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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

7. Veröffentlichungspraxis<br />

Durch alle Gespräche mit den Emittenten hindurch zieht sich jedoch die Feststellung, dass die<br />

Sanktion an sich eigentlich nicht das Problem ist. Als viel schlimmer wird generell die Wirkung<br />

<strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Sanktionierung durch die Börse eingeordnet. 651 Die Möglichkeit,<br />

öffentlich an den Pranger gestellt zu werden, ist für alle ein solcher Horror, dass auch<br />

grosse Unternehmen wie eine Novartis allen Effort in die Bemühungen legen, allfällige Meinungsverschiedenheiten<br />

schnell aus <strong>der</strong> Welt zu schaffen. Auch wenn angesichts <strong>der</strong> Vielzahl<br />

<strong>der</strong> bereits veröffentlichten Sanktionsentscheide eine gewisse Abnutzungserscheinung zu beobachten<br />

ist 652 , so berichtet die Mehrheit <strong>der</strong> Emittenten doch von unangenehmen Konsequenzen.<br />

653 Beson<strong>der</strong>s störend sei dabei, dass bereits die Eröffnung einer Untersuchung publiziert<br />

wird, denn ein normaler Mensch könne nicht unterscheiden, ob das schon einer Bestrafung<br />

gleichkommt.<br />

8. Praxisän<strong>der</strong>ung von Seiten <strong>der</strong> <strong>SIX</strong><br />

Die von <strong>der</strong> <strong>SIX</strong> 2010 angestossenen Modifikationen haben das Ziel, das Verhältnis von Börse<br />

<strong>und</strong> Emittenten zu verbessern: So soll es zuerst einen Mahnletter (sog. Comment letter)<br />

geben, in dem die Emittenten darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie gegen die Börsenpflichten<br />

verstossen haben. Erst wenn die Emittenten darauf nicht angemessen reagieren -<br />

d.h. sich nicht einsichtig zeigen <strong>und</strong> keine allfälligen organisatorischen Vorkehrungen für die<br />

Zukunft treffen - soll es zu einer Sanktionierung kommen. Dieser Mahnbrief soll auch dazu<br />

genutzt werden, problematische, aber nicht sanktionswürdige Verhaltensweisen anzusprechen.<br />

Diese sollen dann nicht mehr im Sanktionsantrag aufgeführt werden. Im Weiteren soll<br />

auch das rechtliche Gehör <strong>der</strong> Emittenten verbessert werden: Sie erfahren durch den Mahnbrief,<br />

dass SER eine Voruntersuchung durchführt, <strong>und</strong> erhalten ausreichend Gelegenheit, sich<br />

zu den Vorwürfen zu äussern. Dafür wird auch die Zeitspanne zwischen Voruntersuchung/Versand<br />

des Mahnbriefes <strong>und</strong> <strong>der</strong> endgültigen Untersuchungseröffnung verlängert;<br />

eine Untersuchung mit entsprechen<strong>der</strong> Publizitätswirkung soll nur noch eingeleitet werden,<br />

wenn SER davon ausgehen kann, dass eine Sanktion verhängt wird. Ausserdem sollen künftig<br />

auch die Texte <strong>der</strong> Medienmitteilungen (Untersuchungseröffnung, Sanktionierung) sowie <strong>der</strong><br />

651 Diese Tatsache ist auch in <strong>der</strong> Wissenschaft akzeptiert; vgl. die Ausführungen in Abschnitt G.2e.<br />

652 Einige Emittenten äusserten sich auch dahingehend, dass man mittlerweile eher sagt: "Ach, ihr seid auch<br />

sanktioniert worden? Welcome to the club."<br />

653 Es gibt Meldungen im Radio, in <strong>der</strong> Zeitung <strong>und</strong> auf Bloomberg, <strong>und</strong> man wird von Investoren, aber auch<br />

Bekannten angesprochen.<br />

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