. 1280 Da es sich auch hier um ein Erfolgsdelikt<br />

handelt, ist es nicht relevant, ob die Beeinflussung letztlich eintritt. 1281 Eventualvorsatz,<br />

d.h. <strong>der</strong> Manipulator nimmt nur in Kauf, dass sein Handeln den Kurs beeinflusst, reicht<br />

aus. 1282 Dies ist jedoch in <strong>der</strong> Praxis häufig mit Beweisschwierigkeiten verb<strong>und</strong>en 1283 <strong>und</strong><br />

stösst deswegen in <strong>der</strong> Lehre teilweise auf Kritik. 1284 Für einen Investor sind die Konsequenzen<br />

jedoch dieselben, ob eine Marktbeeinflussung nun direkt angestrebt o<strong>der</strong> lediglich als<br />

Nebenprodukt in Kauf genommen wird. Daher ist m.E. aus Gründen des Schutzes des Anlegervertrauens<br />

in einen unverfälschten Markt gerechtfertigt, wenn auch Eventualvorsatz bestraft<br />

wird. Auch die Ahndung eines unbeabsichtigten Regelverstosses kann angemessen erscheinen,<br />

wenn die Sorgfaltspflichten in grob-fahrlässiger Weise nicht beachtet wurden 1285 ,<br />

o<strong>der</strong> ein Händler „in grosser Hast <strong>und</strong> ohne Kontrollieren <strong>der</strong> Beträge“ einen Kaufauftrag<br />

1277 Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 3.11.2011, Verletzung <strong>der</strong> Marktintegrität, Rz. 21.<br />

1278 Aussage eines Experten.<br />

1279 so auch: KÖNDGEN, S. 814.<br />

1280 Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 6.2.2009, Verzicht auf eine Sanktion, Rz. 4.<br />

1281 SCHMID/BAUR, S. 1042.<br />

1282 IFFLAND, Art. 46 BEHG, S. 16.<br />

1283 Denn nicht immer ist <strong>der</strong> Vorsatz so deutlich wie im Fall des Händlers, <strong>der</strong> gegenüber Surveillance & Enforcement<br />

bestätigte, gewusst zu haben, dass die Gegenpartei short war <strong>und</strong> sich deswegen bei ihm eindecken<br />

musste. (vgl. Entscheid von Surveillance & Enforcement vom 4.8.2011, Marktmanipulation.<br />

1284 statt vieler: SCHMID, S. 538.<br />

1285 Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 30.12.2008, Verletzung <strong>der</strong> Vorschriften betreffend Meldung von<br />

ausserbörslichen Abschlüssen, Rz. 5 c.<br />

- 199 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!