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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

E) Reglemente<br />

1. Einleitung<br />

Ein Erfor<strong>der</strong>nis im Rahmen <strong>der</strong> Compliance 910 ist die Sicherstellung <strong>der</strong> Gesetzeskonformität<br />

<strong>der</strong> Verhaltensweise eines Emittenten bzw. eines Teilnehmers: Die Führungsverantwortlichen<br />

haben zu eruieren, welche Regelwerke anwendbar sind <strong>und</strong> die entsprechenden Normen im<br />

Unternehmen umzusetzen. 911 Daraus ergibt sich zum einen die Verpflichtung für die Emittenten<br />

<strong>und</strong> Teilnehmer, sich mit den entsprechenden Normen auseinan<strong>der</strong>zusetzen: M.a.W. das<br />

von den Emittenten z.T. vorgebrachte Argument, für die Lektüre <strong>der</strong> relevanten Regularien<br />

fehle die Zeit, darf für Börsengesellschaften nicht gelten. Zum an<strong>der</strong>en muss das von <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />

entwickelte Recht aber auch angemessen publiziert werden. 912 Denn niemand<br />

darf aufgr<strong>und</strong> von nicht-existenten, nichtigen o<strong>der</strong> nicht genügend bekanntgemachten Regelungen<br />

bestraft werden; die Regulierten müssen sich mit zumutbaren Mitteln über den Inhalt<br />

<strong>der</strong> Verbandspflichten <strong>und</strong> über die Folgen bei einer Verletzung dieser Pflichten informieren<br />

können. 913 Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit sowie <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Freiheit des Individuums<br />

können nur gewährleistet werden, wenn das Handeln <strong>der</strong> Instanzen voraussehbar ist. 914<br />

Die angemessene Veröffentlichung <strong>der</strong> Normen wurde aber in den Gesprächen mit den Emittenten<br />

z.T. in Frage gestellt: Es bestehe ein Regulierungsdschungel, <strong>der</strong> es den Regulierten<br />

erschwere, die relevanten Bestimmungen zu finden, darüber hinaus ergäben sich wesentliche<br />

Informationen nur aus Kommentaren o<strong>der</strong> gar Sanktionsentscheiden <strong>und</strong> nicht aus den von<br />

<strong>der</strong> FINMA genehmigten Reglementen, schliesslich würden nicht alle betroffenen Kreise in<br />

ausreichen<strong>der</strong> Weise in den Entstehungsprozess <strong>der</strong> Regularien einbezogen. All diesen Kritikpunkten<br />

soll nun nachgegangen werden.<br />

910 vgl. Abschnitt H.3c.aa.<br />

911 BUFF, S. 34.<br />

912 ERRASS, S. 270; GIGER, S. 61.<br />

913 vgl. FUCHS, S. 112 f. m.w.H.<br />

914 vgl. auch HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, S. 85 ff.<br />

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